Ich bin selbständiger Künstler, umsatzsteuerpflichtig zu 7% Satz.
Ende Dezember 2012 habe ich einen PC bezahlt und das auch in Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für 2012 mitberücksichtigt - in USt.-Erklärung als abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen.
Doch der PC wurde nicht geliefert, das Geld wurde mir im 2013 erstattet. Der erstattete Betrag gehört also jetzt zu meinen Einnahmen im 2013, und auch die MwSt., welche dieser Betrag enthält, muss ich an das Finanzamt zurückführen
Wo muss ich die erstatteten MwSt. (zu 19% Satz) in der Umsatzsteuererklärung eintragen?
Ende Dezember 2012 habe ich einen PC bezahlt und das auch in Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für 2012 mitberücksichtigt - in USt.-Erklärung als abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen.
Doch der PC wurde nicht geliefert, das Geld wurde mir im 2013 erstattet. Der erstattete Betrag gehört also jetzt zu meinen Einnahmen im 2013, und auch die MwSt., welche dieser Betrag enthält, muss ich an das Finanzamt zurückführen
Wo muss ich die erstatteten MwSt. (zu 19% Satz) in der Umsatzsteuererklärung eintragen?
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