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    Beiträge zu privaten KV und PV

    Guten Tag,
    Ich bin Werkstudentin und zahle meine Krankenversicherung selbst, ich bin freiwillig gesetzlich versichert.
    Auf meine Lohnsteurbescheinigung erscheinen auf post 28. Beiträge zu privaten KV und PV, jedoch erscheint das nirgendwo auf meinen Lohnabrechnungen.

    Meine Frage ist was ist dieser Beitrag, wer zahlt den und wo soll ich das bei Steuererklärung eintragen?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe?
    Nadia

    #2
    AW: Beiträge zu privaten KV und PV

    Hallo nbelamma,

    als erstes würde ich Rücksprache mit dem Arbeitgeber nehmen, hat dein Arbeitgeber dir Zuschüsse zur KV und PV gezahlt ? Die würden in eine andere Zeile gehören.
    Andererseits steht dort ja ggf. Mindestvorsorgepauschale, d.h. dein Arbeitgeber hat den dort eingetragenen Wert beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weil er wusste, dass du freiwillig versichert bist. Also kommt es nicht in die Steuererklärung.
    Du trägst nur die Beträge ein, die du gezahlt hast.

    Tschüß

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      #3
      AW: Beiträge zu privaten KV und PV

      Hallo Holzgoe,

      Vielen dank für die schnelle Antwort.

      nein, mein Arbeitgeber zahlt mir keine Zuschüsse zur KV und PV. Ich verstehe immer nicht wozu die sogenannte Beiträge zu privaten KV und PV (ggf. Mindestvorsorgepauschale) wenn ich selbst versichert bin und meine Beiträge selbst zahle! Aber gut zu wissen dass sie nicht absetzbar sind!

      nochmal danke und VG
      Nadia

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        #4
        AW: Beiträge zu privaten KV und PV

        Hallo,

        das hast du missverstanden.
        Selbstverständlich sind die Beiträge absetzbar:
        Zitat holzgoe: - Du trägst nur die Beträge ein, die du gezahlt hast. -


        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Beiträge zu privaten KV und PV

          Zitat von nbelamma Beitrag anzeigen
          nein, mein Arbeitgeber zahlt mir keine Zuschüsse zur KV und PV. Ich verstehe immer nicht wozu die sogenannte Beiträge zu privaten KV und PV (ggf. Mindestvorsorgepauschale) wenn ich selbst versichert bin und meine Beiträge selbst zahle! Aber gut zu wissen dass sie nicht absetzbar sind!
          Der AG berücksichtigt die Mindestvorsorgepauschale, weil es so im Gesetz steht, und er sich nicht aussuchen kann, ob er es tut oder nicht, egal wie sinnlos es ist.

          Noch schlimmer ist, dass es die Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuer, aber nicht bei der Einkommensteuer gibt. Da sind die real angefallen KV-Kosten absetzbar. Liegen die unter der Mindestvorsorgepauschale, hat der AG also zwangsweise bei der Lohnsteuerberechnung mehr steuerfrei gelassen, als es der Realität entspricht. Dies führt letztlich zu einer Steuererklärungspflicht durch den AN, weil dadurch der Fall von Nachzahlungen auftreten kann.

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            #6
            AW: Beiträge zu privaten KV und PV

            Hallo neysee,

            ach so, jetzt verstehe ich der Sinn davon.

            Vielen Dank und VG

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              #7
              AW: Beiträge zu privaten KV und PV

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Der AG berücksichtigt die Mindestvorsorgepauschale, weil es so im Gesetz steht, und er sich nicht aussuchen kann, ob er es tut oder nicht, egal wie sinnlos es ist.

              Noch schlimmer ist, dass es die Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuer, aber nicht bei der Einkommensteuer gibt. Da sind die real angefallen KV-Kosten absetzbar. Liegen die unter der Mindestvorsorgepauschale, hat der AG also zwangsweise bei der Lohnsteuerberechnung mehr steuerfrei gelassen, als es der Realität entspricht. Dies führt letztlich zu einer Steuererklärungspflicht durch den AN, weil dadurch der Fall von Nachzahlungen auftreten kann.
              Und so kann es passieren, dass Leute pauschal mehr im Abzugsverfahren berücksichtigt bekamen (im Jahr), als sie wirklich leisteten.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Beiträge zu privaten KV und PV

                Hallo,

                mich beschäftigt die selbige Frage wie den OP. Bin ebenfalls Werksstudent und weiß nach den Antworten noch immer nicht was ich mit diesem Betrag in meiner Einkommenssteuererklärung machen soll.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Beiträge zu privaten KV und PV

                  Der in Zeile 28 LStB? Nix.

                  PS: Im Übrigen bietet ja gerade ElsterFormular die Maske zum Übertragen der LStB, und sortiert den Wert aus Zeile 28 schon korrekt ein, nämlich nirgendwohin.
                  Zuletzt geändert von neysee; 20.10.2015, 10:44.

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                    #10
                    AW: Beiträge zu privaten KV und PV

                    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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                      #11
                      AW: Beiträge zu privaten KV und PV

                      Die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale muss der Arbeitgeber seit 2012 in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.

                      Daraus soll der Arbeitnehmer erkennen können, ob er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG verpflichtet ist.


                      § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

                      (2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
                      ....
                      3.wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen
                      nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10 800 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 20 500 Euro übersteigt

                      Diese Vorschrift versteht zwar auch ein durchschnittlich gebildeter Arbeitnehmer inhaltlich regelmäßig nicht, aber das ist im Steuerrecht ja keine Seltenheit.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Beiträge zu privaten KV und PV

                        Hallo,

                        @Charlie24

                        Hast du nicht ein paar Paragraphen vergessen?
                        Außerdem - was hat das Verstehen von steuerlichen Vorschriften bzw. das Zitieren von Paragraphen mit Bildung zu tun?
                        NICHTS

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Beiträge zu privaten KV und PV

                          Das Verstehen von steuerlichen § hat mit Allgemeinbildung ungefähr so viel zu tun wie Steuerrecht mit Logik oder Gerechtigkeit.

                          Eine gewisse Grundkenntnis im Steuerrecht könnte man nur erwarten wenn:

                          1) sich nicht regelmäßig das EStG ändern würde
                          2) nicht regelmäßig der BFH seine Auslegung des EStG ändern würde
                          3) die Formulare nicht jedes Jahr anders aussehen würden

                          Daher war die Abschaffung des Sonderausgabenabzuges für Steuerberatungskosten eine der dümmsten Ideen, welche unsere Gesetzgeber jemals hatten.
                          Denn einen Berater hätten sehr viele steuerpflichtige nötig, nur nehmen will ihn kaum noch einer solange man auf den Kosten dafür vollständig sitzen bleibt.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                            #14
                            AW: Beiträge zu privaten KV und PV

                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Daher war die Abschaffung des Sonderausgabenabzuges für Steuerberatungskosten eine der dümmsten Ideen, welche unsere Gesetzgeber jemals hatten.
                            Denn einen Berater hätten sehr viele steuerpflichtige nötig, nur nehmen will ihn kaum noch einer solange man auf den Kosten dafür vollständig sitzen bleibt.
                            Ich denke, da war eine Lobby bei der Gesetzgebung am Werk. Nun wird es zum Rohrkrepierer, denn wer denkt sich eine "sinnvolle" Aufteilung aus?
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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