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Verlustvortrag wird in Anlage KAP ignoriert

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    Verlustvortrag wird in Anlage KAP ignoriert

    Kann es sein, dass hier noch ein Fehler bei der Berechnung der Einkommensteuer ist?
    Ich habe eine Verlustvortrag aus Aktienverkäufen, den ich geltend machen möchte (Anl KAP Pos13).
    Er wird aber, gem. vorläufiger Einkommenssteuerberechnung, nicht gegen Gewinne aus Aktienverkäufen (Anl KAP Pos9) gegengerechnet, sondern nur ins nächste Jahr verschoben.
    Mache ich etwas falsch, oder ist das ein Fehler der Elster.

    #2
    AW: Verlustvortrag wird in Anlage KAP ignoriert

    Wenn Du alles richtig gemacht hast, und es nicht funktioniert, wende dich an:

    ELSTER-Callcenter

    E-Mail: hotline@elster.de
    Telefon: 0800 52 35 055
    Für Anrufer aus dem Ausland: + 49 180 5 23 50 55

    Das Callcenter ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von..
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verlustvortrag wird in Anlage KAP ignoriert

      Zitat von B.Jany Beitrag anzeigen
      Ich habe eine Verlustvortrag aus Aktienverkäufen, den ich geltend machen möchte (Anl KAP Pos13).
      Die Höhe eines Verlustvortrages aus 2012 (oder früher) wird nicht direkt in KAP eingetragen, sondern man beantragt lediglich die Verrechnung mit der Zeile 60/61. Dem FA ist der Verlustvortrag bekannt, daher wird dieser dann automatisch berücksichtigt. Mit ElFo kann man die Verrechnung nicht direkt abbilden.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag wird in Anlage KAP ignoriert

        Hallo,

        >>>Ich habe eine Verlustvortrag aus Aktienverkäufen, den ich geltend machen möchte (Anl KAP Pos13). Er wird aber, gem. vorläufiger Einkommenssteuerberechnung, nicht gegen Gewinne aus Aktienverkäufen (Anl KAP Pos9) gegengerechnet, sondern nur ins nächste Jahr verschoben.

        Unabhängig davon, ob es nun eine Fehleintragung war müsste die Verrechnung erfolgen. Also ist - noch - etwas anderes falsch.


        >>>Die Höhe eines Verlustvortrages aus 2012 (oder früher) wird nicht direkt in KAP eingetragen, sondern man beantragt lediglich die Verrechnung mit der Zeile 60/61.

        Nicht ganz. Antrag Zeil 60/61 gilt nur für Altverluste (Kauf 2008 oder früher), bei Neuverlusten kann man die Verrechnung nur durch Nichtabgabe der Anlage KAP verhindert (und ob man das darf, ist imho nicht abschließend geklärt).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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