Hallo zusammen und sofort zu Sache.
Ich habe zwei Kinder < 10 Jahre bei meiner Ex (Unverheiratet) leben. Für diese Zahle ich sozusagen auch Unterhalt.
Und ich habe zwei Kinder < 10 (mit Frau/Unverheiratet) in meinem Haushalt lebend.
Ich bin mir bei der ESt 2013 sehr unsicher über die Angaben zu Kindern 1 & 2:
Zu den Kindern 1 & 2: Welcher Betrag muss in die Zeile 6 (Anspruch auf Kindergeld)? - 12 x 184, oder nur 50% oder eine NULL? (Angaben der Ex sind unbekannt)
Zu den Kindern 3 & 4: Diese leben wie gesagt ganz normal in meinem Haushalt. Die Kindsmutter hat noch Erziehungsurlaub hat aber in Ihrer ESt. den vollen Betrag angegeben.
Muss hier auch der erhöhte Kindergeldbetrag angegeben werden (215€) oder müssen dazu die Kinder in einem Haushalt leben?
Kann man meine Fragen pauschal beantworten, ich hoffe ja.
Ich habe zwei Kinder < 10 Jahre bei meiner Ex (Unverheiratet) leben. Für diese Zahle ich sozusagen auch Unterhalt.
Und ich habe zwei Kinder < 10 (mit Frau/Unverheiratet) in meinem Haushalt lebend.
Ich bin mir bei der ESt 2013 sehr unsicher über die Angaben zu Kindern 1 & 2:
Zu den Kindern 1 & 2: Welcher Betrag muss in die Zeile 6 (Anspruch auf Kindergeld)? - 12 x 184, oder nur 50% oder eine NULL? (Angaben der Ex sind unbekannt)
Zu den Kindern 3 & 4: Diese leben wie gesagt ganz normal in meinem Haushalt. Die Kindsmutter hat noch Erziehungsurlaub hat aber in Ihrer ESt. den vollen Betrag angegeben.
Muss hier auch der erhöhte Kindergeldbetrag angegeben werden (215€) oder müssen dazu die Kinder in einem Haushalt leben?
Kann man meine Fragen pauschal beantworten, ich hoffe ja.
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