Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Angabe der Einnahmen aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie.
Folgende Situation:
Nach dem Tod meines Vaters haben meine Geschwister, die Frau meines Vaters und Ich als Erbengemeinscht mehrere Immobilien geerbt.
Von einer dieser Immobilien haben wir unsere geerbten Anteile an meinen Onkel, den Bruder meines Vaters, verkauft.
Der Wert der Anteile lag pro Person bei ca. 10 000 €.
Die Immobilie wurde neu gebaut bzw. befand sich zum Zeitpunkt des Verkaufs noch im Bau.
Sie wurde also vorher nicht bewohnt und der Erwerb durch meinen Vater liegt weniger als 10 Jahr zurück.
Mein Onkel hat für die gekauften Anteile, da er nicht Teil der Erbengemeinscht war, Grunderwerbssteuer bezahlt.
Meine Frage ist nun:
Muss ich die Einnahmen aus dem Verkauf der Anteile in meiner Einkommenssteuererklärung angeben?
Falls ja:
Wo muss ich diese Einahmen angeben?
Was ist ausschlaggebend für das Steuerjahr? (das Datum des Vertrags oder der Zeitpunkt der Grundbuchänderung?)
Ich hoffe ich habe die Situation verständlich erklärt und es kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Grüße
JonBo
ich habe eine Frage zur Angabe der Einnahmen aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie.
Folgende Situation:
Nach dem Tod meines Vaters haben meine Geschwister, die Frau meines Vaters und Ich als Erbengemeinscht mehrere Immobilien geerbt.
Von einer dieser Immobilien haben wir unsere geerbten Anteile an meinen Onkel, den Bruder meines Vaters, verkauft.
Der Wert der Anteile lag pro Person bei ca. 10 000 €.
Die Immobilie wurde neu gebaut bzw. befand sich zum Zeitpunkt des Verkaufs noch im Bau.
Sie wurde also vorher nicht bewohnt und der Erwerb durch meinen Vater liegt weniger als 10 Jahr zurück.
Mein Onkel hat für die gekauften Anteile, da er nicht Teil der Erbengemeinscht war, Grunderwerbssteuer bezahlt.
Meine Frage ist nun:
Muss ich die Einnahmen aus dem Verkauf der Anteile in meiner Einkommenssteuererklärung angeben?
Falls ja:
Wo muss ich diese Einahmen angeben?
Was ist ausschlaggebend für das Steuerjahr? (das Datum des Vertrags oder der Zeitpunkt der Grundbuchänderung?)
Ich hoffe ich habe die Situation verständlich erklärt und es kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Grüße
JonBo
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