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Umsatzsteuererklärung

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    Umsatzsteuererklärung

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer und muss die Steuererklärung (Umsatzsteuererklärung) selbst machen da ich mir den Steuerberater nicht leisten kann. Nun habe ich die Seite #1 erfolgreich - wie ich denke - ausgefüllt. Meine Daten und in der Zeile 25 bei "Umsatz im Kalenderjahr 2013" die Summe meiner Rechnungen und Quittungen eingetragen.

    In der Anlage UR konnte ich nichts ausfüllen, da habe ich nichts ins Ausland verkauft.

    Auf Seite #2 des Hauptvordrucks habe ich in der Zeile 33 unter "Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%" alle meine relevanten Ausgaben eingetragen. Also Treibstoffkosten, Fahrzeugkosten, Telekommunikationskosten, Einkäufe an Waren für Kunden und Material sowie für Eigenbedarf. Alles zusammengerechnet und abzüglich 19% MwSt. Ansonsten nichts weiter - auch auf Seite #3 und #4.

    Das war offenbar falsch, denn am Ende steht, ich müsse noch steuern Nachzahlen, obwohl meine Ausgaben (Seite #2) höher gewesen sind als alle Einnahmen von Seite #1 - also Verlust.

    Irgendwann muss ich also falsch gemacht haben. Wo trage ich die Ausgaben ein und was muss noch unbedingt ausgefüllt werden?

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung

    Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen, wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird. Dann gibt es natürlich auf Seite 2 und 3 keine Einträge. Da sollten wir uns erstmal darüber klar werden ob Du überhaupt Umsatzsteuer ausweist.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung

      Nein, tue ich nicht.

      Ich muss also meine Ausgaben garnicht eintragen wenn ich Kleinunternehmer nach §19 UStG. bin?

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung

        Hallo,

        >>>Ich muss also meine Ausgaben garnicht eintragen wenn ich Kleinunternehmer nach §19 UStG. bin?

        Zumindest nicht in der Umsatzsteuererklärung.
        Außerdem gehören die Ausgaben dort sowieso nicht hin, wenn dann trägt man nur die Vorsteuer ein.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung

          Hallo Rangoo,

          für deine Ausgaben und natürlich auch die Einnahmen gibt es die EÜR, du könntest das natürlich auch formlos machen(Gewinnermittlung Einnahmen minus Ausgaben)
          solange du unter 17.500 Euro Einnahmen bist und das sollte ja bei dir als Kleinunternehmer sein.

          Beim Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung empfiehlt es sich immer die Zeilenbeschriftungen oder Überschriften für den Komplex zu lesen.

          Block B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer -> Zeile 24 und 25 siehe L.E.Fant
          Block C. Steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen usw. -> Seite 2 Zeile 33 -> dort kämen Lieferungen und Leistungen deinerseits mit ausgewiesener USt zum Tragen.
          Block D. Abziehbare Vorsteuerbeträge -> Seite 3 Zeile 62 -> dort käme die Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer rein (also deine Ausgaben aber nur der USt.-Betrag)

          Du siehst, wenn man sich die Zeit nimmt etwas mit der Materie als Unternehmer zu beschäftigen vermeidet man Irritationen.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung

            Das Problem ist allerdings - die Begriffe sagen mir rein garnichts. Vorsteuer muss ich nicht ausweisen als Kleinunternehmer - oder? Ich meine die Steuer Voranmeldung ist das selbe?

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung

              Hallo Rangoo,
              ich wollte dich nicht verwirren, allerdings sollte man doch als Unternehmer wissen auf was man sich einlässt.
              Wenn du Kleinunternehmer bist, machst du nur Angaben in der Umsatzsteuererklärung Seite 1 wie schon oben geschrieben.

              Deine Einnahmen und Ausgaben erklärst du in einer Gewinnermittlung, das hat aber nichts mit der Umsatzsteuererklärung zu tun. (wie auch schon die Vorredner geschrieben haben.)
              Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung macht der Unternehmer entweder monatlich oder quartalsweise und mit der Jahreserklärung bestätigt er seine Voranmeldungen oder bringt noch Korrekturen dazu.
              Du hast doch aber keine Steuer vorangemeldet, da du doch als Kleinunternehmer keine ausweist oder ausweisen darfst ? Du kannst als Kleinunternehmer auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung

                Hallo,

                >>>Vorsteuer muss ich nicht ausweisen als Kleinunternehmer - oder?

