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Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

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    Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

    Hi,
    wo genau in der Steuererklärung 2013 (Formular, Zeile) muss ich
    a) Rückkaufwert,
    b) Gewinnguthaben und/oder
    c) Bewertungsreserven
    einer vorzeitig gekündigten und aufgelösten LV angeben ?

    Die Versicherung wurde 2008 direkt vom AG abgeschlossen und direkt vom Lohn abgezogen.

    Kann man eigentlich Verluste (also Einzahlungen minus Auszahlung) irgendwo geltend machen ?

    Danke im voraus

    #2
    AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

    Was sagt denn die Steuerbescheinigung ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

      Eine Steuerbescheinigung habe ich nicht erhalten. Habe ich letzte Woche zwar angemahnt, aber die Mühlen bei dieser großen Versicherung mahlen aus Erfahrung extrem langsam.

      Das wäre eine weitere Frage gewesen: Ist die Steuerbescheinigung notwendig, oder reicht ein informelles Schreiben der Versicherung (samt Kontoauszug) mit der o.g. aufschlüsselung ?

      Kommentar


        #4
        AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

        Zitat von RoWo1860 Beitrag anzeigen
        Eine Steuerbescheinigung habe ich nicht erhalten. Habe ich letzte Woche zwar angemahnt, aber die Mühlen bei dieser großen Versicherung mahlen aus Erfahrung extrem langsam.

        Das wäre eine weitere Frage gewesen: Ist die Steuerbescheinigung notwendig, oder reicht ein informelles Schreiben der Versicherung (samt Kontoauszug) mit der o.g. aufschlüsselung ?
        Wenn die Versicherung erfahrungsgemäß extrem langsam ist, lohnt es sich ja, schon im September nachzuhaken.

        Ob eine Steuerbescheinigung notwendig ist, ist ohne Kenntnis von Details der Versicherung, Laufzeit, Laufzeitbeginn nicht möglich, da man ohne noch nicht einmal sagen kann, ob das Ding überhaupt steuerlich relevant ist, geschweige denn wie.

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          #5
          AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

          Die details sind alle bekannt, die auszahlung ist auch steuerlich relevant - ich möchte in erster Linie wissen, wo ich die Zahlen in der Steuererklärung eintragen muss.

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            #6
            AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

            Zitat von RoWo1860 Beitrag anzeigen
            Die details sind alle bekannt, die auszahlung ist auch steuerlich relevant - ich möchte in erster Linie wissen, wo ich die Zahlen in der Steuererklärung eintragen muss.
            Wenn dir die Details bekannt sind: In die Zeilen, die für die Details zutreffen.

            Mir sind sie nicht bekannt, und ich bettel auch nicht darum, sie zu erfahren.

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              #7
              AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

              Schlaumeier

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                #8
                AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

                zum wiederholten Mal. Es wird eine Steuerbescheinigung zwingend benötigt. Dort steht recht idiotensicher drin, was wo einzutragen ist.

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                  #9
                  AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

                  Danke, Kloebi - war mir nicht bekannt, dass das "zwingend" erfordelich sei.
                  Schönen Tag noch.

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                    #10
                    AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

                    Guten Tag,
                    ich hab das Selbe vor. Aber ich hab da noch eine Frage.
                    Wird der Gesamtbetrag versteuert oder nur die Differenz zwischen Beitragszahlung und Ausschüttung?
                    Und wie hoch wird der Steuersatz sein?

                    Mfg

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                      #11
                      AW: Rückkaufleistungen/Rückkaufswert einer vorzeitig beendeten LV

                      Hallo,

                      >>>Wird der Gesamtbetrag versteuert oder nur die Differenz zwischen Beitragszahlung und Ausschüttung?

                      Vermutlich wird nur der Gewinn versteuert, das Kapital unterlag doch schon der Lohnsteuer, es war dann eigenes Geld.


                      >>>Und wie hoch wird der Steuersatz sein?

                      Sorry, aber die Frage ist praktisch nicht zu beantworten, weil du absolut nichts zur Höhe deines Einkommens sagst. Ich kann deshalb nur die Spanne "0% bis 25%" nennen.
                      Du kannst aber mal deinen Grenzsteuersatz ermitteln (etwa hier: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/? ), das ist dann die untere Grenze. Und um überhaupt unter 25% zu kommen musst du die Anlage KAP komplett ausfüllen (mit ALLEN Kapitalerträgen) und dort die Günstigerprüfung beantragen (Zeile 4).


                      @Kloebi:
                      >>>zum wiederholten Mal. Es wird eine Steuerbescheinigung zwingend benötigt.

                      Das stimmt aber so pauschal nicht. Erst wenn abgeführte Steuern erstattet werden sollen ist die Steuerbescheinigung zwingend erforderlich. Es soll aber beispielsweise LVs im Ausland geben, oder steuerfreie Altfälle, oder Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag, oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung, oder oder oder

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 18.11.2014, 18:43.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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