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KfW-Studienkredit - Steuerliche Behandlung der Zinsen in der Rückzahlungsphase

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    KfW-Studienkredit - Steuerliche Behandlung der Zinsen in der Rückzahlungsphase

    Hallo zusammen,

    ich weiß ich weiß, ein sehr sehr leidiges Thema, aber....?! Leider konnte ich weder hier im Forum, noch auf anderen, einschlägigen Seiten keine Lösung für mein individuelles Problem finden und hoffe somit, dass sich hier der/die ein/e Andere mit identischem Sachverhalt findet.

    Ausgangssituation

    Im Okt 2010 begann ich mein Erststudium (direkt nach dem Abitur) und nahm (glaube ich) im 2. Semester ein KfW-Studienkredit bis zum Abschluss meines Master-Studiums im Jul 2010 in Anspruch. Aufgrund der seitens der KfW gewährten 'Karenzphase' wurde in dieser Zeit lediglich Geld ausbezahlt; die Rückzahlung in Form einer Annuität erfolgte erst ab dem Jahr 2012. U.a. deswegen habe ich während meines Studiums keine Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Studium geltend gemacht; ich habe insofern keine StE abgegeben und nicht mit dem, bei Studenten beliebten 'Verlustvortrags-Modell' gearbeitet.

    Die 1. StE habe ich im VAZ 2010 eingereicht, da ich im Okt 2010 mein erstes Anstellungsverhältnis angetreten habe. Hier wurde lediglich pauschales Lern- und Studienmaterial, Wohnungsmieten und Wochenendheimfahrten geltend gemacht.

    Für mich stellt sich jetzt aber die Frage, inwieweit ich die, ab VAZ 2012 angefallenen und von mir bezahlten Zinsen des Kredits steuerlich geltend machen kann? Für mich kommt hierfür eigentlich - wenn überhaupt - nur § 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Frage, oder wie steht ihr das?

    Sonnige Grüße aus dem Breisgau
    Hannes

    #2
    AW: KfW-Studienkredit - Steuerliche Behandlung der Zinsen in der Rückzahlungsphase

    Die Zinsen sind als WK abzugsfähig, soweit die ursprünglichen Studienkosten (welche damit finanziert wurden) ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig waren.
    Wenn du diese damals jedoch nicht geltend gemacht hast, könntest du nun ein Problem bekommen, dass das FA diese anerkennt.

    Ob deine damaligen Studienkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben zu klassifizieren gewesen wären, kann ich an Hand deiner Angaben nicht ersehen.
    Ich würde jedenfalls ein klärendes Gespräch mit deinem Bearbeiter beim Finanzamt empfehlen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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