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Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

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    Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

    Hallo,

    Ich mache gerade die Steuererklärung für 2013. Ich habe die Daten aus 2012 übernommen und muss manche anpassen, u.a habe ich letztes Jahr ein 5-stelliges Jahresgehalt, dieses Jahr 6-stelliges. Diese 6-stellige Zahl lässt sich nicht eingeben. Wer hat eine Lösung?
    Danke Lola

    #2
    AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

    Nein, ich hab da keine Lösung. Außer dass das was Du dieses Jahr verdienst ja erst in zwei Jahren in der 2015er Erklärung einzutragen wäre.

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      #3
      AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

      Danke schön!

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        #4
        AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

        Hallo,

        @L. E. Fant

        In zwei Jahren? Ist das nicht ein bißchen spät?
        Normalerweise sollte doch die 2014-er Erklärung bis 31.05.2015 abgegeben worden sein
        Also knapp 8 Monate :-)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

          Zitat von lola1234 Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Ich mache gerade die Steuererklärung für 2013. Ich habe die Daten aus 2012 übernommen und muss manche anpassen, u.a habe ich letztes Jahr ein 5-stelliges Jahresgehalt, dieses Jahr 6-stelliges. Diese 6-stellige Zahl lässt sich nicht eingeben. Wer hat eine Lösung?
          Danke Lola
          Hallo lola1234,

          arbeitest du mit der aktuellsten Version ? Elsterformular 2013/2014 15.3
          Ich habe getestet in der Anlage N kann ich auch ein Bruttolohn von einer Million eintragen (7stellig) und die Plausiprüfung läuft durch und die Berechnung ebenso.

          Tschüß

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            #6
            @holzgoe
            Es geht bei der Fragestellung um die Anlage AV, nicht um N


            @lola1234
            Die Eingabe eines 6 stelligen Gehaltes ist in ELSTER-Formular definitiv nicht möglich und auch logisch, da hier die Beitragsbemessungsgrenze greift.

            Hier ein kleiner Auszug aus der Hilfe zum Einkommensteuerprogramm 2013 zu der entsprechenden Kennzahl:

            "Einzutragen sind die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der Rentenversicherung des Vorjahres des Steuerpflichtigen/Ehemannes, maximal die rentenversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze."

            Und diese beträgt wenn ich richtig informiert bin aktuell 71.400 € bzw. 60.000 € in Ostdeutschland
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 17.10.2014, 07:06.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

              Hallo,

              Entschuldigung ich war in der Anlage N -> wer lesen kann ist klar im Vorteil !!

              Tschüß

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                #8
                AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                @L. E. Fant

                In zwei Jahren? Ist das nicht ein bißchen spät?
                Normalerweise sollte doch die 2014-er Erklärung bis 31.05.2015 abgegeben worden sein
                Also knapp 8 Monate :-)

                Gruß FIGUL
                Hallo FIGUL,
                in der Anlage AV von 2015 wird der Verdienst des Vorjahres 2014 eingetragen, damit sollte die Aussage von L. E. Fant passen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

                  Zitat von lola1234 Beitrag anzeigen
                  ... letztes Jahr ein 5-stelliges Jahresgehalt, dieses Jahr 6-stelliges. Diese 6-stellige Zahl lässt sich nicht eingeben. Wer hat eine Lösung?
                  Hallo lola1234,
                  wird da evtl. versucht die Kommastellen mit einzutragen und daher alle Zeichen gezählt?
                  Gruß, Basteltyp

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                    #10
                    AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

                    Meines Erachtens sind die beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. gesetzlichen Rentenversicherung durch die Beitragsbemessungsgrenze derselben nach oben gedeckelt, und die ist definitiv im fünfstelligen Bereich. Ansonsten sind die 4% Mindestbeitrag auch auf 2100 Euro gedeckelt, insofern ist über 52500 Euro eh alles egal.

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                      #11
                      AW: Anlage AV: Eingabe 6-stelliger Beitragspflichtiger Einnahmen nicht möglich?

                      Zur Beitragsbemessungsgrenze siehe hier:
                      unter "Allgemeine Rentenversicherung" bei "jährlich"
                      http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag...enversicherung
                      Mfg

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