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private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

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    private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

    Hallo, kann man die o.g. Versicherungen als Vorsorgeaufwand angeben? Finde keine passende Stelle im Formular.

    #2
    AW: private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

    Zitat von Zitronenherz Beitrag anzeigen
    Hallo, kann man die o.g. Versicherungen als Vorsorgeaufwand angeben?
    Teilweise.

    Versicherungen in Anlage Vorsorgeaufwand. Riester-Rente in Anlage AV.

    Gegebenenfalls mal die Programmhilfe verwenden.

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      #3
      AW: private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

      Hallo Zitronenherz,

      Auslandskrankenversicherung wäre eine Möglichkeit Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 25.
      Private Rentenversicherung Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 51 oder 52 je nachdem was auf dich zutrifft.
      Oder du hast eine Riester (Anlage AV) oder Rürüp (Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 7 oder Anlage AV).

      Viel Angaben hast du nicht gemacht, da kann man auch schwer konkret was sagen, schau dir die Eingabeformulierungen bei den betreffenden Zeilen an und du weißt am besten, was auf dicht zutrifft.

      Tschüß

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        #4
        AW: private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

        Bei der Auslandsreisekrankenversicherung stellt sich i.A. die Frage, ob sie sich überhaupt auswirkt. Da es eine Zusatzversicherung ist, greift hier z.B. bei einem ledigen AN die Höchstgrenze von 1900€. Nur dann, wenn die AN-Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung diese noch nicht erreichen, wirken sich Haftpflicht-, Unfall- und Krankenzusatzversicherungen aus.

        Dies gilt auch für Altverträge von ungeförderten Lebens- und Rentenversicherungen.

        Seit 2005 werden für die Altersvorsorge nur noch Entgeltumwandlung, Rürup und Riester steuerlich gefördert, entweder durch Sonderausgabenabzug oder indem direkt das Bruttoentgelt gemindert wird (wobei man sich nicht einbilden sollte, dass einem hier etwas geschenkt wird, denn dafür sind die Renten daraus später voll steuer- und ggfs. sozialversicherungspflichtig).

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          #5
          AW: private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

          Hallo,

          und wie immer bei den Vorsorgeaufwendungen: Trag' einfach mal testweise 100 Euro ein (etwa bei Haftpflichtversicherungen) und lass Elster rechnen, vielleicht wirkt es sich gar nicht aus und du kannst dir die ganze Sucherei sparen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

            Vielen Dank an alle für eure Antworten.

            Die Höchsgrenze ist bereits überschritten. Somit haben meine Versicherungen keine Auswirkung mehr, was auch das Proberechnen bestätigte. Toll, dass man vorsorgt...

            Wie gesagt, danke nochmal.

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              #7
              AW: private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

              Ich glaube, da hast Du was falsch verstanden. Man sorgt vor für sein Alter und andere Unbillen es Lebens, aber nicht, damit man Steuern sparen kann. Wenn man dieses Vorsorgen evtl. etwas erleichtert bekommt z.B. durch etwas geringere Steuern, mag das gut sein, aber das Vorsorgen hättest du doch ohnehin gemacht als treusorgende, sich Gedanken machende und vorausschauende Person ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: private Rentenversicherung u Auslandskrankenversicherung

                Insbesondere sollte man, bevor man sich beklagt, etwas schlau machen und feststellen, dass klassiche Lebens- und Rentenversicherungen zwar nicht in der Anspar-, aber in der Auszahlphase durchaus steuerliche Vorteile haben (indem bei einer KLV unter gewissen Voraussetzungen nur der halbe Ertragsanteil versteuert wird bzw. die Rente nur zu einem kleinen Teil steuerpflichtig ist).

                Eine Auslandsreisekrankenversicherung mag sinnvoll sein, warum sich der Staat finanziell am unbeschwerten Reisevergnügen beteiligen soll, weiß ich nicht. Unbefriedigender finde ich da schon, dass sich z.B. eine BU i.A. wegen der Höchstgrenze nicht steuerlich auswirkt (wenn sie nicht in Rürup verpackt ist), während man eine Unfallversicherung wenigstens hälftig den Werbungskosten zuordnen kann, wenn sie auch dienstliche Risiken mit abdeckt.

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