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Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

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    Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

    Hallo liebe Forumgemeinde,
    ich muss vorweg schicken, dass ich Ingenieur bin und schon allein deshalb von Finanzdingen keine Ahnung habe... Dafür kann ich Häuser bauen... Entsprechend "einfältig" ist dann auch meine Frage:
    Ich habe im Jahr 2013 einen Wertpapiersparvertrag gekündigt und das Geld ausgezahlt bekommen. Von der Bank habe ich einen "Abschlusskontoauszug" erhalten, auf dem der Verkaufserlös, die Kapitalertragssteuer sowie der Soli aufgeführt sind. Nun möchte ich dies in der Anlage KAP eintragen und bin mit wehenden Fahnen gescheitert.
    Handelt es sich bei dem Verkaufserlös um "Kapitalerträge" nach Zeile 7, um "Gewinne aus Kapitalerträgen" nach Zeile 8 oder um was ganz anderes? Muss ich bei der Bank eine "Steuerbescheinigung" für das Jahr 2013 anfordern, oder mache ich mich damit zum Gespött der Belegschaft?!?

    Über eine hilfreiche Antwort, mit der ich dieses lästige Ding endlich abschicken kann, wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße,
    Stephel_75

    PS: Kleiner Erfolg, Kapitalertragssteuer (Zeile 50) und Soli (Zeile 51) konnte ich ohne fremde Hilfe eintragen...

    #2
    AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

    Hallo,

    warum willst du die Anlage KAP überhaupt abgeben? Bitte mal begründen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

      Hallo Stefan,
      immer bedenken, ich bin Ingenieur und habe von Geld kein Ahnung...
      Ich habe auch noch andere Geldanlagen, aus denen ich Gewinne abschöpfe; ob das jetzt so viel oder so wenig ist, dass ich mir die Anlage KAP sparen kann, weiß ich nicht, will ich auch gar nicht wissen. Ich bekomme jedes Jahr brav die Steuerbescheinigungen der jeweiligen Bankhäuser, die alle genauso brav dazuschreiben, wie hoch Kapitalerträge etc. sind, und dann hacke ich die Zahlen einfach ins Elsterformular rein. Wenn's überflüssig ist, ist mir das egal, da muss die Dame oder der Herr im Finanzamt FFB eben durch. Meine Arbeit ist auch nicht immer Zuckerschlecken...

      Viele Grüße,
      Stephan

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        #4
        AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

        Hallo,

        bei der Frage ging es mir beispielsweise darum, ob du einbehaltene Steuern zurück haben möchtest (dann ist eine Steuerbescheinigung zwingend erforderlich).

        Grundsätzlich muss man die Anlage KAP seit 2009 nur noch abgeben, wenn irgendetwas falsch, unzureichend oder gar nicht besteuert wurde (z.B. Günstigerprüfung, unbekannte Kirchenmitgliedschaft, Anlagen im Ausland, Privatdarlehen, Ersatzbemessungsgrundlage ...).

        Wenn du nichts in dieser Richtung hast brauchst du die Anlage auch nicht. Wenn du sie trotzdem einreichen willst würde ich die fraglichen Erträge in Zeile 7 eintragen (dort gehören sie imho hin, nur dort) und hilfsweise eine Kopie der Abrechnung beilegen; je nach Finanzamt wird das vielleicht akzeptiert.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

          Wie reckoner schon gesagt hat, brauchst Du dann die Steuerbescheinigung. Und auf der steht drauf, in welche Zeile was kommt. Also erst mal das Ding besorgen, dann schauen, und WENN DANN noch Fragen bestehen, dann hier weiterfragen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

            Zitat von Stephel_75 Beitrag anzeigen
            PS: Kleiner Erfolg, Kapitalertragssteuer (Zeile 50) und Soli (Zeile 51) konnte ich ohne fremde Hilfe eintragen...
            Wenn Steuern einbehalten wurden, brauchst du die Steuerbescheinigung im Original. Ein Abschlusskontoauszug reicht da nicht.

            Alles andere, dass das Ausfüllen der Anlage KAP meist optional ist, hat reckoner schon geschrieben.

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              #7
              AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

              Hallo,

              >>>Wenn Steuern einbehalten wurden, brauchst du die Steuerbescheinigung im Original.

              Grundsätzlich hatte ich das ja auch geschrieben. Nur haben wir hier einen Fall, bei dem die KAP am Ende plus minus Null sein wird, da kann der ein oder andere Sachbearbeiter schon mit einer Abrechnung zufrieden sein (hab ich beispielsweise schon mal bei wenigen Euro schweren Sparbüchern gemacht).

              Am einfachsten wäre natürlich, die Bank mit dem Wertpapiersparvertrag einfach komplett wegzulassen (aber Achtung: dann darf der Antrag Zeile 4 nicht gestellt werden).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                Das einfachste ist doch sich die Steuerbescheinigung geben zu lassen und Ruhe ist. Die Bank ist ja auch bei einer Steuerbescheinigung mit lediglich 0 € verpflichtet diese kostenlos zu erteilen auf Anforderung. Die eine oder andere Bank macht das automatisch, die eine oder andere Bank erst auf Nachfrage.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                  Hallo zusammen,
                  in der Tat liege ich mit meinen Erträgen von diversen Sparbüchern, Anlagekonten etc. unter dem Freibetrag und müsste deshalb keine KAP abgeben. Faul wie ich bin, habe ich aber nicht überall einen Freistellungsauftrag in der ausreichenden Höhe, und möchte deshalb meine gezahlten Abgaben wieder haben. Also, KAP muss sein.

