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Anlagen und Vorberechnung

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    Anlagen und Vorberechnung

    Hallo,

    ich mache nun für 2012 und 2013 meine erste Steuererklärung mit Elster.

    Leider verstehe ich aber einige Punkte nicht ganz:

    Für 2013:

    Habe normal gearbeitet und möchte die Kilometer absetzen. Soweit so gut. Doch was gebe ich genau unter "aufgesucht an" ein?

    1. Alle Arbeitstage inklusive Urlaub und Krankheit oder ohne? Also muss ich genau nachzählen, an welchen Tagen ich 2013 konkret auf der Arbeit war?
    2. Und was ist, wenn ich zusätzlich an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet habe, muss ich diese Tage drauf rechnen?
    3.Und was ist mit Tagen, an denen ich zuhause gearbeitet habe, müssen diese abgezogen werden?

    Dann bin ich mir nicht sicher, ob die Anlage Vorsorgaufwand mit dabei sein muss, dort wurden bereits die Angaben aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Soweit so gut. Ist es richtig, dass ich bei Zeile 11: Haben Sie zu Ihrer Krankenvericherung oder ihren Krankheitskosten Anpsruch auf - ..steuerfreie Arbeitgeberbeträge
    ein JA ankreuzen muss? In der Klammer steht "sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer".Müsste dann doch so richtig sein, oder?

    Alles andere traf soweit nicht zu.

    Ich habe mir nun alles ausrechnen lassen und verstehe die Berechnung nicht. Es wurde richtig berechnet, dass die Pendlerpauschale an die 2900 Euro ist, allerdings würde ich nur 845 Euro zurück kriegen. Könnte mich jemand kurz aufklären? Danke!



    -edit-
    Zuletzt geändert von Nasiha; 22.09.2014, 23:00.

    #2
    AW: Anlagen und Vorberechnung

    @ Nasiha

    es ist schon spät, deshalb beantworte ich nur eine Frage:

    Zitat:
    Dann bin ich mir nicht sicher, ob die Anlage Vorsorgaufwand mit dabei sein muss, dort wurden bereits die Angaben aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Soweit so gut. Ist es richtig, dass ich bei Zeile 11: Haben Sie zu Ihrer Krankenvericherung oder ihren Krankheitskosten Anpsruch auf - ..steuerfreie Arbeitgeberbeträge
    ein JA ankreuzen muss? In der Klammer steht "sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer".Müsste dann doch so richtig sein, oder?

    Antwort:
    ~ Anlage Vorsorgeaufwand muss mit dabei sein.
    ~ Zeile 11: es ist richtig, wenn Sie Ja ankreuzen.

    Für die Antworten auf Ihre anderen Fragen müssen Sie noch warten.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlagen und Vorberechnung

      Hallo,

      >>>Soweit so gut. Doch was gebe ich genau unter "aufgesucht an" ein?

      Die Anzahl der Tage an denen du wirklich den Arbeitsplatz aufgesucht hast.


      >>>1. Alle Arbeitstage inklusive Urlaub und Krankheit oder ohne? Also muss ich genau nachzählen, an welchen Tagen ich 2013 konkret auf der Arbeit war?

      Genau.
      EDIT: Stimmt natürlich nicht, es zählen nur die Arbeitstage, also ohne Urlaub und Krankheit. Der Begriff Fahrtkosten sagt es eigentlich schon ganz klar, es geht um die Tage an denen auch wirklich gefahren wurde.


      >>>2. Und was ist, wenn ich zusätzlich an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet habe, muss ich diese Tage drauf rechnen?

      Ja. Und falls das nicht nur ein/zwei mal der Fall war, würde ich bei Tage pro Woche 6 eintragen.
      Bis zu 230 Tage werden aber eigentlich grundsätzlich anerkannt (bei 5-Tagewoche).


      >>>3.Und was ist mit Tagen, an denen ich zuhause gearbeitet habe, müssen diese abgezogen werden?

      Die natürlich nicht, nach "zuhause" hast du ja keine Fahrtkosten.


      >>>Ist es richtig, dass ich bei Zeile 11 ... ein JA ankreuzen muss?

      Ja.


      Zur Berechnung: Du missverstehst glaube ich, was es bedeutet Werbungskosten abzusetzen. Du bekommst diese Kosten nämlich nicht komplett erstattet, sondern sie mindern nur dein steuerpflichtiges Einkommen (deine Kosten erhälst du praktisch steuerfrei). Der immer wieder gehörte Spruch "das setzte ich einfach von der Steuer ab" bedeutet nicht das was viele darunter verstehen.
      Wenn du beispielsweise einen Grenzsteuersatz von 26,9% hast (so ist es bei dir, hab' ich mal schnell ausgerechnet), dann bedeutet das, dass du immer noch ca. 73% deiner Werbungskosten selber tragen musst (sparen lohnt daher immer, auch bei den absetzbaren Kosten).

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 22.09.2014, 13:27.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlagen und Vorberechnung

        Vielen Dank für eure Antworten, trotz dass es so spät ist.

        Gut, dann bin ich schon mal einige Schritte weiter D.h. dann bleibt es wohl bei den 800 Euro, was ja jetzt aucht nicht schlecht ist.

        @Stefan

        Danke für die Berechnung.

        Für 2013 hätte ich dann glaube ich fast alles, muss dann die Arbeitstage noch nachbessern.

        Bezüglich der Werbungskosten fürs nächste würde mich aber noch interessieren: Wenn ich ein Auto kaufe, mit dem ich dann pendele, kann man dieses zusätzlich zu den Pendlerkosten irgendwie absetzen?

