Hallo,
wenn man eine nebenberufliche Tätigkeit bei einem eingetragenen Verein als Dozent hat, mit der man ca. 1.000 Euro verdient, ist diese soweit ich weiß steuerfrei (Übungsleiterpauschale) und diese muss in Zeile 36 in der Anlage S eingegeben werden.
Wenn im Elster-Programm in Anlage S, Zeile 36 ein Eintrag steht (z.B. 1000 Euro), kommt die Warnmeldung, dass dann in Zeile 9 vermutlich auch ein Eintrag stehen müsste. Wenn ich in Zeile 9 die 1000 Euro ebenfalls angebe, werden sie vom Elster-Programm in der Steuerberechnung aber als zu versteuerndes Einkommen gewertet. Das ist aber nicht korrekt, da es ja unter der Übungsleiter-Pauschale liegt und somit steuerfrei sein sollte.
Was ist jetzt richtig? Entweder...
1: Eingabe NUR in Zeile 36, den Warnhinweis ignorieren
2: Eingabe in Zeile 36 UND in Zeile 9, so dass die 1000 Euro doch als zu versteuerndes Einkommen gewertet werden
3: Etwas ganz anderes.
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar!
wenn man eine nebenberufliche Tätigkeit bei einem eingetragenen Verein als Dozent hat, mit der man ca. 1.000 Euro verdient, ist diese soweit ich weiß steuerfrei (Übungsleiterpauschale) und diese muss in Zeile 36 in der Anlage S eingegeben werden.
Wenn im Elster-Programm in Anlage S, Zeile 36 ein Eintrag steht (z.B. 1000 Euro), kommt die Warnmeldung, dass dann in Zeile 9 vermutlich auch ein Eintrag stehen müsste. Wenn ich in Zeile 9 die 1000 Euro ebenfalls angebe, werden sie vom Elster-Programm in der Steuerberechnung aber als zu versteuerndes Einkommen gewertet. Das ist aber nicht korrekt, da es ja unter der Übungsleiter-Pauschale liegt und somit steuerfrei sein sollte.
Was ist jetzt richtig? Entweder...
1: Eingabe NUR in Zeile 36, den Warnhinweis ignorieren
2: Eingabe in Zeile 36 UND in Zeile 9, so dass die 1000 Euro doch als zu versteuerndes Einkommen gewertet werden
3: Etwas ganz anderes.
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar!
Kommentar