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Keine Steuerberechnung bei anlage kind

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    Keine Steuerberechnung bei anlage kind

    Hallo erst mal, bin neu hier und bräuchte einen Rat.
    Ich habe die Steuererklärung soweit fertig, habe aber Probleme mit der Anlage Kind. Mein Sohn ist 1991 geboren und befand sich 2009 in der Lehre. Ich habe alle Angaben gemacht. Wenn ich ankreuze, dass er in 2009 kein Einkommen hatte, funktioniert die Steuerberechnung. Wenn ich aber ein Einkommen von 7200 Euro mit den Sozialabgaben und den Werbungskosten eingebe. Bringt das Programm eine Abbruchmeldung bei der Steuerberechnung. Plausibilitätsprüfung verläuft aber fehlerfrei frei. Vielleicht kann mir einer von euch den Fehler, den ich mache aufzeigen und mir weiterhelfen.

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

    was genau sagt denn die Meldung aus, mit der die Steuerberechnung abbricht und gibt es ggf. vor der Abbruchmeldung (AHW) noch Erläuterungshinweise (EHW) ?

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      #3
      AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

      Hallo Falzo,
      bei der Abbruchmeldung steht folgendes:
      Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
      Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
      Vielleicht kannst du was damit anfangen. Ich weiss nicht was das soll.

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        #4
        AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

        Also Kindschaftsverhältnis ist leibliches zweimal. Zeitraum ist 01.01. bis 31.12. 2009 und die Höhe ist 1848 Euronen.

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          #5
          AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

          1848 kann nicht passen! das ist der wert für 2008.
          es gab in 2009 10 euro mehr, also 164 pro monat, macht 1968. dazu kommen noch die 100 euro kinderbonus aus dem konjunkturpaket. die beim kindergeld richtig einzutragende summe lautet also 2068 euro.

          (siehe auch unten in der eingabehilfe von elster zum kindergeld-feld ;-))

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            #6
            AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

            Ja okay 2068 hab ich eingetragen. Die Fehlermeldung bleibt aber die gleiche wie oben beschrieben. Kann das vielleicht damit zusammenhängen, dass der sohn letztes Jahr erst 18 geworden ist? Muss ich da irgendwie die Zeiträume aufteilen? Vielen Dank übrigens für deine schnellen Antworten.

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              #7
              AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

              normal endet ja der anspruch auf kindergeld mit vollendung des 18. lebensjahres, es sei denn das Kind befindet sich bspw. in der ausbildung. hierfuer muessen sie in Zeile 13ff Angaben machen, wieso der Kindergeldanspruch länger bestand. dazu dann auch noch die Angaben zum Einkommen im unteren bereich... ggf. kommt es tatsaechlich darauf an, ab wann das Kind in der Berufsausbildung war,aber bei 7200 eur einkommen abzgl. sozialausgaben und werbungskosten, sollte die freigrenze ja nicht uberschritten werden.
              ich habe momentan grad kein elsterformular zur hand, aber gebe gern heute abend nochmal einen testfall ein, du könntest ggf. ja einfach schonmal die zeilen-nr. auflisten, in denen du eintragungen vorgenommen hast.

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                #8
                AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

                Also habe in folgenden Zeilen Angaben gemacht
                Zeile 4 ID-Nummer
                Zeile 5 Vorname
                Zeile 6 Geburtsdatum und höhe des Kindergeldes mit 2068 Euro
                Zeile 7 Wohnort und zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009
                Zeile 9 zweimal leibliches kind angekreuzt
                Zeile 14 Lehre und Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009
                Zeile 21 Zeitraum 0109 bis 1209 mit 7200 Euro, 2000 Sozialabgaben und 900 Werbungskosten
                Werbungskosten Zeitraum 0109 bis 1209
                das wars mehr habe ich nicht ausgefüllt.
                Herzlichen Dank für deine Mühe. Mal sehen wies bei dir aussieht.

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                  #9
                  AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

                  Die Angabe der Berufstätigkeit und des Einkommens darf nur für den Zeitraum der Volljährigkeit erfolgen, als erst ab da, wo das Kind 18 war, auch wenn es schon am 1.1. beschäftigt war. Einkommen ist anteilig für den Zeitraum der Volljährigkeit einzutragen.

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                    #10
                    AW: Keine Steuerberechnung bei anlage kind

                    ja!! Super. Wenn ich das so mache, dann funktioniert die Berechnung. Wenn mans weiß ist es einfach. Vielen vielen Dank für eure Mühen. Toll, wenn man durch dieses Forum so kompetente Ansprechpartner findet.

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