        Habe im Internet auch gesehen, dass man sogar Smartphones absetzen könnte, wenn man sie beruflich nutzt. Beides wird für die nächste Steuererklärung für mich relevant sein. Wie würde ich das dann angeben müssen? Unter Büromaterial? Achja, ich nutze es privat und beruflich.

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          #5
          AW: Anlagen und Vorberechnung

          Hallo,

          >>>Wenn ich ein Auto kaufe, mit dem ich dann pendele, kann man dieses zusätzlich zu den Pendlerkosten irgendwie absetzen?

          Nein, mit der Entfernungspauschale sind alle Kosten abgedeckt (sogar Parkgebühren). Es gibt nur eine Ausnahme: Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit.
          Die Haftpflichtversicherung kann man zwar noch als Sonderausgaben absetzen (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 50), für den gewöhnlichen Arbeitnehmer bringt das aber oft nichts, weil die Höchstbeträge schon durch die Sozialversicherungen erreicht werden. Eintragen sollte man es aber natürlich trotzdem.


          >>>Habe im Internet auch gesehen, dass man sogar Smartphones absetzen könnte, wenn man sie beruflich nutzt. Beides wird für die nächste Steuererklärung für mich relevant sein. Wie würde ich das dann angeben müssen? Unter Büromaterial? Achja, ich nutze es privat und beruflich.

          Anlage N Zeile 41, pauschal sind 20% (max. 20 Euro) der laufenden Kosten absetzbar; bei Anschaffung imho auch 20%. Ein größerer Nutzungsanteil muss nachgewiesen werden, etwa mit einer Art Fahrtenbuch für einen gewissen Zeitraum.
          Und ab 410 Euro Netto-Kaufpreis muss es abgeschrieben werden (wenn es wirklich mehr als 488 Euro kostet frag' bitte noch mal hier, erkläre ich dann etwas ausführlicher).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlagen und Vorberechnung

            @reckoner

            Nix ist mit pauschal, das wird einem zwar von mancher Kaufsoftware so angepriesen aber das stimmt nicht.

            Die berufliche Nutzung an sich muss nachgewiesen werden (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers) und grundsätzlich auch der berufliche Nutzungsumfang durch entsprechende Aufzeichnungen/Einzelgesprächsnachweis über mindestens 3 Monate. Aus Vereinfachungsgründen kann das FA auch 20% des monatlichen Rechnungsbetrages aber max. 20 € je Monat anerkennen, soweit die regelmäßige berufliche Nutzung nachgewiesen wurde.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Anlagen und Vorberechnung

              Hallo,

              ja, so hatte ich es gemeint (aber nicht geschrieben, sorry). Die berufliche Nutzung muss in jedem Fall glaubhaft gemacht werden, entweder weil es einfach berufstypisch ist, oder indem es der Arbeitgeber bestätigt, oder ...
              Und erst dann kommt die Pauschale ins Spiel, sofern man den Einzelnachweis nicht führen will (oder kann).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlagen und Vorberechnung

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                >>>1. Alle Arbeitstage inklusive Urlaub und Krankheit oder ohne? Also muss ich genau nachzählen, an welchen Tagen ich 2013 konkret auf der Arbeit war?

                Genau.
                Wenn du Urlaub hattest bzw. wenn du Krank warst, dann bist du doch tatsächlich NICHT gefahren, d.h. du darfst diese Tage NICHT mit angeben !
                Mfg

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                  #9
                  AW: Anlagen und Vorberechnung

                  Hallo Elster-Tester,

                  oh ja, Danke, ich hatte nur die ersten Wörter beachtet ("Alle Arbeitstage").
                  Man, wie kann man denn Urlaub und Krank zu den Arbeitstagen zählen? (weil sie bezahlt werden?)

                  Stefan

                  PS: Ich werde es oben ändern, der Fehler ist zu groß, den kann ich nicht so stehen lassen.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Anlagen und Vorberechnung

                    Danke für eure Antworten! Da hab ich was hinzugelernt.

                    Es ist nun so, dass das Handy in einem Vetrag drin war und lt. Vertrag 500 Euro kostet. Ich könnte anhand des EVN deutlich machen welche Anrufe und sms beruflich waren und welche nicht. Das könnte dann der Arbeitgeber mit einer Bescheinigung bestätigen. Somit könnte ich also bis zu 20% oder max. 20 Euro im Monat absetzen. Hoffe habs soweit verstanden.

                    Mir ist gestern noch was eingefallen: Ich bin an sich noch nebenbei als Studentin eingetragen. Ich habe nach meinem Praktikum bei diesem Unternehmen einen Job bekommen, den ich seit fast zwei Jahren ausübe. Nur muss ich das Studium nebenbei schon noch beenden. Kann ich Studiengebühren und andere Aufwendungen hierfür absetzen?

                    In den Jahren zuvor war ich als Studentin nur auf 400 euro Basis beschäftigt. Hab also keine Steuern abgeführt, somit würde sich eig die St.erklärung erübrigen.

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                      #11
                      AW: Anlagen und Vorberechnung

                      Hallo,

                      >>>Es ist nun so, dass das Handy in einem Vetrag drin war und lt. Vertrag 500 Euro kostet.

                      Dann hast du es auch (noch) nicht gekauft, es ist praktisch eine Ratenzahlung. Es bleiben dann nur die laufenden Kosten, wie beschrieben.


                      Zu den Kosten als Studentin soll jemand anderes schreiben, da kenne ich mich zu wenig aus (es gibt nämlich gewisse Unterschiede, etwa ob es eine Erstausbildung ist oder nicht).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Anlagen und Vorberechnung

                        Danke reckoner, hast mir schon sehr geholfen!

                        Vielleicht weiß ja jemand anderes eine Antwort.

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