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Volljähriges Kind, Ausbildung, eigene Erklärung

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    Volljähriges Kind, Ausbildung, eigene Erklärung

    Moin moin,


    ich hab paar Stunden im Forum gelesen, leider war nie das Richtige dabei.

    Volljähriges Kind. Befand sich in der Ausbildung bis Ende Februar. Danach 1 Monat Arbeitslos. Rest des Jahres Vollzeit gearbeitet. Das ganze Jahr wohnte sie bei ihren Eltern.
    Für die 2 Monate Ausbildung hatte die Mutter noch Kindergeld bekommen. Danach war sie "selbstständig".

    Ich habe sie bei Ihren Eltern als Anlage Kind eingetragen. Allerdings nur von 01.01 bis 17.02 mit allen Bezügen und Abgaben.
    Nun möchte sie ihre eigene Erklärung abgeben.

    Da beginnt mein Problem, ob das so akzeptiert wird.
    Bei den Eltern von 01.01-17.02 muss sie ja wegen Kindergeld bleiben. Plausibilität hat auch nicht gemeckert wegen "fehlender Restzeit" von 18.02-31.12 .
    Wenn ich jetzt eine neue Erklärung für sie erstelle, muss ich ja alle Zeitabschnitte angeben. 2 Monate Ausbildung, 1 Monat Arbeitslos, 9 Monate Arbeit.
    1.) Wo trage ich ein, dass die Mutter für sie 2 Monate Kindergeld bekommen hat ? Nicht das es Probleme nachher gibt, dass sie 2mal kassieren möchten (Eltern & sie).
    2.) Wie und wo trage ich ein, dass sie 1 Monat arbeitslos war ?
    3.) Kann ich sie überhaupt in dem Jahr von den Eltern trennen, indem sie ihre Ausbildung abgeschlossen hatte ?
    4.) Muss ich bei den Eltern noch etwas eintragen, damit das Amt weiß, dass sie ab dem dritten Monat eine eigene Erklärung abgeben möchte/wird ?


    Vielen Dank schon mal und sorry für's geschwollen ausdrücken.

    #2
    AW: Volljähriges Kind, Ausbildung, eigene Erklärung

    Hallo,

    zuerst um welches Jahr handelt es sich denn?
    Ab 2012 kannst du in die Anlage Kind gar keine Bezüge und Abgaben des Kindes eingeben.
    Das Kind muss nicht bei den Eltern bleiben.
    Die Anlage Kind gehört zur Steuererklärung der Eltern, solange sie für ein Kind Kindergeld bezogen haben.
    Das Kind macht eine eigene Steuererklärung.
    Es werden die Daten aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung(hier wahrscheinlich 2) übernommem (Anlage N) zusätzlich wird der Bezug von ALG 1 in die Anlage N eingetragen.
    Der Bezug von KIndergeld hat hier nichts zu suchen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Volljähriges Kind, Ausbildung, eigene Erklärung

      Sorry, aber auch hier muss der Hinweis her, dass es unbefugte Hilfe in Steuersachen ist, wenn du die Erklärungen für Andere erstellst und nicht zufällig eine Person nach § 15 AO bist. Du solltest Dich da also mal ggf. etwas zurückhalten.

      Die Steuererklärung der Eltern und des Kindes haben nicht die Bohne etwas miteinander zu tun, zumindest fast immer. Somit kommt in der Steuererklärung der Tochter gar keine Anlage Kind rein und damit stellt sich die Frage nach doppeltem Kindergeld oder Kinderfreibetrag nicht. Oder hat die Tochter ebenfalls ein Kind ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Volljähriges Kind, Ausbildung, eigene Erklärung

        Hallo, das ganze sind 2 verschiedene Baustellen die nichts miteinander zu tun haben.

        Die Eltern geben ihre Erklärung inklusive der Anlage Kind ab der Begrenzung auf die 2 Monate der Ausbildung.
        Für März wo das volljährige Kind arbeitslos war, kommt ggf. eine Anlage Unterhalt (§33 a EStG) in Frage.

        Daneben gibt das Kind seine Einkommensteuererklärung für das komplette Jahr ab. Angaben bezüglich Kindergeld / Kinderfreibetrag bei den Eltern haben darin nichts verloren.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Volljähriges Kind, Ausbildung, eigene Erklärung

          Hallo,

          weil es noch niemand gemacht hat, möchte die Fragen mal durchgehen:

          1.) Wo trage ich ein, dass die Mutter für sie 2 Monate Kindergeld bekommen hat ? Nicht das es Probleme nachher gibt, dass sie 2mal kassieren möchten (Eltern & sie).

          Gar nicht, die Mutter (und ihr Kindergeld) hat mit der Tochter nichts zu tun.


          2.) Wie und wo trage ich ein, dass sie 1 Monat arbeitslos war ?

          Hat sie Arbeitslosengeld bekommen? Wenn ja, dann einfach das eintragen (Anlage N).
          Und wenn nicht, dann ist das auch kein Problem, ein Monat ist üblich (man muss auch sowieso nicht belegen, dass man nichts verdient hat - das Finanzamt hätte das nur gerne so).


          3.) Kann ich sie überhaupt in dem Jahr von den Eltern trennen, indem sie ihre Ausbildung abgeschlossen hatte ?

          Es wird nichts getrennt, sie war schon immer alleine. Auch Babys müssen ggf. eine eigenen Steuererklärung abgeben.
          Was war denn in den Jahren zuvor? Keine Lohnsteuer abgeführt? (dann wahrscheinlich OK)


          4.) Muss ich bei den Eltern noch etwas eintragen, damit das Amt weiß, dass sie ab dem dritten Monat eine eigene Erklärung abgeben möchte/wird ?

          Moment, sie gibt nicht ab dem dritten Monat eine eigene Erklärung ab, sondern ab dem ersten Monat (incl. der Ausbildungsvergütung).
          Kindergeld braucht sie nicht zu erklären, denn sie hat keins bekommen.

          Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen (ist aber bei Elster seit neuestem automatisch dabei :-).

          Stefan

          PS: Da hier schon Grundkenntnisse fehlen, schließe ich mich dem Hinweis von Picard777 an. Ich bin sonst nicht so streng, besonders bei einfachen Fällen (die wollen die Streuerberater gar nicht), aber der Hilfestellende sollte sich doch schon gut auskennen, sonst kann das schnell nach hinten losgehen.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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