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Alage KAP Zeile 22

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    #16
    AW: Alage KAP Zeile 22

    Hallo Stefan,

    Danke für die Antwort!

    Also es handelt sich Hauptsächlich um Aktienverkäufe bis zurück ins Jahr 2006, dabei sowohl welche innerhalb der Jahresfrist als auch drüber (diese Verluste sind nicht anrechenbar?). Dann hatte ich noch zwei Optionsscheine mit furchbaren Abschneiden , auch weniger als ein Jahr.
    Also die konkrete Frage, sind diese Verluste innerhalb der Ein-Jahresfrist bis 2005 nachtragbar/anrechenbar gegenüber der Abgeltungssteuer die ich 2009 gezahlt habe?
    Wenn ja, dann Anlage SO und jedes Geschäft aufführen? Was meinst du mit FIs?

    Besten Dank,

    Ulf

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      #17
      AW: Alage KAP Zeile 22

      Hallo inferno303,

      wie bereits gesagt, wenn die einjährige Spekualtionsfrist überschritten wurde, geht gar nichts.
      Bei allem anderen musst du eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgeben (und dort gehört es jeweils in die Anlage SO), in der Erklärung für 2009 geht das nicht. Du kannst noch für 4 Jahre rückwirkend erklären.
      Die Verrechnung dieser Verluste (=Verlustvortrag) erfolgt dann automatisch mit aktuellen (Kurs!)Gewinnen (bis 2013). Ob sich der Aufwand lohnt, musst du selbst entscheiden.

      Zu FI (ausgeschrieben Finanzinnovation): Das sind bestimmt Wertpapiere, deren Gewinne immer steuerpflichtig waren, die Spekulationsfrist galt dort nicht (z.B. Zertifikate oder Zerobonds).

      Und noch eine Anmerkung zu den Optionsscheinen: Um den Verlust geltend zu machen, müssen sie wirklich verkauft worden sein, wertloser Verfall reicht nicht aus.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        AW: Alage KAP Zeile 22

        Okay alles klar,

        wenn ich mich jetzt entscheiden müsste diese Verluste vorzutragen, reicht dann einfach ein Steuererklärung für die betreffenden Jahre mit Name etc allg. Angaben plus die Anlage SO auszufüllen?

        Grüße

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          #19
          AW: Alage KAP Zeile 22

          Hallo inferno303,

          die Erklärungen müssen schon komplett sein, insbesondere müssen alle Einnamen enthalten sein; Kapitalerträge erst ab 801 Euro (Sparer-Pauschbetrag) und Spekulationsgeschäfte erst ab 512 Euro (Freigrenze) bzw. bei Verlusten.

          Ich vermute, dass du noch sehr jung bist, vielleicht Student, und wenn es daher keine Einkünfte gab, ist das eigentlich schnell erledigt (und jedes Jahr sehr ähnlich).

          Die elektronische Erklärung (Elster) ist aber nur noch für die letzten 1-2 Jahre möglich (ich weiß es nicht ganz genau), also musst du dir die Formulare besorgen und alles schriftlich machen.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            AW: Alage KAP Zeile 22

            Ja du hast recht mit dem Alter!
            Ich denke in dem Fall lohnt sich der Aufwand nicht wirklich, ich muss es nochmal durchrechnen. Aber danke für deine Hilfe! Bis dann...

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