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Notebook steuerlich absetzen

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    Notebook steuerlich absetzen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von einem Notebook bei meiner nächsten Steuererklärung.

    Ich plane mir beim Elektronik Fachhändler meines Vertrauens ein Notebook anzuschaffen. Der Preis liegt (noch) bei 499€ (Inklusive Mehrwertsteuer).
    Wenn ich meinen Händler dazu bringen kann, mir einen Rabatt zu geben, bis der Preis bis unter 487,90 (inklusive Mehrwertsteuer), kann ich das Notebook dann als GWG in einem Jahr abschreiben und den gesamten Preis in der Steuererklärung angeben?

    Falls ich den Rabatt nicht bekomme besteht die Möglichkeit einen Gutschein einzulösen, bis der Preis unter dieser Grenze liegt?

    Wenn man rein nach der Definition der folgenden Anschaffungskosten geht, müssten beide Möglichkeiten konform mit den Gesetzen sein, oder?

    Anschaffungspreis
    - Anschaffungspreisminderungen
    + zurechenbare Anschaffungsnebenkosten
    + nachträgliche Anschaffungskosten
    = Anschaffungskosten


    PS: Das Notebook wird hauptsächlich beruflich genutzt, da ich neben dem Beruf ein Studium absolviere und dafür ein Notebook benötige.

    Ich würde mich über Antworten und Tipps freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp 91

    #2
    AW: Notebook steuerlich absetzen

    Hallo erstmal,

    das hier ist erstmal kein Steuerberatungsforum, sondern nur ein Forum rund um ELSTER.

    Deine Frage ist keine Elster-spezifische Frage!

    Aber grundsätzlich hast du m.E. recht.

    Beim beruflichen Anteil der Nutzung wirst du evtl. noch mit dem FA streiten müssen.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Notebook steuerlich absetzen

      Hallo,

      >>>Aber grundsätzlich hast du m.E. recht.

      Aber nicht das mit dem Gutschein, der zählt natürlich auch als Geld.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Notebook steuerlich absetzen

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        >>>Aber grundsätzlich hast du m.E. recht.

        Aber nicht das mit dem Gutschein, der zählt natürlich auch als Geld.

        Stefan
        So aus dem Bauch raus, würde ich sagen, dass es darauf ankommt was genau es für ein Gutschein ist.

        - Rabattgutschein (Händler teilt die kostenfrei aus = Händerrabatt = wird bei den Anschaffungskosten nicht berücksichtigt)
        - Wertgutschein (hat man selbst oder jmd anderes beim Händler gekauft = gehört zu den Anschaffungskosten)

        Aber ich kann mich auch irren, wie gesagt, Fragen dieser Art klärt man mit seinem Steuerberater.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Notebook steuerlich absetzen

          Zitat von Philipp-91 Beitrag anzeigen
          Falls ich den Rabatt nicht bekomme besteht die Möglichkeit einen Gutschein einzulösen, bis der Preis unter dieser Grenze liegt?
          Aus diesem merkwürdigen Satz schließe ich, dass es sich bei dem Gutschein nicht um einen Rabattgutschein handeln würde.

          Kommentar


            #6
            AW: Notebook steuerlich absetzen

            Hallo,

            das ist doch einfach, kauf dir halt ein Notebook für 487,90, ohne feilschen, Mengenrabatt u.s.w.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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