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Kapitalertragsteueranmeldung nach KESt

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    Kapitalertragsteueranmeldung nach KESt

    Guten Tag,

    bei der KESt-Anmeldung gibt es auch eine Zeile 11: "Summe der Erstattungsbeträge im Sinne des § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 EStG" - da geht es um Erstattungen aufgrund von Nichtveranlagungsbescheinigung u.ä.
    Erst in §44b Abs. 6 Satz 4 geht es um die Erstattung aufgrund eines nachträglichen Freistellungsauftrags - allerdings wird hier wieder auf Satz 2 verwiesen. Und in Satz 3 ist generell von "Erstattungsbeträgen" die Rede.
    Frage: Sind die Erstattungen aufgrund von Freistellungsaufträgen nun in Zeile 11 zu melden oder nicht?

    Viele Grüße,
    BLÖL
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