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Entfernungspauschale - studentische Hilfskraft

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    Entfernungspauschale - studentische Hilfskraft

    Hallo zusammen,

    ich erstelle im Moment meine Erklärung für 2013 und habe ein paar Fragen bzgl. Verlustvortrag.
    Ich habe das gesamte Jahr studiert (Masterstudium) und nebenher als studentische Hilfskraft gearbeitet. Seit Anfang des Jahres bin ich nun berufstätig und möchte für 2013 insbesondere über die Entfernungspauschale einen Verlustvortrag generieren. Es ergibt sich bei mir folgendes Szenario:
    Insgesamt habe ich 66 Tage gearbeitet, wovon ich die Hälfte per Home-Office abgeleistet habe, sodass 33 Tage übrig bleiben. Die Entfernung von meinem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstelle beträgt 300km. Natürlich bin ich die Strecke an den 33 Tagen nicht täglich gependelt, sondern bin bspw. für 3 Tage zu einem Kollegen gefahren und habe bei ihm übernachtet. Effektiv bleiben also 11 Tage (also 3300km) übrig an denen ich hin und zurück gefahren bin.
    Was haltet ihr von der Rechnung? Ist diese Interpretation so zulässig und sinnvoll? Und wenn ja, wie trägt man das üblicherweise in Zeile 35 ein? Vielleicht habt ihr ja noch weitere Tipps

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    AW: Entfernungspauschale - studentische Hilfskraft

    Zitat von Stiefnull Beitrag anzeigen
    Was haltet ihr von der Rechnung? Ist diese Interpretation so zulässig und sinnvoll?
    Wie Du wirklich gefahren bist kannst nur Du wissen. das gäbe grob geschätzt 2.000 € Werbungskosten. Wieviel hast Du weniger als 2.000 verdient? Nur um eine ungefähre Vorstellung von der Höhe des Verlusts zu haben ...
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 26.10.2014, 14:36.

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale - studentische Hilfskraft

      Das muss ich sowieso noch genau nachschauen, ist genau dokumentiert.

      Für obiges Szenario würde ich das dann folgendermaßen eintragen. Ist das die richtige Vorgehensweise?
      Arbeitstage je Woche: 2
      Urlaubs und Krankheitstage: 8
      aufgesucht an: 33 Tagen
      einfache Entfernung: 300km
      davon mit eigenem PKW: 300km

      Ich habe mehr als 2000€ verdient. Allerdings gibt es auch noch diverse andere Posten, die ich in den Werbungskosten berücksichtigen werde.
      Zuletzt geändert von Stiefnull; 26.10.2014, 14:49.

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale - studentische Hilfskraft

        Zitat von Stiefnull Beitrag anzeigen
        Das muss ich sowieso noch genau nachschauen, ist genau dokumentiert.

        Für obiges Szenario würde ich das dann folgendermaßen eintragen. Ist das die richtige Vorgehensweise?
        Arbeitstage je Woche: 2
        Urlaubs und Krankheitstage: 8
        aufgesucht an: 33 Tagen
        einfache Entfernung: 300km
        davon mit eigenem PKW: 300km

        Ich habe mehr als 2000€ verdient. Allerdings gibt es auch noch diverse andere Posten, die ich in den Werbungskosten berücksichtigen werde.
        Hallo,
        Verlust bedeutet einen negativen GdE (Gesamtbetrag der Einkünfte). Nicht zu verwechseln mir dem ZvE (zu versteuernden Einkommen).
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Entfernungspauschale - studentische Hilfskraft

          Was denn nun?

          bist du an 33 Tagen die 300 Km einfache Strecke gefahren oder tatsächlich nur an 11?
          Wenn du nur an 11 Tagen gefahren bist, kannst du die Entfernungspauschale auch nur für 11 Tage ansetzen. Das wären dann 990 € Werbungskosten.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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