Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Adresse im Formular

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Adresse im Formular

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt endlich meine Steuererklärung für 2011-2013 fertig. Ich habe zwei Fragen, die da lauten:

    1. Von 2011 bis 2012 war ich an einer Adresse in Baden-Württemberg gemeldet, die ich auch in der Steuererklärung angegeben habe. Anfang 2013 bin ich umgezogen. Muss ich in der Steuererklärung von 2011-2012 meine ALTE oder NEUE Adresse angeben?

    2. Ist es möglich, die Steuererklärung sich auszudrucken und per Post an das zuständige Finanzamt zu schicken?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Adresse im Formular

    Zitat von hammerlotz Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt endlich meine Steuererklärung für 2011-2013 fertig. Ich habe zwei Fragen, die da lauten:

    1. Von 2011 bis 2012 war ich an einer Adresse in Baden-Württemberg gemeldet, die ich auch in der Steuererklärung angegeben habe. Anfang 2013 bin ich umgezogen. Muss ich in der Steuererklärung von 2011-2012 meine ALTE oder NEUE Adresse angeben?

    2. Ist es möglich, die Steuererklärung sich auszudrucken und per Post an das zuständige Finanzamt zu schicken?

    Vielen Dank im Voraus.
    Hallo hammerlotz,

    ich würde an Deiner Stelle alle Erklärungen entweder unter der alten Steuernummer mit der neuen Anschrift versenden, oder alle Erklärungen mit - ich habe keine aktuelle Steuernummer unter Angabe des alten Finanzamtes (Zeile 5 im Hauptvordruck) aber mit der aktuellen Anschrift senden.
    Wohin soll Deine Post der älteren Bescheide gehen? An die alte Anschrift?

    ElsterFormular ist nur für die elektronische Versendung gedacht, ein Ausdruck ist nicht möglich.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Adresse im Formular

      Zitat von hammerlotz Beitrag anzeigen
      2. Ist es möglich, die Steuererklärung sich auszudrucken und per Post an das zuständige Finanzamt zu schicken?
      Ja, ist möglich.
      Du musst dafür die Steuererklärung dann OHNE Zertifikat per Elster online übermitteln. Dann die "komprimierte Erklärung" ausdrucken und unterschrieben an das FA per post schicken.

      Bitte darauf achten, dass es dann wirklich der richtige Ausdruck ist, nämlich der, der bei "komprimierte Erklärung ausdrucken" kommt.
      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 02.11.2014, 14:37.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Adresse im Formular

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Ja, ist möglich.
        Du musst dafür die Steuererklärung dann OHNE Zertifikat per Elster online übermitteln. Dann die "komprimierte Erklärung" ausdrucken und unterschrieben an das FA per post schicken.

        Bitte darauf achten, dass es dann wirklich der richtige Ausdruck ist, nämlich der, der bei "komprimierte Erklärung ausdrucken" kommt.
        Nach Übermittlung ohne Zertifikat wird die komprimierte Erklärung ausgedruckt, die Du unterschrieben ans übermittelte Finanzamt per Post schicken kannst. Nur hast Du Dich vorher in EF auf ein FA festgelegt.
        FA 1 bekommt Papier, aber keinen Datensatz, FA 2 bekommt einen Datensatz, aber kein Papier!

        Der schlechteste Vorschlag bisher!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Adresse im Formular

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Nach Übermittlung ohne Zertifikat wird die komprimierte Erklärung ausgedruckt, die Du unterschrieben ans übermittelte Finanzamt per Post schicken kannst. Nur hast Du Dich vorher in EF auf ein FA festgelegt.
          FA 1 bekommt Papier, aber keinen Datensatz, FA 2 bekommt einen Datensatz, aber kein Papier!

          Der schlechteste Vorschlag bisher!
          Quatsch.
          Die Steuererklärung wird an das aktuelle Wohnsitz-FA gesendet. Das aktuelle Wohnsitz-FA ist auch für die alten Jahre zuständig.
          Vorher kann man das alte FA informieren, dass man umgezogen ist (sollte man idealerweiße immer direkt nach dem Umzug machen! Dann bekommt man vom neuen FA direkt eine Steuernummer.)

