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PKW: Übertragung vom gewillkürten zum notwendigen Betriebsvermögen?

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    PKW: Übertragung vom gewillkürten zum notwendigen Betriebsvermögen?

    PKW A war bisher (25% betriebliche Nutzung) im gewillkürten Betriebsvermögen. Im aktuell betrachteten Steuerjahr gab es leider nach drei Monaten einen wirtschaftlichen Totalschaden. Da sich der Großteil der Fahrten mit typischer anteiliger Fahrleistung in diesem Fall erfahrungsgemäß im Zeitraum Mai-Oktober abspielt, schlagen in diesen drei Monaten nur wenige km zu Buche und es ergibt sich bis zur Ausbuchung des PKW A aus dem Betriebsvermögen eine (längerfristig gesehen untypische) betriebliche Nutzung von 75%. Muss der PKW A für diese drei Monate als notwendiges Betriebsvermögen geführt werden? Mit dem als Ersatz beschafften PKW B war die Gesamtfahrleistung am Jahresende übrigens auch wieder im Bereich des gewillkürten Betriebsvermögens.

    #2
    AW: PKW: Übertragung vom gewillkürten zum notwendigen Betriebsvermögen?

    Hallo,
    hat Deine Frage irgendetwas mit ElsterFormular zu tun?
    Nein.

    Ob Du Betriebsvermögen willkürst oder für notwendig erachtest, es einlegst und verschrottest und danach entnimmst, kläre bitte mit einem Steuerberater Deines Vertrauens.
    Zuletzt geändert von stiller; 16.11.2014, 13:46.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: PKW: Übertragung vom gewillkürten zum notwendigen Betriebsvermögen?

      Danke stiller, hast recht - ich hätte auf den Forumsschwerpunkt achten müssen.
      ->Admin: Schmeißt das Thema hier hier bitte raus.

      Kommentar


        #4
        AW: PKW: Übertragung vom gewillkürten zum notwendigen Betriebsvermögen?

        Da fehlen uns die rechte dafür. Ich kann das Thema hier nur schließen, sollte wohl reichen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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