Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein?

    Hallo liebe Foraner,

    nachdem mir hier schon so wunderbar geholfen wurde, komme ich gleich nochmal mit einer Frage.

    Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, die Einnahmen (Bzw. für 2013 Verluste) aus Vermietung und Verpachtung hat. Ein Miterbe (anderes Finanzamt an anderem Ort) macht immer die Steuer für die Erbengemeinschaft.

    Mir liegt bereits der Bescheid seines Heimatfinanzamtes über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2013 vor, der mir einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung bescheinigt. Ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2013 fertig, weiß aber jetzt nicht

    - ob
    - und wenn ja, wo in ELSTER

    ich diesen Verlust eintragen muss. Oder wird der von meinem Finanzamt automatisch berücksichtigt, wenn ich die Steuererklärung einreiche???

    Wäre toll, wenn jemand mir das beantworten kann -vielen Dank für die Mühe!

    Gruß von Charlotte

    #2
    AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

    Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Foraner,

    nachdem mir hier schon so wunderbar geholfen wurde, komme ich gleich nochmal mit einer Frage.

    Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, die Einnahmen (Bzw. für 2013 Verluste) aus Vermietung und Verpachtung hat. Ein Miterbe (anderes Finanzamt an anderem Ort) macht immer die Steuer für die Erbengemeinschaft.

    Mir liegt bereits der Bescheid seines Heimatfinanzamtes über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2013 vor, der mir einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung bescheinigt. Ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2013 fertig, weiß aber jetzt nicht

    - ob
    - und wenn ja, wo in ELSTER

    ich diesen Verlust eintragen muss. Oder wird der von meinem Finanzamt automatisch berücksichtigt, wenn ich die Steuererklärung einreiche???

    Wäre toll, wenn jemand mir das beantworten kann -vielen Dank für die Mühe!

    Gruß von Charlotte
    Hallo Charlotte,
    schau mal in Anlage V Seite 1 Zeile 25 - Grundstücksgemeinschaften.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

      Hallo Stiller,

      danke für Deine Antwort, habe mir Anlage V nochmal genau angesehen. Zeile 25 trifft es nicht, weil es Pachteinnahmen aus unbebauten (landwirtschaftlichen) Gründstücken sind -sorry, hätte ich in der Ausgangsfrage schon erwähnen sollen!

      Falls eine Anlage V für diese Einnahmen (bzw. Verluste) nötig wäre, würde am ehesten Zeile 32 zutreffen? Ich finde es (als Laie) von der Logik her aber Quatsch, wenn ich NOCHMAL bei meinem Heimatfinanzamt eine Anlage V anlege. Denn genau eine solche Anlage V hat mein Miterbe ja bei seinem Finanzamt schon für unsere Erbengemeinschaft eingereicht, mit Pachteinnahmen, Werbungskosten und allen nötigen Angaben. Der daraufhin erstellte Bescheid über die gesonderte u. Einheitliche Feststellung ist ja sozusagen das Ergebnis aus dieser Anlage V und weist gleichzeitig MEINEN Anteil (50% der Erbengemeinschaft) an den Pachteinnahmen bzw. diesmal sogar negative Pachteinnahmen aus.

      scheint ja echt eine schwierige Frage zu sein?

      LG von Charlotte

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

        Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
        Zeile 25 trifft es nicht, weil es Pachteinnahmen aus unbebauten (landwirtschaftlichen) Gründstücken
        Was stört Dich an Zeile 25?

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

          Weil meinem Textverständnis nach mit "Bauherren- und Erwerbergemeinschaften" nicht ERBENgemeinschaften gemeint sind und auch nicht die Pachteinnahmen aus UNBEBAUTEN Grundstücken, sondern der Zusammenschluss von Leuten, die gemeinsam Immobilien BAUEN oder Kaufen, als z.B. die Beteiligung an Immobilienfonds o.ä. Das würde meinen Fall ja nicht treffen, oder?

          LG von Charlotte

          Kommentar


            #6
            AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

            Hallo Charlotte,
            passt Anlage L Zeile 9 - 12 vielleicht besser?

            Die genaue Bezeichnung der Einkünfte (Verluste) im Feststellungsbescheid weist eigentlich auf die entsprechende Anlage hin. Wenn VuV festgestellt wurde, gehören die Verluste auch in die Anlage V (die gilt auch für unbebaute Grundstücke, für Gesellschaften und auch (Erben-) Gemeinschaften).
            Zuletzt geändert von stiller; 30.08.2014, 08:19. Grund: Bezeichnung der Verluste
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

              Der Steuerbescheid weist die Verluste eindeutig als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aus. Verlust deshalb, weil in 2013 die Pachteinnahmen niedriger waren, als die Werbungskosten.

              Bringt uns das weiter?

              Kommentar


                #8
                AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                Anlage V, Zeile 25;

                Nur die Zeile 25 ausfüllen, ansonsten KEINE weiteren Angaben auf der Anlage V.

