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Differenz beschränkt abziehbare Sonderausgaben

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    Differenz beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Liebes Forum,

    ich habe versucht, die Einträge zu diesem Thema zu verstehen, bin aber leider daran gescheitert.

    Vielleicht kann es mir ja jemand erklären.

    Ich bin ledig und 2012 gesetzlich versichert gewesen. Die Elster-Vorausberechnung hat mir Hoffnung auf eine Rückzahlung von etwa 600 Euro gemacht, der Bescheid spricht von ernüchternden 50 Euro.
    Ein Vergleich zeigt eine riesige Differenz bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben:

    erkl. Daten: 5255 laut Bescheid: 3124

    Ist das richtig berechnet oder habe ich doch noch eine Chance auf die höhere Rückzahlung?


    Viele Grüße

    Frau Fa

    #2
    AW: Differenz beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Standardvermutung, trifft bisher in gefühlten 120 % der Fälle zu nach der Forumssuche hier zu vermuten: Hast Du in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 11 "nein" angekreuzt, obwohl Du ganz normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist und daher der 2. Spiegelstrich "steuerfreie Arbeitgeberleistungen" auf Dich zutrifft ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Differenz beschränkt abziehbare Sonderausgaben

      DANKE!

      Ja, das habe ich...
      Ich fürchte, den Fehler habe ich schon häufiger gemacht.
      Kann ich das noch ändern?

      Kommentar


        #4
        AW: Differenz beschränkt abziehbare Sonderausgaben

        Ich vermute mal ganz stark, dass der jeweilige Bearbeiter/in beim FA den Fehler jeweils bemerkt und berichtigt hat.

        Falls nein, kannst du natürlich eine Änderung des betroffenen Einkommensteuerbescheides beantragen.
        Da der entsprechende Änderungsantrag zu deinen Ungunsten ist, kann dieser innerhalb der Festsetzungsfrist (4Jahre) gestellt werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #5
          AW: Differenz beschränkt abziehbare Sonderausgaben

          An für sich MUSST Du das dem Finanzamt sogar mitteilen, § 153 AO. Allerdings dürfte das Finanzamt das regelmäßig gemerkt und von selbst korrigiert haben (wie gesagt Standardfehler), ggf. steht das dann auch in den Bescheiderläuterungen, aber nicht immer. WENN das Finanzamt das so gemacht hat, kommt dann natürlich auch keine Nachzahlung mehr.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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