AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hi,
ich habe auch mal eine Frage:
Folgende Bedingen gelten bei mir:
Ich zahle eine Leasingrate für das Fahrzeug, das mir vom AG überlassen wird (z.B. pauschal 300 € pro Monat) und führe ein Fahrtenbuch für die Berechnung des geldwerten Vorteils (laut AG berechnet sich das wie folgt: Geldwerter Vorteil = 0,30€ pro Privat-km – Leasingrate). Ich bin in der Regel 4 Tage pro Woche außerhalb des Büros tätig. Für die Fahrten dorthin zahlt mir der AG z.B. pauschal 16 Cent pro km.
Alle Kosten für den Verbrauch trage ich privat (Benzin, Wäsche, …). Inspektionen, etc. trägt der AG.
Kann ich die geschäftlichen Fahrten irgendwie absetzen (z.B. die Differenz von 16 auf 30 Cent pro Geschäfts-km), weil ich ja für die dienstlichen Fahrten zahlen muss. Die 16 Cent pro km decken ja gerade die Benzinkosten, nicht aber die Kosten für das Fahrzeug selber.
Freue mich über Ratschläge
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Keine Ankündigung bisher.
Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
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Ein Gast antworteteAW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Zitat von slash Beitrag anzeigenOk, verstanden.
Muss ich denn dann bei Abgabe der Unterlagen auch ein Schriftstück abgeben wie hoch der listenpreis des Fahrzeuges ist?
Hallo slash,
guten Tag, nach Rücksprache mit dem Finanzamt Idar-Oberstein
muss der Arbeitgeber den Listenpreis dem Finanzamt mitteilen.
H a g e n - G r o n e r t
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Ok, verstanden.
Muss ich denn dann bei Abgabe der Unterlagen auch ein Schriftstück abgeben wie hoch der listenpreis des Fahrzeuges ist?
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Ein Gast antworteteAW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Zitat von slash Beitrag anzeigenOk, verstanden.
Das heisst dann aber auch nur, dass ich nur die Fahrten zum Arbeitgeber angeben darf.
Also bei alle 4 Wochen zum Arbeitgeber wären das 12 x Entfernung einfacher weg, richtig?
~~~ ja ~~~
H a g e n - G r o n e r t
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Ok, verstanden.
Das heisst dann aber auch nur, dass ich nur die Fahrten zum Arbeitgeber angeben darf.
Also bei alle 4 Wochen zum Arbeitgeber wären das 12 x Entfernung einfacher weg, richtig?
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Ein Gast antworteteAW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Zitat von slash Beitrag anzeigenHallo und Danke für die Antwort.
Also wenn ich das richtig verstehe lasse ich die Summen so stehen bei Brutto und verändere nichts!?
Da ich jeden Tag woanders bin (Außendienst) und bei meinem Arbeitgeber nur alle 4 - 6 Wochen, gleichzeitig aber auch eine Tankkarte von der Firma habe mit der die Benzinkosten verrechnet werden kann ich nichts beruflich absetzen außer das Arbeitszimmer wenn ich das richtig sehe, denn die Verpflegungskosten lasse ich auch über die Spesen bei der Firma laufen.
Brutto stehen lassen, nicht verändern.
Wiederholung:
IMHO:
Wenn der gesamte Geldwerte Vorteil im Bruttolohn enthalten ist, können die Fahrten
für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale)
steuerlich geltend gemacht werden ( Steuerformular: Anlage N )
H a g e n - G r o n e r t
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hallo und Danke für die Antwort.
Also wenn ich das richtig verstehe lasse ich die Summen so stehen bei Brutto und verändere nichts!?
Da ich jeden Tag woanders bin (Außendienst) und bei meinem Arbeitgeber nur alle 4 - 6 Wochen, gleichzeitig aber auch eine Tankkarte von der Firma habe mit der die Benzinkosten verrechnet werden kann ich nichts beruflich absetzen außer das Arbeitszimmer wenn ich das richtig sehe, denn die Verpflegungskosten lasse ich auch über die Spesen bei der Firma laufen.
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Ein Gast antworteteAW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Zitat von slash Beitrag anzeigenHallo.
Ich habe folgende Frage.
Ich habe einen Firmenwagen der mit 1% versteuert (steht unter private Farten auf Abrechnung) wird monatlich auf der Abrechnung.
Nun habe ich das Schreiben dass auch das Finanzamt bekommt von meinem Arbeitgeber erhalten.
Hier ist nun keine Extrasumme unter einem der angegebenen Punkte für die Privatfahrten aufgeführt, sondern die Summe ist nur im Bruttojahreslohn.
Muß ich hier bei der Lohnsteur eine Korrektur (12x Wert Private Farten abziehen) vornehmen oder ist das so korrekt und ich muss die Summe nicht ändern?
Muß ich hier bei der Lohnsteur eine Korrektur (12x Wert Private Farten abziehen) vornehmen oder ist das so korrekt und ich muss die Summe nicht ändern?[/QUOTE]
Meine Antwort: Nein
Info, ( keine Beratung ) bitte lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen
IMHO:
Wenn der gesamte Geldwerte Vorteil im Bruttolohn enthalten ist, können die Fahrten
für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale)
steuerlich geltend gemacht werden ( Steuerformular: Anlage N )
H a g e n - G r o n e r t
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hallo.
