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Fahrtkostenersatz/Arbeitgeber

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    Fahrtkostenersatz/Arbeitgeber

    Hallo,

    mir ist aufgefallen, dass Elster mein Fahrtkostenersatz/Arbeitgeber (laut Lohnsteuerkarte 780 €) in doppelter Summe abzieht.

    Ist das so korrekt?

    Mfg Sicilia

    Elster Berechnung:

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Ehemann Ehefrau Insgesamt

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 27.394 . . . . . 2.858
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.000
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
    Entfernungspauschale für 220 Tage
    Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln
    220 Tage x 102 km x 0,30 EUR 6.732,00
    höchstens jedoch . . . . 4.500,00 4.500
    Entfernungspauschale . . . . . . . 4.500
    mindst.Fahrtkosten mit ÖPNV 2.891,00
    zu berücksichtigen sind. . . . . . . . 4.500
    abzüglich Fahrtkostenersatz . . . . . 1.560
    insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.940
    übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -41
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.413 . . . . . 1.858
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.413 . . . . . 1.858 . . . . . 26.271
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 24.413 . . . . . 1.858 . . . . . 26.271

    #2
    AW: Fahrtkostenersatz/Arbeitgeber

    Nein, das ist so nicht korrekt. Die AG Erstattung darf nur einmal abgezogen werden.

    Kontrolliere mal deine Eingabedaten. Ich vermute du hast den AG Ersatz einmal über die Daten der Lohnsteuerbescheinigung erfasst und diese selber nochmal in der Anlage N eingetragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkostenersatz/Arbeitgeber

      Ja, das sollte ersichtlich werden, wenn in Zeile 39 der Anlage N der Wert 2x auftaucht.
      Der erste Wert (steuerfrei ersetzt) muss nur eingetragen werden, wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung kein Wert in Zeile 18 (pauschal besteuert ...) steht. Sonst erfolgt automatisch die (ggf. doppelte) Übernahme des Wertes.
      UserElster

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