Hallo, mir ist etwas wahrscheinlich ziemlich Dummes passiert. Ich lebe mit meinem Partner zusammen, wir haben inzwischen 2 Kinder, sind aber nicht verheiratet. Wir machen die Steuererklärung selbst. Während ich die für 2013 jetzt machte, fiel mir auf, dass wir in 2012 bei meinem Freund die Kinder garnicht mit angegeben haben. Irgendwie habe ichvgedacht, das geht eh nicht, weil wir ja nicht verheiratet sind und mein Freund ja schone einen Freibetrag auf der Einkommenssteuerbescheinigung hat. Aber nun habe ich gelesen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Mein Freund musste für 2012 einiges nachzahlen. Jetzt habe ich die 2012-er nochmal in Elter mit den beiden Anlagen Kind gemacht und da ergibt sich ein ganz schönes Guthaben. Kann ich denn jetzt noch etwas retten? Ich bin ganz schön verunsichert. Vielen Dank für schnelle Antworten!
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Anlage Kind in 2012 vergessen
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AW: Anlage Kind in 2012 vergessen
Na ja, wer sich die Anlage Kind mal genauer betrachtet, sollte da eigentlich nicht auf solche Ideen kommen. Das grobe Verschulden ist da ganz eindeutig da m.E.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Anlage Kind in 2012 vergessen
Der Änderungsantrag würde normalerweise abgelehnt werden.
Auch im Steuerrecht gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abgabenordnung liegt bereits dann vor, wenn eine ausdrücklich im Erklärungsvordruck gestellte Frage nicht beantwortet wird und/oder die entsprechenden Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung nicht gelesen werden. Auftretenden Zweifelsfragen hat der Steuerpflichtige nachzugehen und ist notfalls sogar verpflichtet einen steuerlichen Berater in Anspruch zu nehmen.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Anlage Kind in 2012 vergessen
Ihr habt ja beide theoretisch recht.
Unabhängig davon zeigt die Praxis, dass solche Anträge durchaus Erfolg haben können. Wenn ich nicht daran denke, dass Kinder überhaupt Auswirkungen auf die Steuer haben können, komme ich erst gar nicht auf die Idee, die Hinweise in der Anlage Kind zu lesen.
Da die steuerliche Auswirkung durch die Günstigerprüfung mit dem Kindergeld i. d. R. eher gering sein dürfte (wohl nur auf Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), kann ich mir schon vorstellen, dass in der Praxis ein solche Antrag bei einem nicht beratenen Stpfl. durchaus Erfolg hat.
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