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Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

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    Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

    Mache die Steuerklärung schon jahrelang mit dem Programm und bis jetzt haben die Werte zum Bescheid immer übereingestimmt.
    Nun würde aber eine Nachforderung gestellt, obwohl ich ein Rückerstattung errechnet habe.

    ------verheiratet, 2 Kinder Steuerklasse 3/5

    Den einzigen Unterschied den ich finde, ist folgender:

    ELSTER:
    zu versteuerndes Einkommen mit Progressionsvorbehalt
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 40.032 . . . 14,1149 v.H. . . . . 5.650

    FINANZAMT:
    zu versteuerndes Einkommen mit Progressionsvorbehalt
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 40.032 . . . 15,3866 v.H. . . . . 6.159

    Wodurch kann sich der Faktor so ändern?

    Beim Finanzamt bin ich heut morgen, leider nur in der Warteschleife Jetzt warte ich schon seit 2 h auf einen Rückruf
    Vielleicht kann mir vorab schon jemand Rat geben!
    DANKE!

    #2
    AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

    Zitat von vivi78 Beitrag anzeigen
    Wodurch kann sich der Faktor so ändern?
    Nun, da der Steuersatz in Prozent beim Vorliegen von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften sich nach der dem Einkommensteuertarif für die Summe aus zu versteuerndem Einkommen und den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Beträgen berechnet, sagt die Logik:

    zvE gleich, verwendeter Steuersatz unterschiedlich, als müssen die Beträge, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, verschieden sein. Hausaufgabe also: Herausfinden, welche solche Beträge man erklärt hat, was das FA angenommen hat, feststellen, wer Recht hat.

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      #3
      AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

      Hallo,

      vergleiche doch mal deine Eingabe bei den Lohnersatzleistungen, mit dem Wert im Bescheid.
      Vielleicht hast du einen Zahlendreher.
      Den Wert im Bescheid findest du bei den Erläuterungen:
      Leistungen nach § 32b Abs.1....

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

        Hallo,

        >>>Vielleicht hast du einen Zahlendreher.

        Es kann auch sein (und das kommt sogar häufig vor als ein Vertipper), dass eine Lohnersatzleistung gar nicht erklärt wurde.

        Also: Was gab es da? Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

          Also als Lohnersatz habe ich angegeben:
          Mutterschaftstgeld+ Elterngeld = 3107 € die ich erhalten habe.

          Nun steht in der Erklärung Leistungen nach § 32b ... für den Ehemann 1069 € wurden in die Berechnung 1069€ einbezogen.
          ...für die Ehefrau 6307 € wurden 5407 € in die Berechnung des Steuersatzes mit einbezogen ( Proggressionsvorbehalt)


          Woher die Zahlen jetzt kommen. kann ich mir nicht erklären ?!

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            #6
            AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

            Hallo,

            >>>Also als Lohnersatz habe ich angegeben:

            Wo denn angegeben? (welches Unterformuler?)

            Ich frage das, weil bei Eintragung an falscher Stelle möglicherweise das Finanzamt die Beträge nachgetragen hat (es gibt eine gesonderte Meldung von den Trägern der Leistung), ohne zu bemerken das es dann doppelt ist.

            Mal grundsätzlich: Lohnersatzleistungen gehören in die Anlage N, oder - falls diese Anlage nicht vorhanden ist (und zwar nur dann) - in den Hauptvordruck. Außerdem immer bei der richtigen Person, also nicht beispielsweise das Elterngeld deiner Frau in deine Anlage N.

            Und noch was: Auch für Lohnersatzleistungen gilt das Zuflussprinzip (Tag des Zahlungseingangs), es ist daher möglich das noch etwas aus dem Vorjahr berücksichtigt wurde, bitte auch mal in diese Richtung überlegen/nachschlagen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

              Angegeben habe ich es im Haupvordruck Zeile 94.
              Einkommensersatzleistung Ehefrau

              Habe nun auch festgestellt,das bei meinen Mann Einkommensersatzleisungen von 2012 nochmal 2013 angesetzt wurden .

              Ich denke, werde mir jetzt hilfe von Steuerberater suchen, da ist etwas komplett falsch gelaufen

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                #8
                AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

                Hallo Vivian,

                wurden den die Einkommensersatzleistungen auch in 2012 schon berücksichtigt? - Vergleichen Sie bitte mit Ihrem alten Einkommensteuerbescheid 2012.
                Der Gang zum Steuerberater, bei aller Ehre, bringt nicht mehr als Ihr Einspruch und Bitte um Erläuterung.
                Mit etwas gesundem Menschenverstand wäre dieses Missverständnis wohl aufzulösen.
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

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                  #9
                  AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

                  Kleiner Vorschlag zur Güte:

                  1) Einspruch einlegen mit der Bitte, die angesetzten Lohnersatzleistungen zu erläutern

                  2) im EOP zum Belegabruf anmelden (Ehemann und Ehefrau) und sobald möglich die Belegdaten für 2013 abrufen. Da müssten auch die übermittelten Daten zu den Lohnersatzleistungen dabei sein. Gerade bei den LErsL gibt es oft Missverständnisse da der ausbezahlte Betrag und der fürs FA maßgebende Betrag teilweise von einander abweichen
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Spliittingtarif Unterschied Elster zu Bescheid Finanzamt

                    Oh danke für euren Rat, das muntert mich schon wieder etwas auf. Mir qualmt halt schon der Kopf ...
                    Zuletzt geändert von vivi78; 15.09.2014, 13:44.

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