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Unterhaltsleistungen an die Mutter im Ausland

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    Unterhaltsleistungen an die Mutter im Ausland

    Hallo!

    Anlage Unterhalt. Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen Ländergruppe 3 Weißrussland - 3.840 €. Meine Frage ist, unter welchen Voraussetzungen wird diese ganze Summe anerkannt?

    In meinem Fall werden nur 1.500 € von dem Programm anerkannt. Die Rente der Mutter übersteigt 624 € im Jahr nicht. Sie lebt alleine.
    (Unser Einkommen - das ist der Gewinn Anlage G 25.986 €. Wir haben ein Kind.)

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Unterhaltsleistungen an die Mutter im Ausland

    Für den Höchstbetrag sind Zahlungen in ausreichender Höhe nachzuweisen, wobei die Zahlungen nicht auf zurückliegende Monate bezogen werden dürfen. Wenn die erste Zahlung erst im Mai, dann kann der Höchstbetrag auch nur mit 8/12 berücksichtigt werden.

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      #3
      AW: Unterhaltsleistungen an die Mutter im Ausland

      Bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung nach § 33 a Abs. 1 EStG ist die sogenannte Opfergrenze zu beachten. Ganz grob überschlagen könnten dann die 1500€ herauskommen. Einfach mal nach Opfergrenze googeln und diese berechnen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Unterhaltsleistungen an die Mutter im Ausland

        Vielen Dank!
        Ich habe die Opfergrenze berechnet. Aber komme auf 1.500 € nicht.
        Unser Gewinn minus Versicherungen plus Kindergeld beträgt 23.000 €.
        1% je volle 500€ sind 46%, abzüglich je 5% für den Ehegatten und Kind. Die Opfergrenze beträgt somit 36% von 23.000 € = 8.280 €. Max. Ländergruppe 3 - 3.840 €. Wo ist denn der Fehler?

        Selbst wenn ich die Geldübergabe 3.400 € im Januar 2009 und unser Gewinn mit 200.000 € und die Rente von der Mutter mit 600 € ansetze, kommen im Bescheid 1.578 € als Unterhaltsaufwendungen raus und nicht der komplette Betrag. (Unser Nettoeinkommen in Anlage U habe ich in diesem Fall mit 16.000 € angesetzt). Ich weis nicht, wo der Hacken ist. Hilfe!

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          #5
          AW: Unterhaltsleistungen an die Mutter im Ausland

          Die Materie der Anrechnung scheint für Unterhaltsleistungen in das Ausland wirklich recht komplex zu sein. Da wir alle Einzelheiten nicht kennen, kann ich nur den Tip geben, selbst die BMF-Anwendungsvorschrift zu lesen und dort vielleicht eine Antwort zu finden:

          http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/152,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Unterhaltsleistungen an die Mutter im Ausland

            Danke für die Antwort.

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