                  Ich habe mein Problem jetzt so gelöst, dass ich den Jahresabschluss vom 31.12.2012 und den Abschluss bei Kündigung am 01.10.2013 voneinander abgezogen habe. Die Differenz ist ja dann logischerweise der Kapitalertrag, auf den ich Kapitalertragssteuer und Soli gezahlt habe (ich habe keine weiteren Beiträge im Jahr 2013 geleistet, habe nur mein Geld arbeiten lassen). Ich spekuliere hier, wie reckoner bereits ausgeführt hat, auf die Gutmütigkeit des prüfenden Sachbearbeiters.

                  Für die vielen hilfreichen Antworten bedanke ich mich ganz herzlich und wünsche allen einen deutlich schöneren Tag als wir ihn hier im regnerischen München haben...

                  Grüße,
                  Stephel_75

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                    #10
                    AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Das einfachste ist doch sich die Steuerbescheinigung geben zu lassen und Ruhe ist.
                    Was noch den Vorteil hat, dass da genau drauf steht, was in welche Zeile rein muss. Immerhin scheint die Prämisse des Fragestellers zu sein, dass er nicht wissen will, ob er KAP ausfüllen muss oder nicht, nicht wissen will, ob und welche Erträge er weglassen darf, er will die Anlage ausfüllen, ohne sich mit dem Thema beschäftigen zu müssen, weil es ihn nicht interessiert. Unter der Prämisse ist stures Abtippen aller Steuerbescheinigungen wohl der einfachste Weg, auch wenn uns klar ist, dass das Ganze wahrscheinlich überflüssig ist.

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                      #11
                      AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                      Zitat von Stephel_75 Beitrag anzeigen
                      in der Tat liege ich mit meinen Erträgen von diversen Sparbüchern, Anlagekonten etc. unter dem Freibetrag und müsste deshalb keine KAP abgeben. Faul wie ich bin, habe ich aber nicht überall einen Freistellungsauftrag in der ausreichenden Höhe, und möchte deshalb meine gezahlten Abgaben wieder haben. Also, KAP muss sein.

                      Ich habe mein Problem jetzt so gelöst, dass ich den Jahresabschluss vom 31.12.2012 und den Abschluss bei Kündigung am 01.10.2013 voneinander abgezogen habe. Die Differenz ist ja dann logischerweise der Kapitalertrag, auf den ich Kapitalertragssteuer und Soli gezahlt habe (ich habe keine weiteren Beiträge im Jahr 2013 geleistet, habe nur mein Geld arbeiten lassen). Ich spekuliere hier, wie reckoner bereits ausgeführt hat, auf die Gutmütigkeit des prüfenden Sachbearbeiters.
                      Dass Steuern erstattet werden sollen, ist natürlich ein guter Grund zum Ausfüllen der Anlage KAP. Allerdings ging reckoner davon aus, dass das ganze Spiel Null auf Null ausgeht. Spätestens dann, wenn es um die Erstattung von Steuern geht, dürfte die Steuerbescheinigung unverzichtbar sein.

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                        #12
                        AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                        Hallo,

                        >>>in der Tat liege ich mit meinen Erträgen von diversen Sparbüchern, Anlagekonten etc. unter dem Freibetrag

                        Also willst du alle Steuern erstattet haben, insbesondere aber auch die von dem Wertpapiersparvertrag einbehaltenen. Dann ist zwingend eine Steuerbescheinigung erforderlich.


                        >>>Faul wie ich bin, habe ich aber nicht überall einen Freistellungsauftrag in der ausreichenden Höhe, und möchte deshalb meine gezahlten Abgaben wieder haben.

                        Und genau sowas hatte ich auf meine Frage gleich zu Beginn als Antwort erwartet (ich weiß schon warum ich sowas frage:-).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                          >>>>>> und genau sowas hatte ich auf meine Frage gleich zu Beginn als Antwort erwartet (ich weiß schon warum ich sowas frage:-)


                          Das ist wie die Frage nach dem On/Off-Schalter beim technischen Support von Fernsehern ("Der Bildschirm ist schwarz...").

                          Wie auch immer, ich hab jetzt das Ding fertig gemacht, alles dazugelegt, was ich habe, und wenn es dem Sachbearbeiter nicht reicht, dann kriegt er meinetwegen auch noch die Steuerbescheinigung von der Bank, bei der ich mein Konto aufgelöst habe.

                          Viele Grüße,
                          Stephel

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                            #14
                            AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                            Hallo,

                            wen willst du mit deiner Arroganz beeindrucken?
                            Was du machst interessiert hier niemanden.

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                              @FIGUL:
                              Ich werte die letzte Antwort des TE nicht als arrogant. Bitte freundlich bleiben...

                              Kommentar

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