Hallo,
folgendes Szenario:
Ehemann voll erwerbstätig. Ehefrau zur Erziehung des Kindes zuhause, besitzt einen 450€ Job.
Bei der Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) stellt sich folgende Frage:
1. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen nicht in die EST.Erkläung mit aufgenommen werden, richtig?
(Gesamtbetrag aus dem Minijob 5300€ im Jahr, Arbeitgeber versteuert den Minijob pauschal, Ehefrau zahlt lediglich Eigenanteil Rentenversicherung)
2. Wenn ich die Einkünfte aus Minijob - probehalber - doch in die Anlage N der Ehefrau eintrage, ergibt sich in Elsterformular eine erheblich niedrigere Steuerrückerstattung. Kann das sein? Offensichtlich weil die 5300€ dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
Da der Betrag von 5300€ doch unterhalb der 5400€ für Minijob sind, müsste Elsterformular doch erkennen, dass es sich um einen Minijob handelt und die € 5300 entsprechend nicht besteuern und nicht dem Progressionsvorbehalt unterlegen, oder?
Oder geht Elsterfomular davon aus, dass die 5300€ im Falle einer Eintragung in Anlage N noch nicht vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden und berechnet deshlab Steuer darauf?
Berechnet Elsterformular hier falsch oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
In diesem Fall wäre es also umso wichtiger , dass Einkünfte aus Minijob auf jeden Fall gar nicht in die ESt.Erkläung mit aufgenommen werden, denn dann würde man ja Geld ans Finanzamt schenken?
Vielen Dank für Eure Erklärungen.
Gruß
Stefan
folgendes Szenario:
Ehemann voll erwerbstätig. Ehefrau zur Erziehung des Kindes zuhause, besitzt einen 450€ Job.
Bei der Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) stellt sich folgende Frage:
1. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen nicht in die EST.Erkläung mit aufgenommen werden, richtig?
(Gesamtbetrag aus dem Minijob 5300€ im Jahr, Arbeitgeber versteuert den Minijob pauschal, Ehefrau zahlt lediglich Eigenanteil Rentenversicherung)
2. Wenn ich die Einkünfte aus Minijob - probehalber - doch in die Anlage N der Ehefrau eintrage, ergibt sich in Elsterformular eine erheblich niedrigere Steuerrückerstattung. Kann das sein? Offensichtlich weil die 5300€ dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
Da der Betrag von 5300€ doch unterhalb der 5400€ für Minijob sind, müsste Elsterformular doch erkennen, dass es sich um einen Minijob handelt und die € 5300 entsprechend nicht besteuern und nicht dem Progressionsvorbehalt unterlegen, oder?
Oder geht Elsterfomular davon aus, dass die 5300€ im Falle einer Eintragung in Anlage N noch nicht vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden und berechnet deshlab Steuer darauf?
Berechnet Elsterformular hier falsch oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
In diesem Fall wäre es also umso wichtiger , dass Einkünfte aus Minijob auf jeden Fall gar nicht in die ESt.Erkläung mit aufgenommen werden, denn dann würde man ja Geld ans Finanzamt schenken?
Vielen Dank für Eure Erklärungen.
Gruß
Stefan
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