Hallo,
eigentlich habe ich das Prinzip verstanden, allerdings bin ich mir trotzdem nicht ganz sicher
Ich möchte zum jahreswechsel mein Firmen-Pkw ins Privatvermögen übergegehn lassen. Bei Schwacke errechte ich den Wert von 6450 € inkl. Mwst, d.h. netto 5420 €. Mein Buchwert zum Jahreswechsel liegt bei 6331,70 €
Laut folgender Webseite vom steuernetz : http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
muss ich nun im Feld 16 der EÜR Veräußerung der Entnahme von Anlagevermögen den Wert 5420 € (inkl. USt) angeben und im Feld 35 Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter 6331,70 € angeben. Liege ich da richtig?
Der nächste Schritt wäre die Umsatzsteuererklärung.. Wo muss ich die 1029, 84 € (ust von 5420 €) angeben?
eigentlich habe ich das Prinzip verstanden, allerdings bin ich mir trotzdem nicht ganz sicher
Ich möchte zum jahreswechsel mein Firmen-Pkw ins Privatvermögen übergegehn lassen. Bei Schwacke errechte ich den Wert von 6450 € inkl. Mwst, d.h. netto 5420 €. Mein Buchwert zum Jahreswechsel liegt bei 6331,70 €
Laut folgender Webseite vom steuernetz : http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
muss ich nun im Feld 16 der EÜR Veräußerung der Entnahme von Anlagevermögen den Wert 5420 € (inkl. USt) angeben und im Feld 35 Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter 6331,70 € angeben. Liege ich da richtig?
Der nächste Schritt wäre die Umsatzsteuererklärung.. Wo muss ich die 1029, 84 € (ust von 5420 €) angeben?
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