Zitat von Feli1983
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Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt
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Super, vielen Dank!
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Hallo,
>>>Aber wie zeigt man an, dass man es einvernehmlich anders aufteilen möchte? Reicht es, wenn ich 100 % ankreuze?
Ja. Und er braucht dann in seiner Erklärung gar nichts mehr einzutragen.
>>>Oder muss dann die andere ESterklärung dann zeitgleich vorliegen bis das weiter bearbeitet wird?
Nein, das Finanzamt löst das mit einer Kontrollmitteilung (die landet in der Akte deines Freundes - deshalb musst du ihn auch angeben, Zeile 76).
Stefan
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Ok, gefunden :-) Aber wie zeigt man an, dass man es einvernehmlich anders aufteilen möchte? Reicht es, wenn ich 100 % ankreuze? Oder muss dann die andere ESterklärung dann zeitgleich vorliegen bis das weiter bearbeitet wird? Bei 50% wird es wohl keine Probleme geben!?
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Im Prinzip ist es möglich, bei gemeinsam getragenen Kosten die Aufteilung anders als hälftig vorzunehmen. Das BMF schreibt dazu
Eine andere Aufteilung des Höchstbetrages ist zulässig, wenn beide Steuerpflichtige einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
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zu diesem Thema § 35a ist ein vielseitiges BMF-Schreiben vom 10.01.2014 mit vielen Beispielen gerade für nichteheliche Lebensgemeinschaften ergangen. Such das mal im Internet.
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Wurde im Grunde von uns beiden (der Bank) bezahlt, da der Kredit auf beide Namen läuft...
Ich darf aber auch angeben, dass 100% bei mir angerechnet werden sollen, oder? Aber nochmal meine eigentliche Frage: Müssen wir die dann zusammen abgeben oder "vermerken" die sich das irgendwo, damit es nicht doppelt angegeben wird?Zuletzt geändert von Feli1983; 10.09.2014, 13:54.
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Sie müssen schon immer den Rechnungsbetrag angeben, 20 % rechnet der FA-Computer schon aus.
Wichtiger ist: Wurde vom gemeinsamen Konto des gemeinsamen Haushalts bezahlt? Dann jeder die Hälfte.
Ansonsten der alles, der gezahlt hat.
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Ok, dann gebe ich 6000 oder 1200 Euro ein? Oder gibt jeder von uns beiden die Hälfte an oder halt einer alles bzw gar nichts?
Geht halt nur darum, ob wir die Erklärung dann zusammen abgeben müssen oder ist das völlig egal solange wir nichts doppelt angeben?Zuletzt geändert von Feli1983; 10.09.2014, 13:43.
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Hallo,
maximal absetzbar sind 6000€ und davon werden 20 erstattet.
Was soll daran schlauer sein? In der Summe gibt es immer 20%
Gruß FIGUL
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Handwerkerrechnung bei Alleinstehenden mit gemeinsamen Haushalt
Hallo,
wir möchte gerne unsere Dachdeckerrechnung absetzen - Zeile 75 im Hauptvordruck habe ich gefunden. Nun sind ja max. 1200 Euro absetzbar - die werden dann ja 50/50 aufgeteilt, sofern ich in Zeile 77 nichts anderes eingebe - hab ich das richtig verstanden? Müssen wir unsere Steuererklärung dann zwangsläufig zusammen abgeben? Mein Freund ist nämlich noch lange nicht soweit... Oder ist es dann schlauer, dass ich die komplette Rechnung in meiner Steuererklärung angebe?
Hoffe, ihr könnt mir helfen :-)
LG
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