          Und für den Fall, dass er die Steuererklärung ausversehen an das falsche (alte) FA versendet, kann das FA den Datensatz an das neue FA weiterleiten.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Adresse im Formular

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Quatsch.
            Die Steuererklärung wird an das aktuelle Wohnsitz-FA gesendet. Das aktuelle Wohnsitz-FA ist auch für die alten Jahre zuständig.
            Vorher kann man das alte FA informieren, dass man umgezogen ist (sollte man idealerweiße immer direkt nach dem Umzug machen! Dann bekommt man vom neuen FA direkt eine Steuernummer.)

            Und für den Fall, dass er die Steuererklärung ausversehen an das falsche (alte) FA versendet, kann das FA den Datensatz an das neue FA weiterleiten.
            Ach ja?
            Die Steuererklärung wird trotz Stnr. eines fremden FA an das aktuelle FA gesendet?
            Träum weiter! Schön wärs.

            Du kennst Dich ja besser aus, als die Praxis hergibt.

            Kennst Du Statusänderungen von eDaten?
            Wenn ja, weisst Du, wenn ein fremdes FA irgendeine LStB angefasst, reserviet, verworfen oder veranlagt hat. Und dann kann es nicht so einfach weitergeleitet werden - jedenfalls nicht vor Ort!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Adresse im Formular

              Hallo,

              das aktuelle Wohnsitzfinanzamt wählen und beim ersten Mal neue Steuernummer beantragen.
              Wo ist hier ein Problem?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Adresse im Formular

                Guten Abend zusammen,
                holt Euch bitte wieder ein.
                Ich kenne es nur so: bei Wohnsitzwechsel wird keine aktuelle Steuernummer eingetragen (auch wenn Erklärungen für Vorjahre erstellt werden), jedoch der aktuelle Wohnsitz und als Ergänzung das vorherige FA incl. bisheriger Steuernummer mitgeteilt
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                Kommentar


                  #9
                  AW: Adresse im Formular

                  Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                  Guten Abend zusammen,
                  holt Euch bitte wieder ein.
                  Ich kenne es nur so: bei Wohnsitzwechsel wird keine aktuelle Steuernummer eingetragen (auch wenn Erklärungen für Vorjahre erstellt werden), jedoch der aktuelle Wohnsitz und als Ergänzung das vorherige FA incl. bisheriger Steuernummer mitgeteilt
                  War mein 1. Eintrag. Egal.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Adresse im Formular

                    Hallo zusammen,

                    danke erstmal für die Hilfe. Wenn ich jedoch die Steurerklärung online übermitteln möchte, gehe ich bestimmt auf "Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln". Ist dabei noch irgendetwas zu beachten, wie z.B. eine digitale Unterschrift?

                    Zudem würde ich meine NEUE Adresse in die Steuererklärung von 2011-2012 eintragen, damit ggf. Briefe vom FA auch bei mir ankommen. Ist das so korrekt?

                    Vielen Dank für eure Hilfe.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Adresse im Formular

                      Zitat von hammerlotz Beitrag anzeigen
                      Hallo zusammen,

                      danke erstmal für die Hilfe. Wenn ich jedoch die Steurerklärung online übermitteln möchte, gehe ich bestimmt auf "Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln". Ist dabei noch irgendetwas zu beachten, wie z.B. eine digitale Unterschrift?

                      Zudem würde ich meine NEUE Adresse in die Steuererklärung von 2011-2012 eintragen, damit ggf. Briefe vom FA auch bei mir ankommen. Ist das so korrekt?

                      Vielen Dank für eure Hilfe.
                      Hallo,
                      genau so, die digitale Unterschrift (Dein Zertifikat) ist weiterhin gültig, sofern Du bereits ein Zertifikat hast. Dann entfällt aber auch der Ausdruck einer komprimierten Erklärung.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X