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Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Wenn du die USt noch nicht erklärt und abgeführt hast, musst du das in der Umsatzsteuererklärung 2013 nachholen und damit die Voranmeldungen ergänzen. Diese in 2014 erfolgende Zahlung wird dann zur Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung, bei der Einkommensteuer 2014

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  • seeker
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Hallo Stefan,

    danke für Deine Antwort. Nein, ich bin kein Kleinunternehmer, ich bin freiberuflicher IT-Berater. Ich bin seit 2010 selbstndig und hatte meine Aufträge
    alle über eine Unternehmensberatung mit Sitz in Lux bekimmen, und deshalb auch nie meine Rechnungen mit USt ausgewiesen, w/reversed tax agreement.

    In 11/13 und 12/13 habe ich aber einen Kleinauftrag für ein deutschen Unternehmen getätigt, und die Rechnungn dafür auch ordnungsgemäß mit USt ausgewiesen.
    Es wurde mit USt bezahlt, ich habe aber die USt nicht an das FA abgeführt, das fiel mir erst jetzt bei der Einkommenssteuererklärung für 2013 auf.

    Also kurz: wie und wo kann ich das heilen, bzw. in welchem Formular gebe ich was ein ?

    Hoffe es ist jetzt klarer ...

    Danke vorab
    seeker

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Hallo,

    >>>erst mal Einkommenssteuer

    Das ist aber wohl die falsche Reihenfolge. Meine Frage ging eher in die Richtung, ob du die Umsatzsteuererklärung schon fertig hast und nun an der Einkommensteuererklärung sitzt.

    Aber nun gut, die vereinnahmten Umsatzsteuern kämen in die EÜR, Zeile 14. Und dann indirekt über die Gewinnsumme in die Anlage S.


    Nochmal, bist du Kleinunternehmer? Wenn ja, dann darfst du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, und auch keine kassieren, das ist wichtig.

    Stefan

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  • seeker
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo seeker,

    bist du Kleinunternehmer?

    Und für was fragst du überhaupt? Einkommensteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung?

    Stefan
    erst mal Einkommenssteuer

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Hallo seeker,

    bist du Kleinunternehmer?

    Und für was fragst du überhaupt? Einkommensteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung?

    Stefan

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  • seeker
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wenn Dein Auftraggeber Dir zu viel bezahlt hat dann musst Du die Überzahlung an ihn zurücküberweisen.
    wenn ich es angeben möchte als vereinnahmt, wo bitte gebe ich das dann in der Einkommensteuererklrung 2013 an ?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Wenn Dein Auftraggeber Dir zu viel bezahlt hat dann musst Du die Überzahlung an ihn zurücküberweisen.

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  • seeker
    hat ein Thema erstellt Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben.

    Umsatzsteuer als Freiberufler für 2013 angeben

    Hallo,

    ich habe bei der Durchsicht meiner Rechnungen für 2013 gesehen, daß ich für 2 Monate Zahlungen inkl. MwSt erhalten habe.
    Normalerweise stelle ich meine Rechnungen nicht mit MwSt aus (Auftraggeber sitzt in Lux, reversed Tax). Für die besagten zwei Monate
    hat aber eine deutsche Niederlassung des Konzerns die Rechnungen bezahlt.

    Wo/Wie bitte gebe ich in ELSTER (Formular und Zeile) die MwSt-Beträge für 2013 an ?

    Danke vorab für Antworten,

    Gruß,
    seeker
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