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Keine Steuerberechnung nach Eingabe Anlage N

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    Keine Steuerberechnung nach Eingabe Anlage N

    Hallo Spezis,
    komme einfach nicht weiter.
    Nach Eingabe von Hauptvordruck, 2x R und 2x KAP erfolgt Berechnung sauber mit Rückerstattung von Abgeltungssteuern auf Kapitalertrag höher als die 1602 Euro.
    Nach Eingabe von Anlage N wegen 2 Kapitalauszahlungen, nacheinander (1,2) 1 Jahr nach Rentenbeginn kommt immer folgende Aussage:

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung muss der Wert der Sonderzahlungen zu Versorgungsbezügen (z.B. Sterbegeld, Nachzahlungen) unter dem Wert der erklärten steuerbegünstigten Versorgungsbezüge liegen, da sie darin enthalten sind.

    Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, haben jedoch angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden.

    Eingabe gemäß Lohnsteuerbescheinigung:
    1: 0101 / 2802
    3: 2822,67
    4,5,6: 0,00
    8: 2822,67
    9: 6834,81
    11,12: 0,00
    18,19: 0,00
    27: 0,00
    28: 2009
    29: 01 02
    30: 2822,67

    Auf Anlage VOR erfogten Zusatzangaben zu Anl. N S.1 für Zeilen 11 und 16.

    Warte sehnsüchtig auf Hilfe.

    Spatz 6

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung nach Eingabe Anlage N

    Zitat von spatz 6 Beitrag anzeigen
    Hallo Spezis,
    komme einfach nicht weiter.
    Nach Eingabe von Hauptvordruck, 2x R und 2x KAP erfolgt Berechnung sauber mit Rückerstattung von Abgeltungssteuern auf Kapitalertrag höher als die 1602 Euro.
    Nach Eingabe von Anlage N wegen 2 Kapitalauszahlungen, nacheinander (1,2) 1 Jahr nach Rentenbeginn kommt immer folgende Aussage:

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung muss der Wert der Sonderzahlungen zu Versorgungsbezügen (z.B. Sterbegeld, Nachzahlungen) unter dem Wert der erklärten steuerbegünstigten Versorgungsbezüge liegen, da sie darin enthalten sind.

    Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, haben jedoch angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden.

    Eingabe gemäß Lohnsteuerbescheinigung:
    1: 0101 / 2802
    3: 2822,67
    4,5,6: 0,00
    8: 2822,67
    9: 6834,81
    11,12: 0,00
    18,19: 0,00
    27: 0,00
    28: 2009
    29: 01 02
    30: 2822,67

    Auf Anlage VOR erfogten Zusatzangaben zu Anl. N S.1 für Zeilen 11 und 16.

    Warte sehnsüchtig auf Hilfe.

    Spatz 6
    Hallo Spatz 6,

    War die Plausi erfolgreich? Wenn ja, kann man die Steuerdaten an das FA übermitteln, auch wenn bei der Berechnung Fehleranzeigen erscheinen.

    Die Steuerberechnung ist nur vorläufig und hat keinerlei Rechtskraft. Das steht auch in der Hilfe, Bedienung des Programms, Index, Eingabe -Steuerberechnung- + Doppelklick zu lesen.

    Eine Empfehlung, weiter nichts.

    MfG
    W800

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Steuerberechnung nach Eingabe Anlage N

      Hallo W 800,
      Plausi war erfolgreich, wollte nur gern das Ergebnis vor Überspielen der Daten bei "Elster" sehen, wenn es auch nur vorläufig ist.

      Auf die Ferne habe ich das mit einem guten Freund mit anderem Steierprogramm durchgespielt und das hat sofort berechnet und nicht getrotzt.

      Spatz 6

      Kommentar


        #4
        AW: Keine Steuerberechnung nach Eingabe Anlage N

        rein für berechnungszwecke sollte es helfen wenn man in der lohnsteuerbescheinung vom betrag in zeile 30 einen euro abzieht, damit liegt (auch der gerundete) betrag eben wie von der fehlermeldung sonst bemaengelt unter dem betrag aus zeile 8 und die berechnung sollte funktionieren. so zumindest bei mir in einem einfachen testfall (ohne anlage KAP etc.)

        wie gesagt nur ein behelf um eine berechnung zu sehen, absenden sollten sie natuerlich mit den korrekten daten aus der lstb.

        Kommentar


          #5
          AW: Keine Steuerberechnung nach Eingabe Anlage N

          Alles OK.

          nochmals großen Dank.
          Spatz 6

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