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§ 4 Nr. 20 a UStG

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    § 4 Nr. 20 a UStG

    wo werden die Umsätze nach § 4 Nr. 20 a in der UStJahresmeldung angegeben???

    #2
    AW: § 4 Nr. 20 a UStG

    Hallo,

    gar nicht (sind ja steuerfrei).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: § 4 Nr. 20 a UStG

      sorry, steuerfrei?? wohl nicht - nur UST frei - tut mir leid, ich kenne mich weder hier noch in der UST Geschichte wirklich aus - aber es geht - soweit mir bekannt - nur um die Umsatzsteuerbefreiung - und damit die Frage, wo werden diese Umsätze eingetragen - wenn sie aber überhaupt Steuerfrei sind, dann bitte einen Hinweis - gruss und guten8

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        #4
        AW: § 4 Nr. 20 a UStG

        Hallo Koischwitz,

        es war eine Antwort auf deine Frage, und die bezog sich doch auf die Umsatzsteuer ("UStJahresmeldung", ich denke du meintest damit die Umsatzsteuererklärung).
        Natürlich sind sie nicht völlig steuerfrei, das hatte ich auch nicht gesagt (bzw. gemeint).

        Wenn du auch noch die Einkommensteuer meinst, dann ist es die Zeile 13 in der EÜR.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 09.11.2014, 01:28.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: § 4 Nr. 20 a UStG

          vorab, erst mal vielen Dank!
          Sind es nicht " Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug"?
          Wenn ja, sind sie dann in " Umsätze die nicht zum Gesamtumsatz gehören " oder " Umsätze die zum Gesamtumsatz gehören" ( § 19 Abs 3 )
          Wenn wirklich beides nicht, dann werden diese Umsätze wohl nirgends eingetragen - oder?

          Gruß

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            #6
            AW: § 4 Nr. 20 a UStG

            Umsätze der Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände nach § 4 Nr. 20 a werden nicht im § 19 aufgeführt und gehören also in die Zeile 44 der Anlage UR.

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              #7
              AW: § 4 Nr. 20 a UStG

              thx - ich kann weitermachen!!

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