Hallo,
die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am Montag.
Ich habe 5 Konten. Bei 2 Konten fehlen mir die Steuerbescheinigungen:
1. Konto: Die Höhe der Kapitalerträge ist geringer als die Freistellungsaufträge
2. Konto: Gar keine Kapitalerträge.
-> Es wurde also für beiden Konten keine Abgeltungssteuer sowie Soli entrichtet.
Sind diese 2 Konten auch in der Anlage KAP anzugeben?
Falls ja, können die Steuerbescheinigungen nachgereicht werden?
Danke und Gruß,
Fred
die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am Montag.
Ich habe 5 Konten. Bei 2 Konten fehlen mir die Steuerbescheinigungen:
1. Konto: Die Höhe der Kapitalerträge ist geringer als die Freistellungsaufträge
2. Konto: Gar keine Kapitalerträge.
-> Es wurde also für beiden Konten keine Abgeltungssteuer sowie Soli entrichtet.
Sind diese 2 Konten auch in der Anlage KAP anzugeben?
Falls ja, können die Steuerbescheinigungen nachgereicht werden?
Danke und Gruß,
Fred
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