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Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

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    Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

    Ich bin selbständiger Künstler, umsatzsteuerpflichtig zu 7% Satz.

    Ende Dezember 2012 habe ich einen PC bezahlt und das auch in Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für 2012 mitberücksichtigt - in USt.-Erklärung als abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen.

    Doch der PC wurde nicht geliefert, das Geld wurde mir im 2013 erstattet. Der erstattete Betrag gehört also jetzt zu meinen Einnahmen im 2013, und auch die MwSt., welche dieser Betrag enthält, muss ich an das Finanzamt zurückführen

    Wo muss ich die erstatteten MwSt. (zu 19% Satz) in der Umsatzsteuererklärung eintragen?
    Zuletzt geändert von juri.k; 25.08.2014, 13:57.

    #2
    AW: Umsatzsteuer bei Warenrückgabe im nächsten Jahr

    Die Umsatzsteuer gehört als negativer Betrag zu den Vorsteuern.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

      Mich interessiert ganz konkret:
      Wie/wo kann ich in der Umsatzsteuererklärung 2013 die im erstatteten PC-Preis enthaltene MwSt. eintragen?

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        #4
        AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

        hat l.e.fant doch gesagt, die Vorsteuern KZ 66 um diesen Betrag kürzen (neg. Vorsteuer).

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          #5
          AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          hat l.e.fant doch gesagt, die Vorsteuern KZ 66 um diesen Betrag kürzen (neg. Vorsteuer).
          Genau! Bzw. Kennzahl 320 bei der Jahreserklärung.

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            #6
            AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

            Sorry, ich habe nicht ganz verstanden. Soll ich dann in der Zeile 66 einen Minusbetrag eingeben? (MwSt aus erstattetem Preis)

            - - - Aktualisiert - - -

            Der Preis wurde doch mir erstattet,das ist meine Einnahme und nicht die Ausgabe. Wieso sollen dann die enthaltenen MwSt in die abziebaren Vorsteuerbeträge eingetragen werden?

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              #7
              AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

              In der Umsatzsteuer spricht man nicht von Einnahmen und Ausgaben sondern von Lieferungen und sonstigen Leistungen in zwei Richtungen. Du hast dem Verkäufer gegenüber keine Leistung erbracht, es handelt sich also keinesfalls um einen Umsatz Deinerseits. Die 2012 in Abzug gebrachte Vorsteuer ist 2013 wieder zu berichtigen.

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                #8
                AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

                Danke!
                heißt es, dass auch der gesamte Preis, der mir erstattet wurde, mein Einkommen im 2012 rückgängig beeinflusst? Werden dann evtl. Steuer für 2012 neu berechnet?

                Verstehe ich richtig, dass ich dann in Zeile 88 Eintag machen soll?

                - - - Aktualisiert - - -

                Und warum ist das eine Berichtigung eigentlich? Rückzahlung fand doch im Januar 2013 statt.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

                  Hallo juri.k,

                  du möchtest die Korrektur in der Umsatzsteuererklärung 2013 machen, also ist das Kz. 320, wenn du eine Voranmeldung klorrigierst, wäre es die Kz. 66 wie meine Vorredner schon schrieben.
                  Zeile 88 trifft auf dich nicht zu.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

                    ok, ich hab verstanden, danke!

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuer bei Wahrenrückgabe im nächsten Jahr

                      Zitat von juri.k Beitrag anzeigen
                      heißt es, daß auch der gesamte Preis, der mir erstattet wurde, mein Einkommen im 2012 rückgängig beeinflußt?
                      Nein, denn nach Berücksichtigung des Zu- bzw. Abflußprinzipes hat sich an 2012 geldflußmäßig nichts geändert.

                      2012 wird übrigens nur die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer einkünftemindernd berücksichtigt (Kosten), nicht der Nettowert der letztendlich nicht erfolgten Investition.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ronald
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ronald

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