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    Lohnsteuerausgleich

    Hallo,

    Ich mache zum ersten mal meine Einkommensteurerklärung als Student. Ich hatte im Jahr 2012 zwei Minijobs wovon einer auf Lohnsteurklasse 6 lief. Da ich im gesamten Jahr auf weniger als den Freibetrag kam, will ich nun einen Lohnsteuerausgleich machen. Jedoch weiß ich nicht welche Anlagen ich dazu ausfüllen muss.

    Freue mich über hilfreiche Antworten!

    #2
    AW: Lohnsteuerausgleich

    Hallo Felizimo,

    du brauchst:

    - Hauptvordruck
    - Anlage N
    - Anlage Vorsorgeaufwand (wenn du wirklich unter dem Grundfreibetrag geblieben bist ist diese Anlage zwar entbehrlich - aber allein für die Datenübernahme im nächsten Jahr würde ich sie trotzdem einfügen)

    Das Ausfüllen ist in deinem Fall eigentlich recht einfach, neben den persönlichen Daten im Hauptvordruck 1. Seite übernimmst du nur die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N gleich am Anfang (wenn du nur den Steuerklasse-6-Job hast musst du noch eine Dummy-Bescheinigung mit Steuerklasse 1 und Nullwerten ausfüllen, siehe auch Elster-Hilfe). Die Anlage Vorsorgeaufwand füllt sich dann in den wichtigsten Punkten alleine aus.

    Ein pauschal versteuerte Minijob (=ohne Lohnsteuerkarte) muss überhaupt nicht erklärt werden.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Lohnsteuerausgleich

      Vielen Dank reckoner für die schnelle Antwort!

      Allerdings habe ich noch ein paar Fragen:

      1. Unter Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A) finde ich keine Anlage Vorsogeaufwand. Heißt diese vielleicht anders oder bin ich einfach unter den falschen Anlagen gelandet? Desweiteren war ich voll sozialversicherunspflichtig, weil ich zwei Minijobs hatte. Ich musste also zusätzlich zu Rentenversicherung auch Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlen. Habe ich ein Recht diese Beiträge zurückzuforden, weil ich unter dem Grundfreibetrag geblieben bin und wenn ja wie mache ich dieses Recht geltend?

      2. Leider hab ich bevor ich diese Forum entdeckt habe die Einkommensteurerklärung nur mit Hauptdruck bereits versendet. Gibt es eine Möglichkeit die restlichen Anlagen elektronisch nachzureichen?

      Schon mal vielen vielen Dank für eine Antwort!!

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        #4
        AW: Lohnsteuerausgleich

        Die Anlage Vorsorgeaufwand ist kein Untervordruck der Anlage N sondern eine eigene Anlage, die dem Hauptvordruck wie die Anlage N hinzuzufügen ist.

        In diese Anlage Vorsorgeaufwand kommen die von dir genannten Versicherungen. Die Sozialversicherungsbeiträge selbst erhältst du vom FA aber nicht zurück, diese mindern nur deine Steuerschuld.

        Speichere deine .elfo Datei unter einem anderen Namen und schicke sie hinterher. Wenn du nicht authentifiziert (= mit pfx-Zertifikat) übermittelst, drucke nur die neueste Fassung aus und unterschreibe diese.

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          #5
          AW: Lohnsteuerausgleich

          Hallo,

          >>> Desweiteren war ich voll sozialversicherunspflichtig, weil ich zwei Minijobs hatte.

          Achso, hatte ich falsch verstanden, es war also einer auf Steuerklasse 1 und einer auf Steuerklasse 6 (warum eigentlich? Ist das absichtlich so?).
          Dann hast du sicher auch zwei Lohnsteuerbescheinigungen, also beide eintragen (unter dem Bereich in der Anlage N gibt es extra einen "Hinzufügen"-Button dafür).


          >>>Ich musste also zusätzlich zu Rentenversicherung auch Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zahlen.

          Dafür dient die Anlage Vorsorgeaufwand (wie schon von Kloebi gesagt ist das eine eigene Anlage). Dir gewöhnlichen Beiträge brauchst du dort aber gar nicht eintragen, das macht Elster automatisch, nur die Anlage musst du einfügen.


          >>>Habe ich ein Recht diese Beiträge zurückzuforden, weil ich unter dem Grundfreibetrag geblieben bin und wenn ja wie mache ich dieses Recht geltend?

