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Geldwerter Vorteil, 0,003% vs. 0,002%

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    Geldwerter Vorteil, 0,003% vs. 0,002%

    Hallo

    Als Aussendienstler (Servicetechniker) habe ich einen Firmenwagen, der vom AG pauschal mit der 1%-Regelung versteuert wird. Mein Arbeitgeber ist ein Dienstleister, der mich für Projekte an andere Unternehmen ausleiht. Diese Projekte dauern aber immer mehrere Jahre.

    Die täglich wechselnde Routenplanung mache ich selber und ich fahre IMMER von zu Hause zum ersten Serviceeinsatz und danach weiter zu den weiteren und am Abend dann wieder nach Hause.

    Zu meinem AG bzw. zu dem Leihunternehmen fahre ich aber niemals bzw. höchstens 1-2x im Jahr.

    Jetzt lese ich (aber verstehe nicht) etwas, dass statt 0,003% "nur" 0,002% zu versteuern sind. Wo trage ich was wie ein?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Fred

    #2
    AW: Geldwerter Vorteil, 0,003% vs. 0,002%

    Guten Tag,
    das ist keine Elsteranwendungs- sondern eine steuerrechtliche Anfrage...................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Geldwerter Vorteil, 0,003% vs. 0,002%

      @ 123fred


      Bitte beachten Sie die Erklärung von Kontierung:

      Zitat: [das ist keine Elsteranwendungs- sondern eine steuerrechtliche Anfrage...................] Zitat Ende


      Eine Steuerberatung ist im ElsterForum nicht erlaubt.

      Hier können Sie sich informieren:

      http://www.spesen-ratgeber.de/geldwe...0002-regelung/

      Entsprechende Steuerliche Erklärungen können in ~ Anlage N ~ eingetragen werden.

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