                In Zeile 25, die Bezeichnung der Gemeinschaft + Steuernummer und in der rechten Spalte den anteiligen verlust eintragen.
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                  Ich habe jetzt versucht, eine Anlage V für die Erbengemeinschaft anzulegen. Das Verrückte ist, dass die Zeile 25 nicht existiert!!!

                  Die Anlage V endet auf Seite 1 mit Zeile 24 und geht auf Seite 2 mit Zeile 33 weiter. Ist ja irre! Ich habe noch zwei Anlagen V für andere Immobilien, da werden die Zeilen ganz normal angezeigt.

                  Muss ich in Anlage V irgendetwas ausser den Zeilen 4 u. 5 ausfüllen, damit ich die jetzt fehlenden Zeilen kriege???

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                    ..wieso eine Anlage V für die Erbengemeinschaft? Die wurde doch einige Einträge zuvor schon erledigt?
                    Der hieraus ermittelte Verlust kommt die persönliche Steuererklärung Anlage V unter Mitteilung des ermittelnden Finanzamtes sowie der dazugehörigen Steuernummer.............................
                    Grüsse
                    Kontierung

                    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                      Hallo,

                      >>>Ich habe jetzt versucht, eine Anlage V für die Erbengemeinschaft anzulegen. Das Verrückte ist, dass die Zeile 25 nicht existiert!!!

                      Die Zeile 25 gibt es nur in der 1. Anlage V, dort aber gleich mehrmals ("Hinzufügen").


                      @Kontierung: Missverständnis, es war nur eine weitere Anlage V gemeint (für jede Immobilie eine Anlage, ergo auch eine für die Erträge aus der Erbengemeinschaft - gemeint war nicht die wirkliche Erklärung der Erbengemeinschaft).

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 30.08.2014, 12:20.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                        Habe mich wohl ungenau ausgedrückt. Ich meine natürlich die Anlage V zu meiner eigenen Steuererklärung.

                        In der neu geöffneten Anlage V existiert aber keine Zeile 25, daher kann ich dem Vorschlag von Elster-Tester nicht folgen und nur in diese Zeile etwas eintragen.

                        ELSTER akzeptiert in der Plausibilitätsprüfung auch die Anlage V nicht, wenn nichts im "Kopf" (Zeilen 3+4) eingetragen ist, daher habe ich dort

                        -in Zeile 3 als "Lage des Grundstückes" nur "Erbengemeinschaft" eingetragen
                        -in Zeile 4 den Ort

                        Problem ist, dass es sich nicht um ein einziges Grundstück mit Adresse handelt, sondern um etwa 15 landwirtschaftliche Flurstücke, die noch nicht mal an einer (bezeichenbaren) Strasse, sondern irgendwo in der Pampa von Wiesenland liegen.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Ach @reckoner,

                        endlich mal ein Mann, der mich versteht!!! ;-))

                        Kann ich dann diesen Verlust aus dem Bescheid auf meiner ersten Anlage V (für eine Mietwohnung) in Zeile 25 eintragen???
                        Zuletzt geändert von 112Not; 30.08.2014, 12:22. Grund: Ergänzung

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                          Hallo,

                          >>>Kann ich dann diesen Verlust aus dem Bescheid auf meiner ersten Anlage V (für eine Mietwohnung) in Zeile 25 eintragen???

                          Ja, kannst du. Und zwar einfach dazu, es muss keine weiter Anlage V sein.


                          >>>ELSTER akzeptiert in der Plausibilitätsprüfung auch die Anlage V nicht, wenn nichts im "Kopf" (Zeilen 3+4) eingetragen ist,

                          Doch, auch das akzeptiert Elster :-) (ist aber wie gesagt nicht nötig)

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                            Hallo Stefan,

                            jetzt hab ich das mit Anlage V auch endlich mal richtig verstanden!

                            Meine Anfangsfrage resultiert aus meinem grundsätzlichen Falschverständnis der Anlage V. Ich dachte immer, dass man für jedes "Objekt", aus dem man Miet- oder Pachteinnahmen zieht, eine eigene Anlage V braucht. Sieht ja auf dem Formular auch so aus, als sei die dort eingetragene Immobilie sozusagen der "Kopf", auf den sich alle weiteren Angaben im Formular beziehen. Tatsächlich beziehen sich aber nur die Zeilen bis 24 auf diesen "Kopf" und alles Weitere kann auch für andere Einnahmen genutzt werden.

                            Jetzt kann ich dank Eurer Hilfe hier meine Steuererklärung fertigmachen und abschicken! Also vielen herzlichen Dank an alle, die sich hier die Mühe machen, in ihrer Freizeit anderen Menschen zu helfen!!!

                            Ein schönes Wochenende wünscht

                            Charlotte

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Bescheid über die gesonderte +einheitl. Feststellung liegt vor, wo in Elster rein

                              Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
                              Weil meinem Textverständnis nach mit "Bauherren- und Erwerbergemeinschaften" nicht ERBENgemeinschaften gemeint sind
                              In Zeile 25 (Kennzahl 856) heißt es bei mir Grundstücksgemeinschaften! Bauherren- und Erwerbergemeinschaften befinden sich eine Zeile weiter oben (Kennzahl 876).

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X