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Krankenkasse Beiträge aus Kapitalversicherung, wo eintragen

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    Krankenkasse Beiträge aus Kapitalversicherung, wo eintragen

    Hallo,
    ich zahle KK-Beiträge die aus Kapitalversicherungen resultieren.
    Frage wo sind die Beträge einzutragen?
    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile ???
    Danke

    #2
    AW: Krankenkasse Beiträge aus Kapitalversicherung, wo eintragen

    Krankenkassenbeiträge sind grundsätzlich in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Die Formulierung "die aus Kapitalversicherungen resultieren" ist jedoch erläuterungsbedürftig. Was genau meinen Sie damit?

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      #3
      AW: Krankenkasse Beiträge aus Kapitalversicherung, wo eintragen

      Danke für die Antwort.
      Ich hatte einen Kapitalversicherung bei meiner Fa. Als ich in Rente ging, wurde ausbeztzahlt. Nach der Meldung an das Finanzamt und die Kranken Kasse, muß ich auf 10 jahre für diese Betrag (Kapial) eine bestimmten Beitrag "KK-Versicherung" pro Monat zahlen. Im übrigen auch meine Frau.
      Diese Versicherung wurde in /bei der Fa. um mein Gehalt zu senken abgeschlossen.
      In Zeile 18 "könnte evtl." eintragen, das Feld erlaub aber nur 3 Zahlen, Mein Betrag liegt aber über 1.000,00 €
      Zuletzt geändert von FER; 08.09.2014, 19:20.

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        #4
        AW: Krankenkasse Beiträge aus Kapitalversicherung, wo eintragen

        Guten Abend,
        in unserer Steuererklärung packe ich das sehr wohl in die Zeile 18 der Anlage Vorsorgeaufwand und kann vierstellig eingeben....
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Krankenkasse Beiträge aus Kapitalversicherung, wo eintragen

          Sorry! ich meinte Zeile 13 (oder es ist nicht richtig ?)

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            #6
            AW: Krankenkasse Beiträge aus Kapitalversicherung, wo eintragen

            Zeile 13 ist falsch, das ist für den als Kopfpauschale von der GKV evtl. erhobenen Zusatzbeitrag, und der kann maximal dreistellig sein.
            Nimm Zeile 18 und gut ist ... wenn dein FA das versteht. Es gibt im Forum Nutzer deren FA es seit drei Jahren nicht versteht, dass auf Auszahlungen aus Direktversicherungen o.ä. KV-Beiträge anfallen können. Also gut den Bescheid überprüfung und ggfs. Einspruch einlegen.

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              #7
              Moin!
              Ich habe die gleiche Frage - allerdings scheinen sich seit dem die Zeilennummern verschoben zu haben. Kann mir jemand sagen, wo / in welche Zeile ich im aktuellen ELSTER die Krankenkassenbeiträge eintragen muss, welche ich aufgrund der Auszahlung einer Kapital-Lebensversicherung zahle? Oder kommen einfach die gesamten Beiträge in die Zeile 16 ein?
              Zeile 18 bezieht sich ja nur auf Pflegeversicherungen...
              Danke im Voraus für Eure Unterstützung!

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                #8
                allerdings scheinen sich seit dem die Zeilennummern verschoben zu haben.
                Warum hängst du dich an einen Beitrag aus dem Jahr 2014 ?. Beiträge zur KV gehören aktuell in die Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Damit hoffentlich die letzten Rückfragen im vorhinein erledigt sind, folgende Ergänzung:

                  Beiträge zur gesetzlichen KV (soweit sie nicht vom Arbeitgeber abgeführt und in der LStB ausgewiesen wurden, und deswegen in Zeile 11 kommen) gehören aktuell in die Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand.
                  Bitte auch beachten, dass es einen Unterschied macht, ob man durch die GKV-Beiträge Anspruch auf Krankengeld nach 6 Wochen erwirbt oder nicht.

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