Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Die Zeile 24a der LStB ist nur bei freiwillig Versicherten in der GKV gefüllt. Für Pflichtversicherte bleibt diese Zeile leer. Unabhängig davon ist bei einem Arbeitnehmer in Zeile 11 VOR ein "Ja" auszufüllen.
Na ja, nicht ganz: In Zeile 11 geht es um die KRANKENversicherung, in Zeile 22 um die RENTENversicherung.
Aber NOCHMAL konkret auf 2013 bezogen: In welchen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung steht bei Dir etwas ? Die REINE Zeile 24 gibt es dort nämlich nicht, sondern 24a, 24b und 24c. Und als normaler nach TVÖD bezahlter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einer Steuerklasse zwischen I und VI (= kein Minijob) MUSS bei Dir eigentlich in Zeile 24a, 24c, 25 und 26 etwas stehen. Dass du in der PRIVATEN Krankenversicherung bist, kann ich mir nicht vorstellen.
In der Hilfe zu Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwendungen heißt es:
"Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B.
der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern"
Da lt. Zeile 22 der LoSt-Bescheinigung Arbeitgeberanteile geleistet wurden, folgt daraus, dass in Zeile 11 JA angekreuzt werden muss.
Ich fülle z.Z. die Steuererklärung für 2011 bis 2013 aus, aber das ist dort alles nahezu identisch. Ich frage wirklich nur aus reiner Unkenntnis heraus. Ist das der Normalfall bei Angestellten, dass in der Lohnsteuerbescheinigung das Feld "24. Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV" leer ist? Die Felder 22. und 23. "Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Anteil zur RV" sind ausgefüllt, genauso wie die Felder 25. bis 27. "Arbeitnehmerbeiträge zur KV/PV/AV".
Die von die genannten Fälle treffen auch nicht auf mich zu. Ich werde nach TVöD bezahlt und arbeite für einen eingetragenen Verein.
Zurück zur usprünglichen Frage: Muss ich die Frage in der Steuererklärung als Angestellter immer mit JA beantworten oder nur wenn steuerfreie AG-Zuschüsse gezahlt wurden?
Da musst Du uns schon etwas mehr erzählen, welche Zeilen in der Lohnsteuerbescheinigung (2013 ?) bei dir konkret ausgefüllt sind und welche Besonderheit bei dir wohl gegenüber einem normal sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer besteht. Besteht keine, würde ich möglicherweise mal beim Arbeitgeber nachfragen. Oder bist du etwa Beamter oder Soldat oder hast freie Heilfürsorge ? Oder privat versichert ?
ich versuche mich gerade das erste mal ein einer Einkommenssteuererklärung und hänge auch bei der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11. Ich hoffe es ist in Ordnung, dass ich mich hier rangehängt habe.
Als Angestellter würde ich die Frage mit JA beantworten, allerdings steht dann in der Hilfe ich soll die steuerfreien Zuschüsse aus Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Diese Felder sind jedoch leer. Ich bin verwirrt. Kann ich das verstehen als: Ich habe Anspruch, der wird aber nicht genutzt? Bleibt es dann bei JA als Antwort?
Stimmt, ich habe ein wenig gemogelt - ungewollt:
Hier das Zitat zu Zeile 11: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf...?"
Das ist zwar kein 'zusätzlich' - hat sich bei mir irgendwie eingeschlichen -, dennoch ein 'zu', was m. E. dasselbe konnotiert wie 'zusätzlich'.
Deine Erklärung habe ich jetzt prinzipiell verstanden. Die Elterhilfe habe ich gelesen. Sie erklärt alles, nur nicht das 'zu' im Unterschied zu 'nicht zu'. Diese Relation wäre hilfreich. Ist das 'zu' aber zu vernachlässigen, dann sollte es auch gestrichen werden. Ist das nicht entbehrlich, dann sollte es in der Elsterhilfe - wie schon gesagt - abgegrenzt werden vom Gegenbegriff.
Danke für die Hilfe.
Also, wenn man das "zu" so einfach weglässt, dann ist das ganze kein deutscher Satz mehr.
Woher du dein ZUSÄTZLICH hat, kann ich übrigens nicht nachvollziehen, bei mir steht das nicht (zumindest nicht in der Hilfe zu Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11).
Stimmt, ich habe ein wenig gemogelt - ungewollt:
Hier das Zitat zu Zeile 11: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf...?"
Das ist zwar kein 'zusätzlich' - hat sich bei mir irgendwie eingeschlichen -, dennoch ein 'zu', was m. E. dasselbe konnotiert wie 'zusätzlich'.
