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Welche Formulare/Felder für Studenten (aktuell)?

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    Welche Formulare/Felder für Studenten (aktuell)?

    Hallo Forum,

    nach vielen Recherchen und hunderten von verschiedenen Informationen bin ich nun dich direkt hier, um Hilfe bei den Elster Formularen oder Feldern zu erhalten.
    Welche Bögen sind nun aktuell relevant? Der Student wird in den elterlichen Unterlagen aufgeführt. Es gibt keine Besonderheiten wie Bafög, Berufstätigkeit oder sonstigen Einnahmen und außergewöhnliche Angaben etc. - es handelt sich nur um entstandene Bildungskosten im Erststudium der Kinder im Elterlichen Bogen.

    Es hat sich meiner Information nach doch einiges bei Elster geändert, daher ist mir die korrekte Zuordnung nicht ganz klar. Ich bedanke mich bereits im Voraus.

    Grüße S.

    #2
    AW: Welche Formulare/Felder für Studenten (aktuell)?

    Bei Elster hat sich -soweit relevant- nur so viel geändert, wie sich auch die Papiervordrucke geändert haben.

    Vielleicht bin ich etwas begriffsstutzig, aber ich habe im Moment nicht verstanden, ob Du nach der Einkommensteuererklärung der Eltern des Studenten oder nach der Einkommensteuererklärung des Studenten fragst. Im ersten Fall wäre relevant die Anlage Kind, soweit Anspruch auf Kindergeld besteht, ansonsten die Anlage Unterhalt. Im zweiten Fall könnte sich der Student das Ausfüllen komplett sparen, da keinerlei Relevanz. Insbesondere gäbe es keinen Verlustvortrag (= negativen Gesamtbetrag der Einkünfte), da Erststudiumskosten Sonderausgaben sind, die keine Auswirkung auf den Gesamtbetrag der Einkünfte haben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Welche Formulare/Felder für Studenten (aktuell)?

      Zitat von studentisch Beitrag anzeigen
      Welche Bögen sind nun aktuell relevant? Der Student wird in den elterlichen Unterlagen aufgeführt. Es gibt keine Besonderheiten wie Bafög, Berufstätigkeit oder sonstigen Einnahmen und außergewöhnliche Angaben etc. - es handelt sich nur um entstandene Bildungskosten im Erststudium der Kinder im Elterlichen Bogen.
      Es geht also um die Steuererklärung der Eltern? Die geben ihren Studenten in der Anlage Kind an, wenn sie Anspruch auf Kindergeld haben. Die einzige wesentliche Änderung der letzen Jahre (im Steuerrecht, und nicht in Elster) ist, dass für Kinder, die noch keine abgeschlossene Erstausbildung haben, eine evtl. Berufstätigkeit irrelevant ist. Eine Angabe des Einkommens des Kindes ist daher nicht mehr notwendig. Bildungskosten des Kindes sind durch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag abgegolten. Ggfs. kann noch ein zusätzlicher Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung des Kindes in Betracht kommen, auch das wird in der Anlage Kind eingetragen.

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