Guten Tag,
bei der KESt-Anmeldung gibt es auch eine Zeile 11: "Summe der Erstattungsbeträge im Sinne des § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 EStG" - da geht es um Erstattungen aufgrund von Nichtveranlagungsbescheinigung u.ä.
Erst in §44b Abs. 6 Satz 4 geht es um die Erstattung aufgrund eines nachträglichen Freistellungsauftrags - allerdings wird hier wieder auf Satz 2 verwiesen. Und in Satz 3 ist generell von "Erstattungsbeträgen" die Rede.
Frage: Sind die Erstattungen aufgrund von Freistellungsaufträgen nun in Zeile 11 zu melden oder nicht?
Viele Grüße,
BLÖL
bei der KESt-Anmeldung gibt es auch eine Zeile 11: "Summe der Erstattungsbeträge im Sinne des § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 EStG" - da geht es um Erstattungen aufgrund von Nichtveranlagungsbescheinigung u.ä.
Erst in §44b Abs. 6 Satz 4 geht es um die Erstattung aufgrund eines nachträglichen Freistellungsauftrags - allerdings wird hier wieder auf Satz 2 verwiesen. Und in Satz 3 ist generell von "Erstattungsbeträgen" die Rede.
Frage: Sind die Erstattungen aufgrund von Freistellungsaufträgen nun in Zeile 11 zu melden oder nicht?
Viele Grüße,
BLÖL