Ich habe folgende Frage.
Ich habe einen Firmenwagen der mit 1% versteuert (steht unter private Farten auf Abrechnung) wird monatlich auf der Abrechnung.
Nun habe ich das Schreiben dass auch das Finanzamt bekommt von meinem Arbeitgeber erhalten.
Hier ist nun keine Extrasumme unter einem der angegebenen Punkte für die Privatfahrten aufgeführt, sondern die Summe ist nur im Bruttojahreslohn.
Muß ich hier bei der Lohnsteur eine Korrektur (12x Wert Private Farten abziehen) vornehmen oder ist das so korrekt und ich muss die Summe nicht ändern?
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Ein Gast antworteteAW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Zitat von Aussendienst Beitrag anzeigenHallo Hagen - Gronert,
Danke für die schnelle Belehrung, auch wenn Sie mir nicht wirklich weiterhilft...
In den vorherigen Antworten konnte ich auch kein ELSTER FORMULAR PROBLEM erkennen, deshalb dachte ich hier kann einem verzweifeltem Aussendienst geholfen werden.
Und um es nicht als Steuerberatung aussehen zu lassen formuliere ich meine Frage so das ich gerne wüsste wo,in welcher Zeile, ich welchen Betrag eintragen darf.
Ich freue mich auf viele Sachkundige Antworten.
Danke
Zitat von:
[Hagen-Gronert
AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hallo Aussendienst,
Ihre Frage ist kein ELSTER-FORMULAR Problem.
Im ELSTER-FORUM darf keine Steuerberatung angeboten werden.
gez. Hagen - Gronert]
Die oben zitierte Antwort zu Ihrem Thema ist ~ k e i n e ~ Belehrung.
Meine Antwort zu Ihrem Thema ist eine Information.
Hagen - Gronert
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hallo Aussendienst,
bitte lesen Sie den Beitrag mit der Nummer 27. In diesem Thread. Einer einfacher Suche im Internet gibt Auskunft, wofür die 1% bezahlt werden. Eine hilfreiche Adresse ist zB. lohn-info.de
Tschüss
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hallo Hagen - Gronert,
Danke für die schnelle Belehrung, auch wenn Sie mir nicht wirklich weiterhilft...
In den vorherigen Antworten konnte ich auch kein ELSTER FORMULAR PROBLEM erkennen, deshalb dachte ich hier kann einem verzweifeltem Aussendienst geholfen werden.
Und um es nicht als Steuerberatung aussehen zu lassen formuliere ich meine Frage so das ich gerne wüsste wo,in welcher Zeile, ich welchen Betrag eintragen darf.
Ich freue mich auf viele Sachkundige Antworten.
Danke
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Ein Gast antworteteAW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hallo Aussendienst,
Ihre Frage ist kein ELSTER-FORMULAR Problem.
Im ELSTER-FORUM darf keine Steuerberatung angeboten werden.
gez. Hagen - Gronert
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Guten Abend,
Ich habe eine Frage zu meinem, nicht speziellen, Fall.
Ich bin im Aussendienst tätig, starte ständig von zu Hause direkt zu unterschiedlichen Kunden.
Diese Fahrten mache ich mit einem Firmenwagen, den ich brutto mtl. mit der 1% Regel versteuere.
Privat nutze ich das KFZ nicht, führe Fahrtenbuch. Kann ich bei meiner Steuerklärung etwas geltend machen?
So hat es mir mein Arbeitgeber seinerzeit zumindest gesagt....
Denn wenn ich das Auto nicht privat nutze brauche ich es ja auch nicht versteuern, bzw., bekomme ich doch sicher etwas wieder, oder?
Über sachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
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AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?
Hallo,
ich bin das, was man verzweifelt nennt :-(
Seit Juni letzten Jahres bin ich im Außendienst tätig und habe einen Firmenwagen, der mit der 1%-Regelung versteuert wird, zusätzlich versteuere ich regelmäßige Fahrten ins Büro, wobei ich im vergangenen Jahr ganze 35 Mal dieses aufgesucht habe.
Da mir gesagt wurde, dass ein Fahrtenbuch sich lohnt, führe ich eins. Im vergangenen Jahr fuhr ich ca. 19.000km geschäftlich, knapp 3.000km privat und 3.200km von Wohnung zur Arbeitsstätte, habe aber offensichtlich viel mehr besteuert, da 1%-Regelung angewandt wurde.
Wie kann ich das beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen? :-(
Welche Formulare fülle ich aus?
Die Errechnung des geldwerten Vorteils von meinem AG ist so verwirrend, dass ich kurz davor bin, Amok zu laufen. Kann mir jemand helfen? :-/
Selbst die WISO-Software, von der ich mir eine einfache Unterstützung erwartet habe, gibt diesbezüglich nichts her für Arbeitnehmer.
Gruß
Googlehupf
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