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Auswirkung 450€ Job bei Ehepaar

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    Auswirkung 450€ Job bei Ehepaar

    Hallo,

    folgendes Szenario:
    Ehemann voll erwerbstätig. Ehefrau zur Erziehung des Kindes zuhause, besitzt einen 450€ Job.

    Bei der Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) stellt sich folgende Frage:

    1. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen nicht in die EST.Erkläung mit aufgenommen werden, richtig?
    (Gesamtbetrag aus dem Minijob 5300€ im Jahr, Arbeitgeber versteuert den Minijob pauschal, Ehefrau zahlt lediglich Eigenanteil Rentenversicherung)

    2. Wenn ich die Einkünfte aus Minijob - probehalber - doch in die Anlage N der Ehefrau eintrage, ergibt sich in Elsterformular eine erheblich niedrigere Steuerrückerstattung. Kann das sein? Offensichtlich weil die 5300€ dem Progressionsvorbehalt unterliegen?

    Da der Betrag von 5300€ doch unterhalb der 5400€ für Minijob sind, müsste Elsterformular doch erkennen, dass es sich um einen Minijob handelt und die € 5300 entsprechend nicht besteuern und nicht dem Progressionsvorbehalt unterlegen, oder?
    Oder geht Elsterfomular davon aus, dass die 5300€ im Falle einer Eintragung in Anlage N noch nicht vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden und berechnet deshlab Steuer darauf?

    Berechnet Elsterformular hier falsch oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
    In diesem Fall wäre es also umso wichtiger , dass Einkünfte aus Minijob auf jeden Fall gar nicht in die ESt.Erkläung mit aufgenommen werden, denn dann würde man ja Geld ans Finanzamt schenken?

    Vielen Dank für Eure Erklärungen.

    Gruß
    Stefan

    #2
    AW: Auswirkung 450€ Job bei Ehepaar

    Zitat von fernfahrer Beitrag anzeigen
    1. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen nicht in die EST.Erkläung mit aufgenommen werden, richtig?
    Richtig


    Zitat von fernfahrer Beitrag anzeigen
    Wenn ich die Einkünfte aus Minijob - probehalber - doch in die Anlage N der Ehefrau eintrage
    Warum denn? Es gibt ja auch keine Eingabefelder dafür!

    Es gibt keine Vorschrift, nach der ein Minijob pauschal besteuert werden müsste. An der Höhe der Einnahmen kann Elster also nicht erkennen dass pauschal versteuerter Lohn vorliegt. Wenn man falsche Angaben macht dann rechnet der Computer auch falsch.

    Kommentar


      #3
      AW: Auswirkung 450€ Job bei Ehepaar

      Hallo,

      >>>Da der Betrag von 5300€ doch unterhalb der 5400€ für Minijob sind, müsste Elsterformular doch erkennen, dass es sich um einen Minijob handelt und die € 5300 entsprechend nicht besteuern und nicht dem Progressionsvorbehalt unterlegen, oder?

      Nein, das erkennt Elster nicht, und zwar weil es nicht stimmt (man kann auch nur 200 Euro auf Lohnsteuerkarte abrechnen lassen, das ist etwa bei Jugendlichen oder Studenten manchmal sogar besser).


      >>>In diesem Fall wäre es also umso wichtiger , dass Einkünfte aus Minijob auf jeden Fall gar nicht in die ESt.Erkläung mit aufgenommen werden, denn dann würde man ja Geld ans Finanzamt schenken?

      Das ist auch so. Genauso wie wenn man etwas doppelt erklärt (kommt bei den Lohnersatzleistungen manchmal vor).
      In der Praxis könnte das aber durch das Finanzamt korrigiert werden, denn es gibt ja zu dem Minijob keine Lohnsteuerbescheinigung.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Auswirkung 450€ Job bei Ehepaar

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Richtig




        Warum denn? Es gibt ja auch keine Eingabefelder dafür!

        Es gibt keine Vorschrift, nach der ein Minijob pauschal besteuert werden müsste. An der Höhe der Einnahmen kann Elster also nicht erkennen dass pauschal versteuerter Lohn vorliegt. Wenn man falsche Angaben macht dann rechnet der Computer auch falsch.


        Richtig, es gibt keine Eingabefelder die explizit für Minijobs gedacht sind.
        Aber Einkünfte aus Minijob sind ja gleichzeitig auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und deshalb wäre es schon logisch, dass man diese Einkünfte dann auch in die Anlage N aufnimmt?

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          #5
          AW: Auswirkung 450€ Job bei Ehepaar

          Zitat von fernfahrer Beitrag anzeigen
          Richtig, es gibt keine Eingabefelder die explizit für Minijobs gedacht sind.
          Aber Einkünfte aus Minijob sind ja gleichzeitig auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und deshalb wäre es schon logisch, dass man diese Einkünfte dann auch in die Anlage N aufnimmt?
          Falsch, denn wenn es pauschal besteuerte Einnahmen sind (ohne ELSTAM), sind sie bereits besteuert (die Ausgaben auch). Herr Schäubele würde sich freuen, auch davon nochmal Steuern zu bekommen.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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