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Zwangsveranlagung - Widerspruch einreichen?

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    Zwangsveranlagung - Widerspruch einreichen?

    Habe 2013 Arbeitslosengeld 1 bezogen und musste deswegen die Erklärung abgeben. Habe diese paar Monate zu spät abgegeben.

    Sie waren für 2013 von Amts wegen zur Einkommensteuer zu veranlagen. Geben Sie bitte ab dem Veranlagungszeitraum 2014 eine Einkommensteuererklärung ab.
    1) Dieser Satz bedeutet doch, dass ich für das Jahr 2014 bis zur Frist im Jahr 2015 eine Steuererklärung einreichen MUSS oder?
    2) Ich muss normalerweise keine Einkommensteuererklärung abgeben. Kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, damit dieser Satz gestrichen wird? Erfolgsaussichten? Was muss ich schreiben?

    #2
    AW: Zwangsveranlagung - Widerspruch einreichen?

    Hat jetzt nicht wirklich was mit Elster zu tun, oder ? Das Finanzamt darf Dich durchaus per Aufforderung zur Erklärungsabgabe verpflichten (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO). Wenn Du denen aber mitteilst, dass Du in 2014 kein ALG mehr beziehst und dass Du deswegen um Entbindung von der Abgabepflicht bittest, sollte das doch kein Problem sein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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