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Totalverlust Geldanlage und Elster?

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    Totalverlust Geldanlage und Elster?

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, was nur indirekt etwas mit Elster zu tun hat, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.

    Mein Schwiegervater ist vor 2 Jahren gestorben und hat eine Geldanlage vermacht. Letztes Jahr kam dann die Nachricht, dass die Fa. insolvent ist. Die Auszahlung der Geldanlage wäre für 2015 vorgesehen gewesen. Jetzt gibt es halt nix. :-)

    Kurze Frage: gibt es eine Möglichkeit, diesen Verlust von der Steuer abzusetzen und wenn ja, wo in Elster wird es eingetragen?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    aidafan301286

    #2
    AW: Totalverlust Geldanlage und Elster?

    1) Du hast uns zu wenige Infos gegeben. Was für eine Geldanlage z.B.? Bei einer Bank?
    2) Steuerberatungs ist hier grundsätzlich nicht zulässig. Wenn du uns aber mehr Info's geben würdest, könnte man ggfs. den ein oder anderen Tipp geben
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 24.10.2014, 22:23.
    Mfg

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      #3
      AW: Totalverlust Geldanlage und Elster?

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      1) Du hast uns zu wenige Infos gegeben. Was für eine Geldanlage z.B.? Bei einer Bank?
      2) Steuerberatungs ist hier grundsätzlich nicht zulässig. Wenn du uns aber mehr Info's geben würdest, könnte man ggfs. den ein oder anderen Tipp geben

      Also, es tut mir leid, wenn ich nicht alle Infos gegeben habe. Es ist eine Geldanlage der Future Business Trend, die im Nov. 2013 Insolvenz angemeldet haben und jetzt ist das Geld weg. Die Frage war darum, ob man den Betrag, der jetzt weg ist, bei der Steuererklärung angeben kann?

      Ich habe sonst niemanden, den ich fragen kann und ein Tipp würde mir schon reichen.

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        #4
        AW: Totalverlust Geldanlage und Elster?

        Selbst der Name der Firma reicht nicht.

        Erstmal gehe ich davon aus, dass es sich um die Anlage handelt, zu der du vor einiger Zeit schonmal gefragt hast. Diese generierte anscheinend Zinsen, die der Abgeltungssteuer unterlagen. Also könnte es sich um eine Anleihe, Genussrechte o.ä. handeln. Grundsätzlich käme hier in Betracht, dass Kursgewinne oder -verluste in die Anlage KAP gehören, wobei letztere mit Kapitalgewinnen verrechnet werden könnten, oder es wären private Veräußerungsgewinne oder -verluste, die nach Ablauf einer meist einjährigen Spekulationsfrist steuerlich nicht mehr relevant sind. Hier kommt es neben der genauen Form der Anlage auf den Kaufzeitpunkt (vor oder nach Einführung der Abgeltungssteuer) an, und, da sie anscheinend vom Vater zur Tochter übertragen wurden, darauf, wann und wie der Übertrag stattfand. Zusätzlich kommt noch das Problem hinzu, dass die Anlage anscheinend auf die Tochter läuft. Weiterhin wäre noch zu beachten, wann denn der Verlust steuerlich wirksam wird, bei KAP wäre das z.B. erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens.

        Nehmt es mir nicht übel, aber abgesehen davon, dass das nun rein nichts mit Elster zu tun hat, bedarf das der Prüfung so vieler Details, das kann und darf ein Forum nicht leisten. Wendet euch an einen Steuerberater.

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