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Umsatzsteuer nach Geschäftsaufgabe

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    Umsatzsteuer nach Geschäftsaufgabe

    Ich bin ab 1. September in eine Festanstellung gewechselt, habe folgerichtig bis zum 31. Oktober mein Gewerbe abgewickelt und nun die Geschäftstätigkeit beendet.Das Rumpfjahr habe ich wie folgt übermittelt: Das erste Halbjahr per Quartal, die Monate seit Juli monatsweise. Es ergibt sich bei mir ein Vorsteuerguthaben von über 1.300 Euro. Es wäre natürlich nett, vor März 2015 an das Geld zu kommen. Besteht da eine Möglichkeit?

    #2
    AW: Umsatzsteuer nach Geschäftsaufgabe

    Hallo,

    >>>Das erste Halbjahr per Quartal, die Monate seit Juli monatsweise.

    Dann hast du die Umsatzsteuer doch schon angemeldet (und die Vorsteuer schon bekommen?), irgendwie verstehe ich das Problem nicht.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Umsatzsteuer nach Geschäftsaufgabe

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      >>>Das erste Halbjahr per Quartal, die Monate seit Juli monatsweise.

      Dann hast du die Umsatzsteuer doch schon angemeldet (und die Vorsteuer schon bekommen?), irgendwie verstehe ich das Problem nicht.

      Stefan
      Ich war jährlich veranlagt und habe nach Abschluss des Arbeitsvertrages dem Finanzamt im Juli mitgeteilt, dass ich mein Gewerbe aufgeben werde. Zeitgleiche habe ich Q1, G2 und Juli übermittelt mit dem Hinweis, dass nun Nullmeldungen folgen, weil mein Gewerbe ruht und ich es im Dezember abmelden werde. Nun soll man sich nicht unnötig einen Klotz ans Bein binden. Daher habe ich jetzt einen klaren Schnitt gemacht.

      Die Einstellung des Betriebes habe ich dem Amt schriftlich mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer nun komplett gemeldet ist.

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        #4
        AW: Umsatzsteuer nach Geschäftsaufgabe

        Ich versteh hier nur Bahnhof.

        Entweder warst du bereits bislang verpflichtet Voranmeldungen abzugeben und hast dies auch getan, dann hast du deine Vorsteuern bereits und die Jahreserklärung 2014 (welche du bereits im Januar einreichen kannst) dient nur noch der Endabrechnung. Bei dem von dir geschilderten Sachverhalt dürften dabei keine Abweichungen zu den VA auftreten.

        Oder, du warst bislang von der Abgabe von Voranmeldungen befreit (Kleinunternehmer?) und die von dir übermittelten Voranmeldungen wurden nicht verarbeitet. Dann musst du tatsächlich bis zur Jahreserklärung auf die Vorsteuern warten.

        Zur Klärung würde ich an deiner Stelle einfach mal beim Finanzamt anrufen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Umsatzsteuer nach Geschäftsaufgabe

          Wer sein Unternehmen unterjährig aufgibt wie Du, ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Unternehmensaufgabe die Umsatzsteuerjahreserklärung einzureichen. Elektronisch geht das natürlich noch nicht, daher muss das ausnahmsweise in Papierform sein. Der Link dazu: http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=2

          Regelmäßig können die Finanzämter die Erklärung 2014 auch jetzt schon verarbeiten. Ob das in jedem Bundesland so ist und ob das jeder Bearbeiter dort weiß, ist eine andere Frage.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuer nach Geschäftsaufgabe

            Hallo,

            >>>Zeitgleiche habe ich Q1, G2 und Juli übermittelt

            Und darin waren die Vorsteuern enthalten, oder nicht? Wenn ja, dann hast du sie doch schon erstattet bekommen. [dazu bitte meinen letzten Absatz weiter unten beachten]


            >>>mit dem Hinweis, dass nun Nullmeldungen folgen,

            Was soll dieser Hinweis? Du musst die Nullmeldungen natürlich trotzdem einreichen.


            >>>Die Einstellung des Betriebes habe ich dem Amt schriftlich mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer nun komplett gemeldet ist.

            Was denn nun, ist das Gewerbe beendet, oder wird das erst Ende Dezember geschehen?


            Außerdem solltest du mal klarstellen um was es dir genau geht (Umsatzsteuervoranmeldung, oder Umsatzsteuererklärung). Um die Vorsteuern zu bekommen reicht jedenfalls die Voranmeldung.


            >>>Oder, du warst bislang von der Abgabe von Voranmeldungen befreit (Kleinunternehmer?) und die von dir übermittelten Voranmeldungen wurden nicht verarbeitet.

            Das könnte sein. Wer als Befreiter eine Voranmeldung abgibt, bekommt die Vorsteuer wohl nicht ausgezahlt. Irgendwie macht es Sinn, dass das hier der Fall ist.

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 04.11.2014, 10:48.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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