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Abbruch Hinweis ESt 2013

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    Abbruch Hinweis ESt 2013

    Guten Abend,

    ich bekomme einen Abbruch Hinweiß bei meiner Einkommensteuererklärung 2013.
    Im gesamten Jahr 2013 bekam ich ALG1. Diese Summe habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 94 angegeben.

    Im großen und ganzen war dies, neben meiner Bankverbindung und Anschrift etc. das einzige was ich eingegeben habe.

    Nun der Abbruch Hinweis: "Sie haben keine Einkünfte eingegeben."


    Hoffe um eine Lösung.

    Bushy

    p.s.: Ich habe nur den Hauptvordruck, keine Anlage N etc.

    #2
    AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

    Ich finde dass der Hinweis

    Zitat von Bushy Beitrag anzeigen
    "Sie haben keine Einkünfte eingegeben."
    eigentlich ganz gut verständlich ist. Eine Frage hast Du auch nicht gestellt. Vielleicht fällt Dir ja noch eine ein

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

      Ich habe doch in meinem Post geschrieben, das ich im Hauptvordruck unter dem Punkt 94 meine "Einkünfte", also mein Arbeitslosengeld aus meinem Leistungsnachweis für das Jahr 2013, eingeben habe. Das sind meine einzigen Einkünfte gewesen!

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

        Zitat von Bushy Beitrag anzeigen
        Guten Abend,

        ich bekomme einen Abbruch Hinweiß bei meiner Einkommensteuererklärung 2013.
        Im gesamten Jahr 2013 bekam ich ALG1. Diese Summe habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 94 angegeben.

        Im großen und ganzen war dies, neben meiner Bankverbindung und Anschrift etc. das einzige was ich eingegeben habe.

        Nun der Abbruch Hinweis: "Sie haben keine Einkünfte eingegeben."


        Hoffe um eine Lösung.

        Bushy

        p.s.: Ich habe nur den Hauptvordruck, keine Anlage N etc.
        Hallo,
        den Fehler kann ich nicht nachvollziehen:
        Zeile 94: 3 Felder
        Feld 1: Alg1
        Feld 2: 0101201331122013
        Feld 3: 8000

        Plausi: Es wurden keine Fehler festgestellt.

        Welche Version von EF nutz Du?
        Zuletzt geändert von stiller; 30.10.2014, 20:37.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Hallo,
          den Fehler kann ich nicht nachvollziehen:
          Zeile 94: 3 Felder
          Feld 1: Alg1
          Feld 2: 0101201331122013
          Feld 3: 8000

          Plausi: Es wurden keine Fehler festgestellt.

          Welche Version von EF nutzr Du?

          ElsterFormular v. 15.3


          Muss ich mein ALG 1 Betrag überhaupt im Hauptvordruck oder vielleicht in der Anlage N eintragen?

          Kommentar


            #6
            AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

            Zitat von Bushy Beitrag anzeigen
            ElsterFormular v. 15.3


            Muss ich mein ALG 1 Betrag überhaupt im Hauptvordruck oder vielleicht in der Anlage N eintragen?
            Ganzjährig gehört ALG 1 NUR in den Hauptvordruck! In meinem Beispiel Zeile 2: 0101201331122013.
            Habe ich irgendetwas von Zeilen in der Anlage N geschrieben?

            Meine "fiktive" Steuererklärung bestand aus dem Hauptvordruck!

            Reden wir chinesisch? Zeile 94 HAUPTVORDRUCK war Dein Problem, und in der Zeile habe ich keins gefunden!
            Zuletzt geändert von stiller; 30.10.2014, 20:01.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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              #7
              AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Ganzjährig gehört ALG 1 NUR in den Hauptvordruck! In meinem Beispiel Zeile 2: 0101201331122013.
              Habe ich irgendetwas von Zeilen in der Anlage N geschrieben?

              Meine "fiktive" Steuererklärung bestand aus dem Hauptvordruck!

              Reden wir chinesisch? Zeile 94 HAUPTVORDRUCK war Dein Problem, und in der Zeile habe ich keins gefunden!

              Haben dir deine Ernährer in deiner Jugend auch nicht einen Hauch von Anstand beigebracht?

              Das waren zwei Fragen eines Users der absolut keine Ahnung von diesem Formular hat. Entweder du antwortest in einem normalen Ton, oder klick dich weiter durchs Internet. Du tust mir leid.

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                #8
                AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

                Zitat von Bushy Beitrag anzeigen
                Haben dir deine Ernährer in deiner Jugend auch nicht einen Hauch von Anstand beigebracht?

                Das waren zwei Fragen eines Users der absolut keine Ahnung von diesem Formular hat. Entweder du antwortest in einem normalen Ton, oder klick dich weiter durchs Internet. Du tust mir leid.
                Haben Sie meine Vorschläge probiert?
                Sie tun mir leid, aber vielleicht finden Sie in den wwweiten noch jemanden, der Ihren Fall ins EF eingibt und Hilfestellung geben möchte. Ich habe keinen Fehler - wie ist es mit Ihnen?

                Schwamm drüber: (eines Users der absolut keine Ahnung von diesem Formular hat).
                Ich habe garantiert mehr Ahnung, aber das nur nebenbei.

                Sollte ein Moderator meinen Beitrag unangemessen finden, kann er ihn gern melden.
                Zuletzt geändert von stiller; 30.10.2014, 20:54.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

                  Arbeitslosengeld würd ich jetzt jedenfalls mal nicht zu den Einkünften zählen. Und der Abbruchhinweis kommt ja auch erst bei der Steuerberechnung. Da Arbeitslosengeld steuerfrei würd ich die Steuer dann einfach manuell berechnen. Einfach Null Prozent aus dem Arbeitslosengeld rausrechnen, dann stimmt's

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Arbeitslosengeld würd ich jetzt jedenfalls mal nicht zu den Einkünften zählen. Und der Abbruchhinweis kommt ja auch erst bei der Steuerberechnung. Da Arbeitslosengeld steuerfrei würd ich die Steuer dann einfach manuell berechnen. Einfach Null Prozent aus dem Arbeitslosengeld rausrechnen, dann stimmt's
                    In der Berechnung kann man den Hinweis auch umgehen:
                    1. Lohnsteuerbescheinigung
                    1. 01013112
                    3. 0,00
                    4. 0,00
                    5. 0,00
                    6. 0,00 ggfs.
                    und den grünem Hinweis ignorieren

                    Berechnung:
                    für 2013 über
                    Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag
                    und Kirchensteuer

                    Einkommensteuer evangelische Solidaritäts- Insgesamt |
                    Kirchensteuer | zuschlag |
                    € € € €

                    Festgesetzt werden 0,00 0,00 0,00
                    Abzug vom Lohn 0,00 0,00
                    verbleibende Beträge 0,00 0,00 0,00 0,00


                    Es klappt, also kein Fehler!
                    w.z.b.w.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Abbruch Hinweis ESt 2013

                      Hallo Bushy,

                      warum willst du eigentlich eine Einkommensteuererklärung abgeben? (das ist eine ernst gemeint Frage)

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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