                Vorsteuer kannst du gar nicht ausweisen, als Vorsteuer bezeichnet man die an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer.
                Du kannst/musst vielmehr Umsatzsteuer ausweisen bzw. berechnen (zu Lasten deiner Kunden).

                Die entscheidende Frage war: Sind auf deinen Rechnungen* Umsatzsteuern ausgewiesen oder nicht.
                Da du das mit nein beantwortet hast, enthält deine Umsatzsteuererklärung nur die Umsätze, aber keine Umsatzsteuern und auch keine Vorsteuern. Trag' einfach die Umsätze ein und fertig, es kommt keine Nachzahlung und auch keine Erstattung heraus (wenn doch, bitte nochmal hier fragen).


                >>>Ich meine die Steuer Voranmeldung ist das selbe?

                Das selbe wie was?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  Das selbe wie was?
                  Vorsteuer = Steuer Voranmeldung

                  Eine Frage habe ich noch - in der Zeile 24 auf Seite 1 soll ich noch den Umsatz für 2012 eintragen - wozu eigentlich? Oder kann ich das ignorieren? 2012 wurde doch schon 2013 gemacht.
                  Zuletzt geändert von Rangoo; 05.11.2014, 11:49.

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung

                    Hallo,

                    >>>Vorsteuer = Steuer Voranmeldung

                    Nee, das ist nicht richtig.
                    Ich versuche mal eine kurze Definition:

                    Umsatzsteuer: Wird (ggf. - bei dir aber nicht) auf die Rechnung aufgeschlagen und ans Finanzamt abgeführt. [Wird oft auch Mehrwertsteuer genannt.]
                    Vorsteuer: Das gleiche, aber in erhaltenen Rechnungen (die bekommt man vom Finanzamt erstattet - aber wieder: du nicht).

                    Umsatzsteuervoranmeldung: Muss regelmäßig - monatlich, quartalsweise oder jährlich, je nach dem - gemacht werden - auch von dir.

                    Umsatzsteuererklärung: Muss ähnlich wie die Einkommensteuererklärung einmal im Jahr eingereicht werden - auch von dir. Praktisch ist das die Zusammenfassung der Voranmeldungen.


                    >>>Eine Frage habe ich noch - in der Zeile 24 auf Seite 1 soll ich noch den Umsatz für 2012 eintragen - wozu eigentlich?

                    Wozu weiß ich jetzt auch nicht genau, vermutlich aber um die Kleinunternehmerregelung zu überprüfen (Umsatz kleiner 17500).


                    >>>Oder kann ich das ignorieren?

                    Nein, man darf eigentlich gar nichts ignorieren. Trag' es doch einfach ein, wo ist das Problem?

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 05.11.2014, 13:34.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung

                      Hallo Rangoo,

                      bist du dir überhaupt über die Voraussetzungen eines Kleinunternehmers im klaren ?.
                      Den Umsatz des Vorjahres und des laufenden Jahres benötigt das Finanzamt, um festzustellen, ob die Voraussetzungen überhaupt noch vorliegen.

                      Im Umsatzsteuergesetz § 19 heißt es, der Umsatz des Vorjahres darf 17.500 Euro nicht überschreiten und der des laufenden Jahres 50.000 Euro nicht.
                      Beispiel
                      2012 -> 15.500 Umsatz
                      2013 -> 22.000 Umsatz

                      Im Jahr 2014 entfällt die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung weil der Umsatz des Vorjahres (2013) nicht unter 17.500 Euro liegt.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung

                        Ne, ich habe in den beiden Jahren sogar unter 14000 verdient / Jahr. Wobei 2012 besser war als 2013, aber immer noch darunter. Also zusammen unter 30.000.

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuererklärung

                          Hallo,

                          @reckoner

                          Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer gibt es nicht. Was soll der den angeben?

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuererklärung

                            Richtig. Danach verlangte FA bisher nicht. Und soviel ich gehört habe ist das erst dann nötig wenn man Steuern auf seine eigenen Rechnungen aufschlägt.

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuererklärung

                              Hallo,

                              nein, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gültig ist.
                              Dann musst du Umsatzsteuer ausweisen und kannst Vorsteuer abziehen

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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