          Nein, zurück gibt es nur die Steuern (ggf.), die Sonderausgaben mindern nur das Einkommen. Daher hatte ich schon angemerkt, dass es vielleicht gar nichts bringt, weil du sowieso unter dem Grundfreibetrag bleibst. Aber es ist ja nur ein Klick und die Anlage Vorsorgeaufwand ist drin, sollte man daher trotzdem machen.


          >>>Leider hab ich bevor ich diese Forum entdeckt habe die Einkommensteurerklärung nur mit Hauptdruck bereits versendet.

          Wie lange ist das her? Und hast du zertifiziert übertragen?

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 18.09.2014, 14:34.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Lohnsteuerausgleich

            Nochmals Danke für die flotten Antworten!


            >>>Speichere deine .elfo Datei unter einem anderen Namen und schicke sie hinterher. Wenn du nicht authentifiziert (= mit pfx-Zertifikat) übermittelst, drucke nur die neueste Fassung aus und unterschreibe diese.

            Ich habe ein pfx-Zertifikat. Hier gibt es also gar keine Möglichkeit das ganze elektronsich abzuwickeln?


            >>>Achso, hatte ich falsch verstanden, es war also einer auf Steuerklasse 1 und einer auf Steuerklasse 6 (warum eigentlich? Ist das absichtlich so?).

            Genau so war es. Mir wurde gesagt, dass das immer so wäre , sobald man 2 minijobs annimmt.



            >>>Wie lange ist das her? Und hast du zertifiziert übertragen?

            Das war gestern. Ich habe das Formular einfach abgesendet. Was bedeutet zertifiziert übertragen in diesem Fall?

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              #7
              AW: Lohnsteuerausgleich

              [QUOTE=Felizimo;181170]Nochmals Danke für die flotten Antworten!


              >>>Speichere deine .elfo Datei unter einem anderen Namen und schicke sie hinterher. Wenn du nicht authentifiziert (= mit pfx-Zertifikat) übermittelst, drucke nur die neueste Fassung aus und unterschreibe diese.

              Ich habe ein pfx-Zertifikat. Hier gibt es also gar keine Möglichkeit das ganze elektronsich abzuwickeln?

              anders rum. Nur dann wird vollständig elektronisch (=zertifiziert) übertragen.

              Schicke deine geänderte Erklärung zertifiziert elektronisch hinterher, dann ist alles gut.

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                #8
                AW: Lohnsteuerausgleich

                Schicke deine geänderte Erklärung zertifiziert elektronisch hinterher, dann ist alles gut

                muss man dabei irgendwas beachten oder einfach nur auf absenden klicken, um es zertifiziert abzuschicken?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohnsteuerausgleich

                  Hallo,

                  >>>Ich habe ein pfx-Zertifikat. Hier gibt es also gar keine Möglichkeit das ganze elektronsich abzuwickeln?

                  Ich würde es auch nochmal hinterherschicken, das sollte eigentlich noch funktionieren. Erst wenn es schon länger her wäre könnte die Erklärung ja schon in der Bearbeitung sein, und dann würde es etwas komplizierter.
                  Und grundsätzlich: Wenn das Finanzamt die falsche Erklärung nimmt kannst du immer noch Einspruch einlegen.


                  >>>Mir wurde gesagt, dass das immer so wäre , sobald man 2 minijobs annimmt.

                  Nee, immer ist das nicht so, man kann auch einen Minijob pauschal versteuern. Ob das in deinem Fall aber besser wäre möchte ich doch bezweifeln, da du ja eh keine Steuern zahlst (gem. deinen Angaben).
                  Dann blieben nur die Sozialversicherungsbeiträge (auch kompliziert, weil es einige Sonderbedingungen gibt). Zudem müsstest du auch noch deinen Arbeitgeber überzeugen und u.U. auf etwas Lohn verzichten (denn er hat bei einem Minijob höhere Kosten).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Lohnsteuerausgleich

                    Okay! Vielen lieben Dank für die Hilfe euch beiden!

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                      #11
                      AW: Lohnsteuerausgleich

                      Hallo Stefan,
                      bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist nur EIN Minijob gestattet, alle weiteren müssen mit der 6 abgerechnet werden........................
                      Anders verhält es sich, wenn kein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht, dann können mehrere Minijobs, jedoch nur bis zur Obergrenze €450 mtl., ausgeübt werden. Dieses gilt jedoch nicht für Arbeitssuchende..
                      l
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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