Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kann nicht abschicken: Kindschaftsverhältnisse nicht erlaubt / fehlen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kann nicht abschicken: Kindschaftsverhältnisse nicht erlaubt / fehlen

    Ich bin verheiratet, wir haben zwei Kinder, leben in Belgien, ich arbeite in D., wir können (!) nicht gemeinsam veranlagt werden.
    Ich bekomme einen Zuschuss zum Kindergeld von der deutschen Familienkasse (Belgien zahlt nicht soviel)
    Also:
    * Einzelveranlgung
    * keine Angaben zur Ehepartnerin (die sind ja nicht erlaubt!)
    ...
    * Anlage Kind / Kindschaftverhältnis zur Ehefrau: leibliches Kind

    (A) bei der Plausibilitäts Prüfung meckert die Software:
    "... Einzelveranlagung ... angaben zum Kindschaftsverhältnis der Ehefrau nicht zulässig" (!)

    => ich nehme das häckcken raus.
    => Software meldet "fehler behoben"
    => speichern

    (B) Abschicken:
    Fehlermeldung in der Anlage Kind: "Angaben zum Kindschaftverhältnis sind nicht vollständig"
    und weiter: "die Angaben zur Ehefrau im Hauptvordruck erfordern dies "
    (es gibt keine angaben ausser das ich vereiratet bin)

    Häckchen wieder rein.

    erneute Prüfung => gehe zu (A)

    ich befinde mich also in einer Endlosschleife.

    Was soll ich jetzt machen - ich kann das ding nicht abschicken...

    #2
    AW: Kann nicht abschicken: Kindschaftsverhältnisse nicht erlaubt / fehlen

    Auch wenn Du steif und fest behauptest, dass Ihr nicht zusammenveranlagt werden könnt, bitte ich noch einmal um Bestätigung angesichts des Mantelbogens Zeile 100-107.

    WENN es wirklich so WÄRE, dann müsste die Ehefrau in Anlage Kind Zeile 11-14, denn, auch wenn das so nicht unbedingt aus dem Ding hervorgeht, in Zeile 10 2. Unterzeile darf die Ehefrau nur rein, wenn es die zusammenveranlagte Ehefrau ist. Ggf. auch bei "Einzelveranlagung von Ehegatten" laut zeile 24 des Mantelbogens, aber das habe ich jetzt nicht ausprobiert, kommt aber bei Euch sowieso nicht in Frage vom Sachverhalt her.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kann nicht abschicken: Kindschaftsverhältnisse nicht erlaubt / fehlen

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Auch wenn Du steif und fest behauptest, dass Ihr nicht zusammenveranlagt werden könnt, bitte ich noch einmal um Bestätigung angesichts des Mantelbogens Zeile 100-107.
      sie verdient mehr als die Grenze die auf dem "Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommentsteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach §..." vermeldet ist.
      (der Betrag wird vom ElsterFormular nicht erwähnt).


      WENN es wirklich so WÄRE, dann müsste die Ehefrau in Anlage Kind Zeile 11-14, denn, auch wenn das so nicht unbedingt aus dem Ding hervorgeht,
      in Zeile 10 2. Unterzeile darf die Ehefrau nur rein, wenn es die zusammenveranlagte Ehefrau ist.
      irgendwie stimmt der Satzbau nicht - warum sind den die W-wörter so dick ? ;-)

      Aber ja: das ist die erste Fehlermeldung: sie darf in zeile 10.2 nicht rein : wir sind ja nicht zusammen veranlagt.

      Das finde ich jetzt unlogisch Angaben in Zeile 11 (Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen) zu machen:
      sie ist meine Ehefrau und nicht ´eine andere´ ...

      aber pragmatisch betrachtet: so werden keine Fehler mehr gemeldet

      Und steuerlich gesehen ist sie natürlich "eine andere": ich bin ja irgendwie nicht verheiratet - äh - gemeinsam veranlagt.

      Kommentar


        #4
        AW: Kann nicht abschicken: Kindschaftsverhältnisse nicht erlaubt / fehlen

        Zitat von quiqueg Beitrag anzeigen
        sie verdient mehr als die Grenze die auf dem "Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommentsteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach §..." vermeldet ist.
        (der Betrag wird vom ElsterFormular nicht erwähnt).
        Ich muss meine Frage zurückziehen, Du hast Recht. Ich hatte übersehen, dass Ihr BEIDE keinen deutschen Wohnsitz hattet. Da das nicht der Fall ist, bist du ja nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und die dortigen Grenzen sind zu beachten. Wenn Du einen deutschen Wohnsitz hättest, wäre das anders.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X