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Fragen zur Anlage Kind

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    Fragen zur Anlage Kind

    Hallo liebe Nutzer,

    zunächst eine Grundlegende Frage:
    Ich mache die Steuererklärung für meinen Lebensgefährten. Muss ich auf der ersten Seite angeben, dass ich bei der Erstellung der Steuererklärung mitgewirkt habe?

    Jetzt zum eigentlichen Problem. Ich habe ein paar Fragen zur Anlage Kind bei der Steuererklärung:

    Das Kind meines Lebensgefährten ist letztes Jahr 18 geworden, sodass ich jetzt zusätzlich die Einkünfte seines Sohnes angeben muss. Der Sohn lebt bei der Mutter, welche auch das Kindergeld bezieht.
    Den Bruttoarbeitslohn habe ich der Lohnsteuerbescheinigung seines Sohnes entnommen, das denke ich passt.
    Dann ist die Frage nach den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen.
    Welche Zeile der Jahreslohnsteuerbescheinigung geb ich da denn an?
    Alle weiteren Felder sind mir auch nicht so wirklich klar.
    Muss ich da auch irgendwo den Unterhalt angeben den mein Lebensgefährte an seinen Sohn zahlt?
    Sein Sohn hat mir auch gesagt, dass er ca. 1840 Euro Fahrtkosten hatte. Das wären ja besondere Ausbildungskosten, allerdings habe ich ja hierfür keinen Nachweis, da ich das nur mündlich von seinem Sohn weiß.
    Ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen.
    Gerne auch Erklärungen zu den anderen Feldern, die ich jetzt nicht angesprochen habe.
    Vielen Dank schon mal

    Maurice

    #2
    AW: Fragen zur Anlage Kind

    der leibliche Vater hat Anspruch auf das halbe Kindergeld, egal ob er davon in der Realität was sieht oder nicht (meist verrechnet mit Unterhalt) in Zeile 6 Anlage Kind sind also 1034 euro anzugeben, auch wenn die Mutter das tatsaechlich ausbezahlt bekam.

    Die Sozialversicherungsbeitraege, also die Arbeitnehmeranteile stehen in Zeile 23 und 25 der Lohnsteuerbescheinigung (zusammenrechnen).

    Beruflich bedingte Fahrtkosten sind vermutlich eher Werbungskosten, ausrechnen kann man das ja wie die eigene km-pauschale. als nachweis eignet sich dann ggf. eine Kopie der SV-Jahresmeldung der die Anzahl der Arbeitstage zu entnehmen ist, um die Anzahl der Fahrten berechnen zu können.
    Alternativ eignet sich der Steuerbescheid des Sohnes selbst natuerlich prima als Nachweis für alles...

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