Deine Erklärung habe ich jetzt prinzipiell verstanden. Die Elterhilfe habe ich gelesen. Sie erklärt alles, nur nicht das 'zu' im Unterschied zu 'nicht zu'. Diese Relation wäre hilfreich. Ist das 'zu' aber zu vernachlässigen, dann sollte es auch gestrichen werden. Ist das nicht entbehrlich, dann sollte es in der Elsterhilfe - wie schon gesagt - abgegrenzt werden vom Gegenbegriff.
>>>sondern ob ich Anspurch auf diese habe ZUSÄTZLICH zur Krankenversicherung oder zu den Krankheitskosten.
Da zitiere ich mal aus der Elsterhilfe: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist davon abhängig, ob Krankheitskosten oder Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten werden oder ob steuerfreie Leistungen gewährt werden oder (zumindest) Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen werden".
Also nichts mit zusätzlich, sondern ob überhaupt irgendetwas bezüglich der Krankheitskosten von jemand anderem kommt (der Ehepartner ist auch jemand anderes).
Woher du dein ZUSÄTZLICH hat, kann ich übrigens nicht nachvollziehen, bei mir steht das nicht (zumindest nicht in der Hilfe zu Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11).
>>>Der Info des Hilfekastens nach muss ich als Mitversicherter JA ankreuzen (was nicht bedeutet, dass sich die Frage nach meiner Frau beantwortet).
Du bekommst Zuschüsse (eigentlich sogar alles) von deiner Frau, also JA. Und deine Frau bekommt Zuschüsse von ihrem Arbeitgeber, der ja grob die Hälfte der KV-Beiträge zahlt, also auch JA.
Hallo,
>>>Was hältst Du von der Aussage von Elter-Tester?
Der würde ich - jetzt - zustimmen. Als ich das mit dem NEIN für dich geschrieben hatte wusste ich ja noch nichts von der Familienversicherung.
EDIT:
>>>Wieviel der Arbeitgeber nun für mich mitbezahlt, wird auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht eigens ausgewiesen.
Das spielt auch keine Rolle, im Extremfall reicht ein Cent (egal wie ungerecht das dann ist).
Stefan
Eine letzte Frage noch, dann bin ich mit der Steuererklärung durch, eine Frage, die meine Ausgangsfrage ergänzt:
In der Zeile 11 wird ja nicht gefragt, ob ich Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen habe, sondern ob ich Anspurch auf diese habe ZUSÄTZLICH zur Krankenversicherung oder zu den Krankheitskosten.
Ich würde halt antworten, dass weder ich noch meine Frau ZUSÄTZLICH zur Krankenversicherung oder zu den Krankenkosten Anspruch auf so etwas haben. Wir haben nur Anspruch auf das, was der Arbeitgeber an die AOK entrichtet.
Meine Frage ist: Was heißt ìn diesem Zusammenhang 'zusätzlich'? Der Hilfekasten erklärt genau das nicht, wa er erklären soll, sprich er gibt eine absolute Erklärung, keine relative: Was ich mir vom Hilfekasten wünschen würde, ist die Erklärung, was der Unterschied ist zwischen 'zusätzlichen' und 'nicht zusätzlichen' Ansprüchen.
PS: Der Info des Hilfekastens nach muss ich als Mitversicherter JA ankreuzen (was nicht bedeutet, dass sich die Frage nach meiner Frau beantwortet).
Oder meinst du, dass es die Lohnsteuerbescheinigung deiner Frau ist? (du musst die Frage nach steuerfreien Zuschüssen natürlich für jeden alleine beantworten, also bei dir NEIN und bei deiner Frau JA - beides vermutlich, es gibt nämlich Sonderfälle)
Stefan
Hallo Stefan,
genau, es handelt sich um die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau.
Was hältst Du von der Aussage von Elter-Tester?: "Kurz und knapp: Es ist sowohl bei dir als auch bei deiner Frau ein JA anzukreuzen." (7.8.14, 18:15)
Ich geh dann davon aus dass Du nicht alleine für Deine Krankenversicherung aufkommst sondern dass sich vielmehr der Arbeitgeber Deiner Frau beteiligt. Du erhältst also steuerfreie Arbeitgeberbeiträge.
Ich weiß nur, dass ich über meine Frau krankenversichert bin; Familienversicherung.
Wieviel der Arbeitgeber nun für mich mitbezahlt, wird auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht eigens ausgewiesen.
Einen Kommentar schreiben: