Die Sachlage ist eigentlich recht schnell erklärt. Ich habe auf meine Lohnsteuerkarte einen Freibetrag i.H.v. 3.500 € jährlich stehen. Über die Entfernungspauschale sind bei mir aber Werbungskosten i.H.v. 4.434 € entstanden, also 934 €*mehr als Freibetrag vorgehen ist. Ich war das gesamte Jahr bei genau einem Arbeitgeber (Steuerklasse 1) angestellt und habe keine weiteren Einnahmen und habe auch sonst keine weiteren Angaben in der Einkommensteuererklärung (bis auf das "stupide" Abschreiben des Lohnsteuerwerte, die mir vom Arbeitgeber mitgeteilt wurden in Anlage VORSORGEAUFWAND).
Bei dieser Sachlage hätte ich eine Steuerrückzahlung (bei einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 24000 €) von ca. 200 € erwartet - mir wurden aber lediglich 66,85 € erstattet. Woran kann das liegen?
Um das weiter zu verifizieren, habe ich mal nachgerechnet, wie ich rausgekommen wäre, wenn ich nur Werbungskosten in Höhe des Freibetrags angegeben hätte. Hierbei wäre sogar eine deutliche Nachzahlung (dreistellig) nötig gewesen (anhand Steuertabelle und einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 25000 €).
Habe ich evtl. vergessen, irgendwelche Pauschalbeträge anzugeben, die bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt werden.
Falls ihr irgendwelche genaueren Angaben braucht ums mir weiterzuhelfen, fragt nur nach.
Bei dieser Sachlage hätte ich eine Steuerrückzahlung (bei einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 24000 €) von ca. 200 € erwartet - mir wurden aber lediglich 66,85 € erstattet. Woran kann das liegen?
Um das weiter zu verifizieren, habe ich mal nachgerechnet, wie ich rausgekommen wäre, wenn ich nur Werbungskosten in Höhe des Freibetrags angegeben hätte. Hierbei wäre sogar eine deutliche Nachzahlung (dreistellig) nötig gewesen (anhand Steuertabelle und einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 25000 €).
Habe ich evtl. vergessen, irgendwelche Pauschalbeträge anzugeben, die bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt werden.
Falls ihr irgendwelche genaueren Angaben braucht ums mir weiterzuhelfen, fragt nur nach.
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