Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

    Guten Tag zusammen,

    ich möchte noch für 2010 die Einkommensteuererklärung abschließen.
    Allerdings hänge ich bei der Situation, wie ich die Riester-Beiträge eintragen muss, damit sie berücksichtigt werden.

    Fakten:
    - 1 Riestervertrag
    - Datenübermittlung wurde vergessen zuzustimmen
    - Zulage wurde nicht beantragt
    - Beiträge aber monatlich bezahlt

    Folgende Einträge habe ich vorgenommen:
    - Anlage Vorsorgeaufwand:
    Zeile 7 Jahresbetrag

    - Anlage AV:
    Zeile 4,5 und 31
    Zeile 9 (Kopie lege ich dem FA bei)
    Zeile 6-8 ???

    Muss / Darf ich die Zeilen 6-8 denn ausfüllen? Es wurde ja KEINE Datenübermittlung beantragt.
    Wenn ja, wie muss ich die Haken setzen?
    - Ja
    - für Beiträge lt. obigen Verträgen
    - ich bin für 2010 unmittelbar begünstigt.

    Vielen Dank vorab für die Unterstützung

    #2
    AW: ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

    Voraussetzung für die Berücksichtigung der Riesterbeiträge als Sonderausgaben ist, dass der Betreffende gegenüber dem Anbieter in die Datenübermittlung eingewilligt hat.

    Da die Anlage AV alleinig der Beantragung des Sonderausgabenabzugs (nach Günstigerprüfung) dient, ist sie in dem Fall, dass keine Einwilligung vorliegt, überflüssig.

    Kommentar


      #3
      AW: ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

      Vielen Dank für die schnelle Rückinfo.
      Also Anlage AV raus...

      Und Anlage Vorsorgeaufwand und Eintrag in Zeile 7 bleibt aber bestehen, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

        Riester hat in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand rein gar nichts zu suchen. Warum würde da sonst Rürup stehen?

        EDIT: Ok, 2010 stand da noch nicht Rürup. §10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG ist aber genau das.
        Zuletzt geändert von neysee; 10.11.2014, 13:14.

        Kommentar


          #5
          AW: ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

          Oh okay, dann ist folgende Aussage Mist? Bzw. ich habe es falch verstanden?

          Fazit: Wer die Riesterzulagen nicht beantragt, kann den zweiten Teil der Förderung – die Steuerersparnis – trotzdem beanspruchen. Voraussetzung: In der Steuererklärung wird in der Anlage Vorsorgeaufwand der Sonderausgabenabzug für den Riester-Vertrag beantragt. Das Finanzamt prüft, ob über die staatlichen Zulagen hinaus eine Steuererstattung möglich ist. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Anspruch auf die Riester-Zulagen, so wird die Differenz vom Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung erstattet.
          Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/altersvorsor...#ixzz3IfSStFsy

          Kommentar


            #6
            AW: ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

            kann man nicht rückwirkend der Datenübermittlung noch zustimmen?

            Kommentar


              #7
              AW: ESt-Erklärung für 2010: Riester Vorsorgeaufwand als Sonderausgabenabzug?

              Zitat von Nic Nac Beitrag anzeigen
              Oh okay, dann ist folgende Aussage Mist? Bzw. ich habe es falch verstanden?
              Teils, teils.

              Erstmal handelt der Artikel von einem anderen Thema, nämlich dass der Antrag auf Sonderausgabenabzug den Zulagenantrag nicht voraussetzt. Darum, dass die Einwilligung zur Datenübermittlung Voraussetzung zum Sonderausgabenabzug ist, handelt der Artikel gar nicht. Der Artikel ist hingegen diesbezüglich falsch, so er den Antrag auf Sonderausgabenabzug in der Anlage Vorsorgeaufwand vermutet. Der einzige Veranlagungszeitraum, wo dies der Fall war, war nach meiner Erinnerung 2009.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              kann man nicht rückwirkend der Datenübermittlung noch zustimmen?
              Ja, innerhalb zwei Jahren. Für 2010 also bis 31.12.2012.

              Kommentar

              Lädt...
              X