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Arbeitslosengeld bzgl. Umschulung bei Zusammenveranlagung

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    Arbeitslosengeld bzgl. Umschulung bei Zusammenveranlagung

    Hallo,

    ich komme einfach nicht weiter und hoffe das mir jemand weiter helfen kann.

    Ich habe die SK 3 und bin Berufstätig, mein Mann hat die SK 5 und macht durch die Arbeitsagentur eine Umschulung.

    Wenn ich das Arbeitslosengeld im Hauptvordruck unter Punkt 94 eingebe müssen wir eine Nachzahlung an das Finanzamt machen.

    Jetzt ist meine Fragen:

    1. Müssen wir das Arbeitslosengeld überhaupt eintragen? Ich hatte irgendwo mal gelesen, das man das nicht angeben benötigt, da es steuerfrei ist, was ich mir nicht vorstellen kann, aber ich wollte euch fragen.

    2. Kann ich die Anlage N für meinen Mann ausfüllen mit Büromöbelkosten, Kosten für Vorstellungsgespräch für das Praktikum uns. obwohl er ja keine Steuern bezahlt hat?

    3. Wo würdet ihr die Mehraufwendungen für die Verpflegung angegeben, wird ja nicht vom Arbeitsamt gezahlt.

    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.....
    LG
    ece505

    #2
    AW: Arbeitslosengeld bzgl. Umschulung bei Zusammenveranlagung

    Zitat von ece505 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich komme einfach nicht weiter und hoffe das mir jemand weiter helfen kann.

    Ich habe die SK 3 und bin Berufstätig, mein Mann hat die SK 5 und macht durch die Arbeitsagentur eine Umschulung.

    Wenn ich das Arbeitslosengeld im Hauptvordruck unter Punkt 94 eingebe müssen wir eine Nachzahlung an das Finanzamt machen.

    Jetzt ist meine Fragen:

    1. Müssen wir das Arbeitslosengeld überhaupt eintragen? Ich hatte irgendwo mal gelesen, das man das nicht angeben benötigt, da es steuerfrei ist, was ich mir nicht vorstellen kann, aber ich wollte euch fragen.

    2. Kann ich die Anlage N für meinen Mann ausfüllen mit Büromöbelkosten, Kosten für Vorstellungsgespräch für das Praktikum uns. obwohl er ja keine Steuern bezahlt hat?

    3. Wo würdet ihr die Mehraufwendungen für die Verpflegung angegeben, wird ja nicht vom Arbeitsamt gezahlt.

    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.....
    LG
    ece505
    Hallo ece505,

    wenn du das ALG in die Anlage N deines Mannes eintragen würdest und die Lohndaten mit Null angibst würde das gleiche Ergebnis -> Nachzahlung herauskommen, ALG unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss also angegeben werden.
    Auch ohne ALG bei der Kombination kann bei großen Einkommensunterschieden schon mla eine Nachzahlung herauskommen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitslosengeld bzgl. Umschulung bei Zusammenveranlagung

      Auch ohne Arbeitslohn können Werbungskosten (z. B. für Bewerbungen) auf Seite 2 der Anlage N angegeben werden.

      Kommentar

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